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Kostenpflichtiger Widerspruch?

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 09:13
von Archiv
Hallo alle zusammen,

Sorry, wieder eine GdB-Frage...
Heute kam das Antwortschreiben des Versorgungsamtes auf meinen Widerspruch an. Und natürlich - wie sollte es auch anders sein - ist er wieder abgelehnt, chronischer Cluster und Trigeminusneuralgie werden wieder zum ,,Kopfschmerzsyndrom" zusammengefasst (warum tun die sich eigentlich mit den Krankheitsbezeichnungen so schwer???) und sonstige Begleiterkrankungen werden überhaupt nicht erwähnt, bis auf ZÄHNEKNIRSCHEN, was ich noch nicht mal tue!!! (Darf ich mal lachen?)

Jedenfalls steht in dem Brief:
,,[...]Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, werden die Akten dem für die Erteilung des Widerspruchsbescheides [...] zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt, dem dann auch die endgültige Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Kosten des Vorverfahrens obliegt. "

Was heißt denn das jetzt genau? Wenn ich mich jetzt nicht als einverstanden erkläre und die meine Akten weitersenden und die in Stuttgart der gleichen Meinung sind wie das für mich zuständige Versorgungsamt, dann muss ich die ganze Chose um die Bearbeitung meines Antrags selber zahlen??? Ich verstehe das nicht so ganz...

Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Liebe Grüße, Tia

Re: Kostenpflichtiger Widerspruch?

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 09:13
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:13 Hallo alle zusammen,

Sorry, wieder eine GdB-Frage...
Heute kam das Antwortschreiben des Versorgungsamtes auf meinen Widerspruch an. Und natürlich - wie sollte es auch anders sein - ist er wieder abgelehnt, chronischer Cluster und Trigeminusneuralgie werden wieder zum ,,Kopfschmerzsyndrom" zusammengefasst (warum tun die sich eigentlich mit den Krankheitsbezeichnungen so schwer???) und sonstige Begleiterkrankungen werden überhaupt nicht erwähnt, bis auf ZÄHNEKNIRSCHEN, was ich noch nicht mal tue!!! (Darf ich mal lachen?)

Jedenfalls steht in dem Brief:
,,[...]Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, werden die Akten dem für die Erteilung des Widerspruchsbescheides [...] zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt, dem dann auch die endgültige Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Kosten des Vorverfahrens obliegt. "

Was heißt denn das jetzt genau? Wenn ich mich jetzt nicht als einverstanden erkläre und die meine Akten weitersenden und die in Stuttgart der gleichen Meinung sind wie das für mich zuständige Versorgungsamt, dann muss ich die ganze Chose um die Bearbeitung meines Antrags selber zahlen??? Ich verstehe das nicht so ganz...

Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Liebe Grüße, Tia
Hattest Du schon mit Jakob gesprochen/gemailt?

Re: Kostenpflichtiger Widerspruch?

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 09:13
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:13
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:13 Hallo alle zusammen,

Sorry, wieder eine GdB-Frage...
Heute kam das Antwortschreiben des Versorgungsamtes auf meinen Widerspruch an. Und natürlich - wie sollte es auch anders sein - ist er wieder abgelehnt, chronischer Cluster und Trigeminusneuralgie werden wieder zum ,,Kopfschmerzsyndrom" zusammengefasst (warum tun die sich eigentlich mit den Krankheitsbezeichnungen so schwer???) und sonstige Begleiterkrankungen werden überhaupt nicht erwähnt, bis auf ZÄHNEKNIRSCHEN, was ich noch nicht mal tue!!! (Darf ich mal lachen?)

Jedenfalls steht in dem Brief:
,,[...]Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, werden die Akten dem für die Erteilung des Widerspruchsbescheides [...] zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt, dem dann auch die endgültige Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Kosten des Vorverfahrens obliegt. "

Was heißt denn das jetzt genau? Wenn ich mich jetzt nicht als einverstanden erkläre und die meine Akten weitersenden und die in Stuttgart der gleichen Meinung sind wie das für mich zuständige Versorgungsamt, dann muss ich die ganze Chose um die Bearbeitung meines Antrags selber zahlen??? Ich verstehe das nicht so ganz...

Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Liebe Grüße, Tia
Hattest Du schon mit Jakob gesprochen/gemailt?
Nein, hatte ich nicht.

Re: Kostenpflichtiger Widerspruch?

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 09:14
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:13
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:13
Archiv hat geschrieben: Di 13. Mär 2018, 09:13 Hallo alle zusammen,

Sorry, wieder eine GdB-Frage...
Heute kam das Antwortschreiben des Versorgungsamtes auf meinen Widerspruch an. Und natürlich - wie sollte es auch anders sein - ist er wieder abgelehnt, chronischer Cluster und Trigeminusneuralgie werden wieder zum ,,Kopfschmerzsyndrom" zusammengefasst (warum tun die sich eigentlich mit den Krankheitsbezeichnungen so schwer???) und sonstige Begleiterkrankungen werden überhaupt nicht erwähnt, bis auf ZÄHNEKNIRSCHEN, was ich noch nicht mal tue!!! (Darf ich mal lachen?)

Jedenfalls steht in dem Brief:
,,[...]Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, werden die Akten dem für die Erteilung des Widerspruchsbescheides [...] zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt, dem dann auch die endgültige Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Kosten des Vorverfahrens obliegt. "

Was heißt denn das jetzt genau? Wenn ich mich jetzt nicht als einverstanden erkläre und die meine Akten weitersenden und die in Stuttgart der gleichen Meinung sind wie das für mich zuständige Versorgungsamt, dann muss ich die ganze Chose um die Bearbeitung meines Antrags selber zahlen??? Ich verstehe das nicht so ganz...

Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Liebe Grüße, Tia
Hattest Du schon mit Jakob gesprochen/gemailt?
Nein, hatte ich nicht.
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Liebe Grüße

Jakob