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Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 23:21
von Archiv
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Gestern hatten wir eine Außerordentliche Betriebsversammlung. Kurz, aber nicht gut wurde uns mitgeteilt, dass 27 unserer Kollegen uns verlassen müssen.

Fast alle der Betroffenen haben einen Kündigungsschutz, entw. Altershalber oder auf Grund ihrer Behinderung.

Den Kollegen wurde angeboten für 21 Monate bei einer Aufzahlung des Gehalts auf 93 % in
100 % Kurzarbeit zu gehen, danach von einer Auffanggesellschaft befristet eingestellt werden, evt. Weiterbildungen machen und dann evt. in die Arbeitslosigkeit entlassen werden.
Eintritt in die Kurzarbeit : Ende nächster Woche.

Keiner der Kollegen kann Altershalber direkt in die Rente! Teilweise müssen Sie 1 ½ Jahre ohne Abfindung und evt. ohne Arbeitslosengeld überbrücken!!!
Die Zahl der Kollegen die einen GdB über 50 % haben ist enorm.

So kann man einen Kündigungsschutz umgehen und unser Betriebsrat und die Gewerkschaft machen da mit!

Traurig aber ….
Gerhard

Re: Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 23:21
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mo 12. Mär 2018, 23:21 Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Gestern hatten wir eine Außerordentliche Betriebsversammlung. Kurz, aber nicht gut wurde uns mitgeteilt, dass 27 unserer Kollegen uns verlassen müssen.

Fast alle der Betroffenen haben einen Kündigungsschutz, entw. Altershalber oder auf Grund ihrer Behinderung.

Den Kollegen wurde angeboten für 21 Monate bei einer Aufzahlung des Gehalts auf 93 % in
100 % Kurzarbeit zu gehen, danach von einer Auffanggesellschaft befristet eingestellt werden, evt. Weiterbildungen machen und dann evt. in die Arbeitslosigkeit entlassen werden.
Eintritt in die Kurzarbeit : Ende nächster Woche.

Keiner der Kollegen kann Altershalber direkt in die Rente! Teilweise müssen Sie 1 ½ Jahre ohne Abfindung und evt. ohne Arbeitslosengeld überbrücken!!!
Die Zahl der Kollegen die einen GdB über 50 % haben ist enorm.

So kann man einen Kündigungsschutz umgehen und unser Betriebsrat und die Gewerkschaft machen da mit!

Traurig aber ….
Gerhard
Vielleicht ist es an der Zeit, einmal mit dem immer wieder angeführten Märchen vom " Kündigungsschutz " bei einem Grad der Behinderung von 30% + Gleichstellung, oder einem GdB von 50% und mehr, auf zu räumen.
Fakt ist:
jeder Arbeitgeber, der geschickt genung argumentiert, kann auch jeden Behinderten sehr schnell los werden.
Nach Auskunft entsprechender Integrationsämter ist nämlich bei der Abwägung
- Rechte des Behinderten - wirtschaftliches Überleben der Firma, der Behinderte oft trotz der Verpflichtung zur Sozialauswahl, der Dumme.
Die Schlußfolgerung Schwerbehinderung = Kündigungsschutz ist so jedenfalls nicht haltbar.

Burkhard
CSG - AP Bonn