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EU-Rente

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 16:15
von Archiv
Mich würde mal interessieren, ob auf Grund der Erkrankung "Chronischer Cluster" schon mal irgendjemand eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat oder ob jemand zur Zeit einen Antrag laufen hhat oder ein Verfahren anhängig ist?!
Vielen Dank Ruth Böhmer

Re: EU-Rente

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 16:15
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:15 Mich würde mal interessieren, ob auf Grund der Erkrankung "Chronischer Cluster" schon mal irgendjemand eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat oder ob jemand zur Zeit einen Antrag laufen hhat oder ein Verfahren anhängig ist?!
Vielen Dank Ruth Böhmer
Hallo!
Habe auch gehofft das mal jemand schreibt.Würde mich nämlich auch intressieren aber scheint wohl keinen zu geben der aufgrund von Clusterkopfschmerz zum Rentner worde.Gruß M.K.

Re: EU-Rente

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 16:16
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:15
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:15 Mich würde mal interessieren, ob auf Grund der Erkrankung "Chronischer Cluster" schon mal irgendjemand eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat oder ob jemand zur Zeit einen Antrag laufen hhat oder ein Verfahren anhängig ist?!
Vielen Dank Ruth Böhmer
Hallo!
Habe auch gehofft das mal jemand schreibt.Würde mich nämlich auch intressieren aber scheint wohl keinen zu geben der aufgrund von Clusterkopfschmerz zum Rentner worde.Gruß M.K.
Doch es gibt wohl einige, ich gehöre jedoch nicht dazu.

Gruß Jürgen

Re: EU-Rente

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 16:16
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:16
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:15
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:15 Mich würde mal interessieren, ob auf Grund der Erkrankung "Chronischer Cluster" schon mal irgendjemand eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat oder ob jemand zur Zeit einen Antrag laufen hhat oder ein Verfahren anhängig ist?!
Vielen Dank Ruth Böhmer
Hallo!
Habe auch gehofft das mal jemand schreibt.Würde mich nämlich auch intressieren aber scheint wohl keinen zu geben der aufgrund von Clusterkopfschmerz zum Rentner worde.Gruß M.K.
Doch es gibt wohl einige, ich gehöre jedoch nicht dazu.

Gruß Jürgen
Hallo Ruth und Michael,

mangels Anspruch habe ich keine Rente, aber ich wurde vom Ärztlichen Dienst des Arbeitsamts wegen chronischem CKS und anderem, als EU eingestuft.
Jetzt beziehe ich Grundsicherung.

Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Wichtig ist auch, daß "unsere" Ärzte die Erkrankung richtig einschätzen können.
Und dann liegt´s noch an den Gutachtern, ob die überhaupt eine Ahnung haben, was CKS ist.

Am besten wär´ natürlich, wenn man gesund wär.

Alles Gute

Harald Rupp

Re: EU-Rente

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 16:16
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:16
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:16
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:15

Hallo!
Habe auch gehofft das mal jemand schreibt.Würde mich nämlich auch intressieren aber scheint wohl keinen zu geben der aufgrund von Clusterkopfschmerz zum Rentner worde.Gruß M.K.
Doch es gibt wohl einige, ich gehöre jedoch nicht dazu.

Gruß Jürgen
Hallo Ruth und Michael,

mangels Anspruch habe ich keine Rente, aber ich wurde vom Ärztlichen Dienst des Arbeitsamts wegen chronischem CKS und anderem, als EU eingestuft.
Jetzt beziehe ich Grundsicherung.

Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Wichtig ist auch, daß "unsere" Ärzte die Erkrankung richtig einschätzen können.
Und dann liegt´s noch an den Gutachtern, ob die überhaupt eine Ahnung haben, was CKS ist.

Am besten wär´ natürlich, wenn man gesund wär.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Ihr Beiden,

seit ca.1, 5 Jahren beziehe ich aufgrund von chronischem Cluster eine EU-Rente.
Mir sind 3 weitere Patienten bekannt, die dasselbe haben, leider ist dies kein "Freibrief",
sondern jeder Antrag wird fallspezifisch entschieden, wobei es weniger um die Erkrankung Cluster,
sondern eher um die begleitenden Symptome geht.
Zusammengefasst alle aus der Erkrankung Cluster-Kopfschmerz nebst derselben resultierenden Einschränkungen.

