Archiv hat geschrieben: ↑Fr 23. Feb 2018, 22:15
Hallo Leidensgenossen,
Auf Grund der wirtschaftlichen Situation, ist in meinem Betrieb die Auslastug von 2 Jahren auf wenige Monate zusammen gebrochen. Eine Stornierung nach der anderen (dreistelliger Millionenbereich ).
Ich habe Angst dass unser Betrieb dicht gemacht wird.
Hab z. Z. 30% GdB.
Muss ich einen neuen Arbeitgeber darüber Informieren ?
Was, wenn nicht?
Gruß Gerhard
Hallo Gerhard,
Sagen wir mal so, er darf dich gar nicht Fragen ob du Schwerbehindert oder einen Grad der Behinderung hast.
Er kann Dich aber Fragen ob Du gesundheitliche Einschränkungen bezüglich deiner neuen Tätigkeit hast die Deine Arbeitsleistung erschweren oder aber behindern.
Gibst Du an das Du keine Einschränkungen hast und Du fällst mehrmals aufgrund von Cluster aus und der neue Arbeitgeber kündigt Dir hier, so hast Du keine Chance vorm Arbeitsgericht trotz Kündigungsschutzes.
Weil Cluster schränkt Dich ein Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Ausfall durch Attacken usw.
Fehlen Dir aber 3 Zehen und Du sollst einen Bildschirmarbeitsplatz in sitzender Position bekommen so stellt dies keine Verschlimmerung oder aber Ausfallzeiten da und Du brauchst es auch nicht zu erwähnen.
Schwangere haben da es besser, die können bei einem Vorstellungsgespräch Ihre Schwangerschaft verneinen obwohl Schwanger,
Dies hängt mit dem neuen Diskriminierungsgesetz zusammen das in Kraft getreten ist.
Weil wenn ein Arbeitgeber eine Bewerberin aufgrund einer Schwangerschaft ablehnt stellt dies eine Diskriminierung dar und das verstößt gegen das Gesetz.
Sollte eigentlich auch so bei Schwerbehinderten angewendet werden ist aber so nicht in Kraft getreten, sondern nur diese Formulierung wie oben erwähnt.
sfZ
Manfred