Archiv hat geschrieben: ↑Mi 7. Mär 2018, 16:16
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 7. Mär 2018, 16:16
Archiv hat geschrieben: ↑Mi 7. Mär 2018, 16:15
Hallo!
Habe auch gehofft das mal jemand schreibt.Würde mich nämlich auch intressieren aber scheint wohl keinen zu geben der aufgrund von Clusterkopfschmerz zum Rentner worde.Gruß M.K.
Doch es gibt wohl einige, ich gehöre jedoch nicht dazu.
Gruß Jürgen
Hallo Ruth und Michael,
mangels Anspruch habe ich keine Rente, aber ich wurde vom Ärztlichen Dienst des Arbeitsamts wegen chronischem CKS und anderem, als EU eingestuft.
Jetzt beziehe ich Grundsicherung.
Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Wichtig ist auch, daß "unsere" Ärzte die Erkrankung richtig einschätzen können.
Und dann liegt´s noch an den Gutachtern, ob die überhaupt eine Ahnung haben, was CKS ist.
Am besten wär´ natürlich, wenn man gesund wär.
Alles Gute
Harald Rupp
Hallo Ihr Beiden,
seit ca.1, 5 Jahren beziehe ich aufgrund von chronischem Cluster eine EU-Rente.
Mir sind 3 weitere Patienten bekannt, die dasselbe haben, leider ist dies kein "Freibrief",
sondern jeder Antrag wird fallspezifisch entschieden, wobei es weniger um die Erkrankung Cluster,
sondern eher um die begleitenden Symptome geht.
Zusammengefasst alle aus der Erkrankung Cluster-Kopfschmerz nebst derselben resultierenden Einschränkungen.
Wenn man nun zum Entschluss gelangt, daß eine solche Rente unumgänglich ist,
sollte eine intensive Vorbereitung vor einem Antrag erfolgen.
Keine Voraussetzung, aber sehr hilfreich, ist ein Behinderungsnachweis vom Versorgungsamt,
dieser zeigt dem Sachbearbeiter, daß eine andere behördliche Stelle schon aufgrund der Erkrankung zum Schluss kam, daß man schwer erkrankt ist.
Nächster Punkt wäre sich bei dem Rententräger über die zu erwartende Rente zu erkundigen.
Am Besten über einen "Ältesten", der auch beim Ausfüllen und der Umsetzung behilflich ist.
Den nächsten Rentenältesten erfährt man bei seinem Rententräger.
Ist die zu erwartende Rente ausreichend um zu "Überleben", sollte man nun nach Möglichkeit eine lückenlose Aufstellung aller bisherigen Untersuchungen (Befunde, Gutachten), Therapien, Krankenhausaufenthalte erstellen. Auch eine Liste der bisher konsultierten Ärzte sollte nicht fehlen.
Zum Schluss eine Art persönliches Krankheitsbild erstellen, wo mit eigenen Worten nochmal alles geschildert wird, was zum Leidensdruck beiträgt.
Alles in dreifacher Ausfertigung (Rententräger, Gutachter, eigene Unterlagen).
Nächster Punkt ist dann der Gutachter, der vom Rententräger beauftragt wird, die Angaben zu Prüfen und eine Einschätzung über den Leidensdruck abzugeben.
Zu dem Termin sollte man die oben genanten Unterlagen mitbringen, es bringt überhaupt nichts, sich selbst fertig zu machen,
bei dem Termin ist eine rationelle, und gefasste Ausdrucksform das Beste.
Wenn nun der Antrag läuft, gibt es mehrere Möglichkeiten wie er ausgeht.
Eine Rente wird gewährt zu 25%, 50%, 75% 100%, was auch gleichzeitig der Auszahlungshöhe entspricht.
Weiterhin muss jeder 7 Monate nach Gewährung einer Rente warten, dies ist eine gesetzliche Regelung.
Des weiteren wird die Rente befristet auf 1,5 bis zwei Jahre, wobei man dann 3 Monate vor Ablauf eine Verlängerung beantragen kann.
Wird die Rente abgelehnt, besteht erst mal die Möglichkeit des Wiederspruchs, danach muss man klagen.
Der wahrscheinlichste Grund für eine Ablehnung ist der Gutachter. Der Rententräger ist verpflichtet, das Gutachten an den Antragssteller in Kopie weiterzugeben, hier ist auch die größte Möglichkeit, bei einer Klage mit einem Gegengutachten eine Entscheidung des Gerichtes zu Gunsten des Klägers zu leiten.
Dies alles ist keine Garantie, zwischen Antrag und Rente steht eine Behörde mit Sachbearbeitern, die garantiert noch nie was von Cluster gehört haben, und unmöglich einschätzen können, wie wir darunter leiden.
Leider haben Episodiker kaum eine reelle Chance eine Rente durchzubekommen.
Gruß Roland