Wenn man nun zum Entschluss gelangt, daß eine solche Rente unumgänglich ist,
sollte eine intensive Vorbereitung vor einem Antrag erfolgen.

Keine Voraussetzung, aber sehr hilfreich, ist ein Behinderungsnachweis vom Versorgungsamt,
dieser zeigt dem Sachbearbeiter, daß eine andere behördliche Stelle schon aufgrund der Erkrankung zum Schluss kam, daß man schwer erkrankt ist.

Nächster Punkt wäre sich bei dem Rententräger über die zu erwartende Rente zu erkundigen.
Am Besten über einen "Ältesten", der auch beim Ausfüllen und der Umsetzung behilflich ist.
Den nächsten Rentenältesten erfährt man bei seinem Rententräger.

Ist die zu erwartende Rente ausreichend um zu "Überleben", sollte man nun nach Möglichkeit eine lückenlose Aufstellung aller bisherigen Untersuchungen (Befunde, Gutachten), Therapien, Krankenhausaufenthalte erstellen. Auch eine Liste der bisher konsultierten Ärzte sollte nicht fehlen.
Zum Schluss eine Art persönliches Krankheitsbild erstellen, wo mit eigenen Worten nochmal alles geschildert wird, was zum Leidensdruck beiträgt.
Alles in dreifacher Ausfertigung (Rententräger, Gutachter, eigene Unterlagen).

Nächster Punkt ist dann der Gutachter, der vom Rententräger beauftragt wird, die Angaben zu Prüfen und eine Einschätzung über den Leidensdruck abzugeben.
Zu dem Termin sollte man die oben genanten Unterlagen mitbringen, es bringt überhaupt nichts, sich selbst fertig zu machen,
bei dem Termin ist eine rationelle, und gefasste Ausdrucksform das Beste.

Wenn nun der Antrag läuft, gibt es mehrere Möglichkeiten wie er ausgeht.
Eine Rente wird gewährt zu 25%, 50%, 75% 100%, was auch gleichzeitig der Auszahlungshöhe entspricht.
Weiterhin muss jeder 7 Monate nach Gewährung einer Rente warten, dies ist eine gesetzliche Regelung.
Des weiteren wird die Rente befristet auf 1,5 bis zwei Jahre, wobei man dann 3 Monate vor Ablauf eine Verlängerung beantragen kann.

Wird die Rente abgelehnt, besteht erst mal die Möglichkeit des Wiederspruchs, danach muss man klagen.

Der wahrscheinlichste Grund für eine Ablehnung ist der Gutachter. Der Rententräger ist verpflichtet, das Gutachten an den Antragssteller in Kopie weiterzugeben, hier ist auch die größte Möglichkeit, bei einer Klage mit einem Gegengutachten eine Entscheidung des Gerichtes zu Gunsten des Klägers zu leiten.


Dies alles ist keine Garantie, zwischen Antrag und Rente steht eine Behörde mit Sachbearbeitern, die garantiert noch nie was von Cluster gehört haben, und unmöglich einschätzen können, wie wir darunter leiden.
Leider haben Episodiker kaum eine reelle Chance eine Rente durchzubekommen.


Gruß Roland

Re: EU-Rente

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 16:16
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:16
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:16
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:16

Doch es gibt wohl einige, ich gehöre jedoch nicht dazu.

Gruß Jürgen
Hallo Ruth und Michael,

mangels Anspruch habe ich keine Rente, aber ich wurde vom Ärztlichen Dienst des Arbeitsamts wegen chronischem CKS und anderem, als EU eingestuft.
Jetzt beziehe ich Grundsicherung.

Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Wichtig ist auch, daß "unsere" Ärzte die Erkrankung richtig einschätzen können.
Und dann liegt´s noch an den Gutachtern, ob die überhaupt eine Ahnung haben, was CKS ist.

Am besten wär´ natürlich, wenn man gesund wär.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Ihr Beiden,

seit ca.1, 5 Jahren beziehe ich aufgrund von chronischem Cluster eine EU-Rente.
Mir sind 3 weitere Patienten bekannt, die dasselbe haben, leider ist dies kein "Freibrief",
sondern jeder Antrag wird fallspezifisch entschieden, wobei es weniger um die Erkrankung Cluster,
sondern eher um die begleitenden Symptome geht.
Zusammengefasst alle aus der Erkrankung Cluster-Kopfschmerz nebst derselben resultierenden Einschränkungen.

Wenn man nun zum Entschluss gelangt, daß eine solche Rente unumgänglich ist,
sollte eine intensive Vorbereitung vor einem Antrag erfolgen.

Keine Voraussetzung, aber sehr hilfreich, ist ein Behinderungsnachweis vom Versorgungsamt,
dieser zeigt dem Sachbearbeiter, daß eine andere behördliche Stelle schon aufgrund der Erkrankung zum Schluss kam, daß man schwer erkrankt ist.

Nächster Punkt wäre sich bei dem Rententräger über die zu erwartende Rente zu erkundigen.
Am Besten über einen "Ältesten", der auch beim Ausfüllen und der Umsetzung behilflich ist.
Den nächsten Rentenältesten erfährt man bei seinem Rententräger.

Ist die zu erwartende Rente ausreichend um zu "Überleben", sollte man nun nach Möglichkeit eine lückenlose Aufstellung aller bisherigen Untersuchungen (Befunde, Gutachten), Therapien, Krankenhausaufenthalte erstellen. Auch eine Liste der bisher konsultierten Ärzte sollte nicht fehlen.
Zum Schluss eine Art persönliches Krankheitsbild erstellen, wo mit eigenen Worten nochmal alles geschildert wird, was zum Leidensdruck beiträgt.
Alles in dreifacher Ausfertigung (Rententräger, Gutachter, eigene Unterlagen).

Nächster Punkt ist dann der Gutachter, der vom Rententräger beauftragt wird, die Angaben zu Prüfen und eine Einschätzung über den Leidensdruck abzugeben.
Zu dem Termin sollte man die oben genanten Unterlagen mitbringen, es bringt überhaupt nichts, sich selbst fertig zu machen,
bei dem Termin ist eine rationelle, und gefasste Ausdrucksform das Beste.

Wenn nun der Antrag läuft, gibt es mehrere Möglichkeiten wie er ausgeht.
Eine Rente wird gewährt zu 25%, 50%, 75% 100%, was auch gleichzeitig der Auszahlungshöhe entspricht.
Weiterhin muss jeder 7 Monate nach Gewährung einer Rente warten, dies ist eine gesetzliche Regelung.
Des weiteren wird die Rente befristet auf 1,5 bis zwei Jahre, wobei man dann 3 Monate vor Ablauf eine Verlängerung beantragen kann.

Wird die Rente abgelehnt, besteht erst mal die Möglichkeit des Wiederspruchs, danach muss man klagen.

Der wahrscheinlichste Grund für eine Ablehnung ist der Gutachter. Der Rententräger ist verpflichtet, das Gutachten an den Antragssteller in Kopie weiterzugeben, hier ist auch die größte Möglichkeit, bei einer Klage mit einem Gegengutachten eine Entscheidung des Gerichtes zu Gunsten des Klägers zu leiten.


Dies alles ist keine Garantie, zwischen Antrag und Rente steht eine Behörde mit Sachbearbeitern, die garantiert noch nie was von Cluster gehört haben, und unmöglich einschätzen können, wie wir darunter leiden.
Leider haben Episodiker kaum eine reelle Chance eine Rente durchzubekommen.


Gruß Roland
Hallo Roland,

ein bisschen wirr - was Du da schreibst. Warum sollen Episodiker berentet werden???? Man bekommt ja auch keinen GdB auf eine chronische Sinusitis. Irgendwo müssen die Relationen stimmen.´Auf die begleitenden Symtome wird keine Rente gewährt. Bestenfalls werden sie teilweise mit berücksichtigt.

Die Rente kann ab 1 Jahr befristet gewährt werden.

Zitat:
Weiterhin muss jeder 7 Monate nach Gewährung einer Rente warten, dies ist eine gesetzliche Regelung.

Frage: Worauf?

Gruß
Klaus

Re: EU-Rente

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 16:17
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:16
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:16
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:16

Hallo Ruth und Michael,

mangels Anspruch habe ich keine Rente, aber ich wurde vom Ärztlichen Dienst des Arbeitsamts wegen chronischem CKS und anderem, als EU eingestuft.
Jetzt beziehe ich Grundsicherung.

Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Wichtig ist auch, daß "unsere" Ärzte die Erkrankung richtig einschätzen können.
Und dann liegt´s noch an den Gutachtern, ob die überhaupt eine Ahnung haben, was CKS ist.

Am besten wär´ natürlich, wenn man gesund wär.

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Ihr Beiden,

seit ca.1, 5 Jahren beziehe ich aufgrund von chronischem Cluster eine EU-Rente.
Mir sind 3 weitere Patienten bekannt, die dasselbe haben, leider ist dies kein "Freibrief",
sondern jeder Antrag wird fallspezifisch entschieden, wobei es weniger um die Erkrankung Cluster,
sondern eher um die begleitenden Symptome geht.
Zusammengefasst alle aus der Erkrankung Cluster-Kopfschmerz nebst derselben resultierenden Einschränkungen.

Wenn man nun zum Entschluss gelangt, daß eine solche Rente unumgänglich ist,
sollte eine intensive Vorbereitung vor einem Antrag erfolgen.

Keine Voraussetzung, aber sehr hilfreich, ist ein Behinderungsnachweis vom Versorgungsamt,
dieser zeigt dem Sachbearbeiter, daß eine andere behördliche Stelle schon aufgrund der Erkrankung zum Schluss kam, daß man schwer erkrankt ist.

Nächster Punkt wäre sich bei dem Rententräger über die zu erwartende Rente zu erkundigen.
Am Besten über einen "Ältesten", der auch beim Ausfüllen und der Umsetzung behilflich ist.
Den nächsten Rentenältesten erfährt man bei seinem Rententräger.

Ist die zu erwartende Rente ausreichend um zu "Überleben", sollte man nun nach Möglichkeit eine lückenlose Aufstellung aller bisherigen Untersuchungen (Befunde, Gutachten), Therapien, Krankenhausaufenthalte erstellen. Auch eine Liste der bisher konsultierten Ärzte sollte nicht fehlen.
Zum Schluss eine Art persönliches Krankheitsbild erstellen, wo mit eigenen Worten nochmal alles geschildert wird, was zum Leidensdruck beiträgt.
Alles in dreifacher Ausfertigung (Rententräger, Gutachter, eigene Unterlagen).

Nächster Punkt ist dann der Gutachter, der vom Rententräger beauftragt wird, die Angaben zu Prüfen und eine Einschätzung über den Leidensdruck abzugeben.
Zu dem Termin sollte man die oben genanten Unterlagen mitbringen, es bringt überhaupt nichts, sich selbst fertig zu machen,
bei dem Termin ist eine rationelle, und gefasste Ausdrucksform das Beste.

Wenn nun der Antrag läuft, gibt es mehrere Möglichkeiten wie er ausgeht.
Eine Rente wird gewährt zu 25%, 50%, 75% 100%, was auch gleichzeitig der Auszahlungshöhe entspricht.
Weiterhin muss jeder 7 Monate nach Gewährung einer Rente warten, dies ist eine gesetzliche Regelung.
Des weiteren wird die Rente befristet auf 1,5 bis zwei Jahre, wobei man dann 3 Monate vor Ablauf eine Verlängerung beantragen kann.

Wird die Rente abgelehnt, besteht erst mal die Möglichkeit des Wiederspruchs, danach muss man klagen.

Der wahrscheinlichste Grund für eine Ablehnung ist der Gutachter. Der Rententräger ist verpflichtet, das Gutachten an den Antragssteller in Kopie weiterzugeben, hier ist auch die größte Möglichkeit, bei einer Klage mit einem Gegengutachten eine Entscheidung des Gerichtes zu Gunsten des Klägers zu leiten.


Dies alles ist keine Garantie, zwischen Antrag und Rente steht eine Behörde mit Sachbearbeitern, die garantiert noch nie was von Cluster gehört haben, und unmöglich einschätzen können, wie wir darunter leiden.
Leider haben Episodiker kaum eine reelle Chance eine Rente durchzubekommen.


Gruß Roland
Hallo Roland,

ein bisschen wirr - was Du da schreibst. Warum sollen Episodiker berentet werden???? Man bekommt ja auch keinen GdB auf eine chronische Sinusitis. Irgendwo müssen die Relationen stimmen.´Auf die begleitenden Symtome wird keine Rente gewährt. Bestenfalls werden sie teilweise mit berücksichtigt.

Die Rente kann ab 1 Jahr befristet gewährt werden.

Zitat:
Weiterhin muss jeder 7 Monate nach Gewährung einer Rente warten, dies ist eine gesetzliche Regelung.

Frage: Worauf?

Gruß
Klaus

Nach dem Gesetz steht jeder Person, die durch Krankheit nicht mehr voll erwerbstätig sein kann, eine Rente zu (soweit er / sie / es Anwartschaften erworben hat).

Die Verlaufsform Episodiker definiert sich nur an der Tatsache, daß er / sie / es mindestens 14 Tage keine Attacke hat, das bedeutet aber nach meinem wirren Verständnis, daß in der Zeit, wo Attacken auftreten, unter Umständen eine Erwerbsminderung vorliegt.
Nach meinem Verständnis sollte da wenigstens, soweit dies nicht schon durch eine andere
Stelle geschieht, z.B. Lohnfortzahlung, ein Ausgleich geschaffen werden.

Ich maße es mir nicht an, den Leidensdruck vergleichen zu können. Dementsprechend kann nur die jeweils betroffene Person diesen einschätzen und skalieren!

Deine Feststellung „auf begleitende Symptome wird keine Rente gewährt“, ist falsch, bei der Bemessung wird grundsätzlich das ganze Krankheitsbild einschließlich aller Begleitsymptome zugrundegelegt.
Auch eine Selbstmordgefährdung ist ein solches Begleitsymptom!

Daß jeder, der eine Erwerbsunfähigkeitrente (Minderungs-) gewährt bekommt, 7 Monate warten muss, bezieht sich auf die gesetzliche Tatsache, daß mit Datum der Gewährung (z.B. 01.01.2006) 7 Monate mit der ersten Zahlung zu warten ist, also erste Rente ab 01.08.2006.
Der Monat Verspätung kommt dadurch, daß eine Rente immer zum Letzten eines Monates gezahlt wird.

Deine Antwort (ich werte sie mal als Kritik) hat keine Relation zum Thema, mir ist es schleierhaft, wie Du von Relation schreiben kannst, Du hast weder wichtige noch ergänzende
Informationen geliefert.

Roland

Re: EU-Rente

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 16:17
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:17
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:16
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:16

Hallo Ihr Beiden,

seit ca.1, 5 Jahren beziehe ich aufgrund von chronischem Cluster eine EU-Rente.
Mir sind 3 weitere Patienten bekannt, die dasselbe haben, leider ist dies kein "Freibrief",
sondern jeder Antrag wird fallspezifisch entschieden, wobei es weniger um die Erkrankung Cluster,
sondern eher um die begleitenden Symptome geht.
Zusammengefasst alle aus der Erkrankung Cluster-Kopfschmerz nebst derselben resultierenden Einschränkungen.

Wenn man nun zum Entschluss gelangt, daß eine solche Rente unumgänglich ist,
sollte eine intensive Vorbereitung vor einem Antrag erfolgen.

Keine Voraussetzung, aber sehr hilfreich, ist ein Behinderungsnachweis vom Versorgungsamt,
dieser zeigt dem Sachbearbeiter, daß eine andere behördliche Stelle schon aufgrund der Erkrankung zum Schluss kam, daß man schwer erkrankt ist.

Nächster Punkt wäre sich bei dem Rententräger über die zu erwartende Rente zu erkundigen.
Am Besten über einen "Ältesten", der auch beim Ausfüllen und der Umsetzung behilflich ist.
Den nächsten Rentenältesten erfährt man bei seinem Rententräger.

Ist die zu erwartende Rente ausreichend um zu "Überleben", sollte man nun nach Möglichkeit eine lückenlose Aufstellung aller bisherigen Untersuchungen (Befunde, Gutachten), Therapien, Krankenhausaufenthalte erstellen. Auch eine Liste der bisher konsultierten Ärzte sollte nicht fehlen.
Zum Schluss eine Art persönliches Krankheitsbild erstellen, wo mit eigenen Worten nochmal alles geschildert wird, was zum Leidensdruck beiträgt.
Alles in dreifacher Ausfertigung (Rententräger, Gutachter, eigene Unterlagen).

Nächster Punkt ist dann der Gutachter, der vom Rententräger beauftragt wird, die Angaben zu Prüfen und eine Einschätzung über den Leidensdruck abzugeben.
Zu dem Termin sollte man die oben genanten Unterlagen mitbringen, es bringt überhaupt nichts, sich selbst fertig zu machen,
bei dem Termin ist eine rationelle, und gefasste Ausdrucksform das Beste.

Wenn nun der Antrag läuft, gibt es mehrere Möglichkeiten wie er ausgeht.
Eine Rente wird gewährt zu 25%, 50%, 75% 100%, was auch gleichzeitig der Auszahlungshöhe entspricht.
Weiterhin muss jeder 7 Monate nach Gewährung einer Rente warten, dies ist eine gesetzliche Regelung.
Des weiteren wird die Rente befristet auf 1,5 bis zwei Jahre, wobei man dann 3 Monate vor Ablauf eine Verlängerung beantragen kann.

Wird die Rente abgelehnt, besteht erst mal die Möglichkeit des Wiederspruchs, danach muss man klagen.

Der wahrscheinlichste Grund für eine Ablehnung ist der Gutachter. Der Rententräger ist verpflichtet, das Gutachten an den Antragssteller in Kopie weiterzugeben, hier ist auch die größte Möglichkeit, bei einer Klage mit einem Gegengutachten eine Entscheidung des Gerichtes zu Gunsten des Klägers zu leiten.


Dies alles ist keine Garantie, zwischen Antrag und Rente steht eine Behörde mit Sachbearbeitern, die garantiert noch nie was von Cluster gehört haben, und unmöglich einschätzen können, wie wir darunter leiden.
Leider haben Episodiker kaum eine reelle Chance eine Rente durchzubekommen.


Gruß Roland
Hallo Roland,

ein bisschen wirr - was Du da schreibst. Warum sollen Episodiker berentet werden???? Man bekommt ja auch keinen GdB auf eine chronische Sinusitis. Irgendwo müssen die Relationen stimmen.´Auf die begleitenden Symtome wird keine Rente gewährt. Bestenfalls werden sie teilweise mit berücksichtigt.

Die Rente kann ab 1 Jahr befristet gewährt werden.

Zitat:
Weiterhin muss jeder 7 Monate nach Gewährung einer Rente warten, dies ist eine gesetzliche Regelung.

Frage: Worauf?

Gruß
Klaus

Nach dem Gesetz steht jeder Person, die durch Krankheit nicht mehr voll erwerbstätig sein kann, eine Rente zu (soweit er / sie / es Anwartschaften erworben hat).

Die Verlaufsform Episodiker definiert sich nur an der Tatsache, daß er / sie / es mindestens 14 Tage keine Attacke hat, das bedeutet aber nach meinem wirren Verständnis, daß in der Zeit, wo Attacken auftreten, unter Umständen eine Erwerbsminderung vorliegt.
Nach meinem Verständnis sollte da wenigstens, soweit dies nicht schon durch eine andere
Stelle geschieht, z.B. Lohnfortzahlung, ein Ausgleich geschaffen werden.

Ich maße es mir nicht an, den Leidensdruck vergleichen zu können. Dementsprechend kann nur die jeweils betroffene Person diesen einschätzen und skalieren!

Deine Feststellung „auf begleitende Symptome wird keine Rente gewährt“, ist falsch, bei der Bemessung wird grundsätzlich das ganze Krankheitsbild einschließlich aller Begleitsymptome zugrundegelegt.
Auch eine Selbstmordgefährdung ist ein solches Begleitsymptom!

Daß jeder, der eine Erwerbsunfähigkeitrente (Minderungs-) gewährt bekommt, 7 Monate warten muss, bezieht sich auf die gesetzliche Tatsache, daß mit Datum der Gewährung (z.B. 01.01.2006) 7 Monate mit der ersten Zahlung zu warten ist, also erste Rente ab 01.08.2006.
Der Monat Verspätung kommt dadurch, daß eine Rente immer zum Letzten eines Monates gezahlt wird.

Deine Antwort (ich werte sie mal als Kritik) hat keine Relation zum Thema, mir ist es schleierhaft, wie Du von Relation schreiben kannst, Du hast weder wichtige noch ergänzende
Informationen geliefert.

Roland

Hallo Roland,

schön mal wieder was von Dir zu hören.

Das Thema Ererbsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrente ist sehr komplex und schwierig. Es gehört viel Energie und Arbeit dazu, sich in dieses anspruchsvolle Thema so intensiv einzuarbeiten, wie Du es getan hast.

Viele CKS-Patienten haben große Schwierigkeiten, sich in die Materie einzuarbeiten und deshalb ist Deine klare und prägnante Erklärung des Themas sehr wichtig und hilfreich.

Vielen Dank dafür.

Gruß und schmerzfreie Zeit

Re: EU-Rente

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 16:17
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:17
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:17
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 16:16

Hallo Roland,

ein bisschen wirr - was Du da schreibst. Warum sollen Episodiker berentet werden???? Man bekommt ja auch keinen GdB auf eine chronische Sinusitis. Irgendwo müssen die Relationen stimmen.´Auf die begleitenden Symtome wird keine Rente gewährt. Bestenfalls werden sie teilweise mit berücksichtigt.

Die Rente kann ab 1 Jahr befristet gewährt werden.

Zitat:
Weiterhin muss jeder 7 Monate nach Gewährung einer Rente warten, dies ist eine gesetzliche Regelung.

Frage: Worauf?

Gruß
Klaus

Nach dem Gesetz steht jeder Person, die durch Krankheit nicht mehr voll erwerbstätig sein kann, eine Rente zu (soweit er / sie / es Anwartschaften erworben hat).

Die Verlaufsform Episodiker definiert sich nur an der Tatsache, daß er / sie / es mindestens 14 Tage keine Attacke hat, das bedeutet aber nach meinem wirren Verständnis, daß in der Zeit, wo Attacken auftreten, unter Umständen eine Erwerbsminderung vorliegt.
Nach meinem Verständnis sollte da wenigstens, soweit dies nicht schon durch eine andere
Stelle geschieht, z.B. Lohnfortzahlung, ein Ausgleich geschaffen werden.

Ich maße es mir nicht an, den Leidensdruck vergleichen zu können. Dementsprechend kann nur die jeweils betroffene Person diesen einschätzen und skalieren!

Deine Feststellung „auf begleitende Symptome wird keine Rente gewährt“, ist falsch, bei der Bemessung wird grundsätzlich das ganze Krankheitsbild einschließlich aller Begleitsymptome zugrundegelegt.
Auch eine Selbstmordgefährdung ist ein solches Begleitsymptom!

Daß jeder, der eine Erwerbsunfähigkeitrente (Minderungs-) gewährt bekommt, 7 Monate warten muss, bezieht sich auf die gesetzliche Tatsache, daß mit Datum der Gewährung (z.B. 01.01.2006) 7 Monate mit der ersten Zahlung zu warten ist, also erste Rente ab 01.08.2006.
Der Monat Verspätung kommt dadurch, daß eine Rente immer zum Letzten eines Monates gezahlt wird.

Deine Antwort (ich werte sie mal als Kritik) hat keine Relation zum Thema, mir ist es schleierhaft, wie Du von Relation schreiben kannst, Du hast weder wichtige noch ergänzende
Informationen geliefert.

Roland

Hallo Roland,

schön mal wieder was von Dir zu hören.

Das Thema Ererbsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrente ist sehr komplex und schwierig. Es gehört viel Energie und Arbeit dazu, sich in dieses anspruchsvolle Thema so intensiv einzuarbeiten, wie Du es getan hast.

Viele CKS-Patienten haben große Schwierigkeiten, sich in die Materie einzuarbeiten und deshalb ist Deine klare und prägnante Erklärung des Themas sehr wichtig und hilfreich.

Vielen Dank dafür.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Ruth,

um Deine Frage zu beantworten, ich habe eine EU-Rente wegen CKS aber ich habe chronischen CKS.

Gruß
Klaus