Jetzt werden Ärzte entscheiden, wer als chronisch Kranker gilt
Verfasst: Di 9. Jan 2018, 15:13
Jetzt werden Ärzte entscheiden, wer als chronisch Kranker gilt
Bundesausschuß klärt Reformdetails / Kassen warnen vor finanziellen Folgen
BERLIN (hak). In vielen Fällen werden Ärzte entscheiden müssen, ob ihre Patienten weniger Zuzahlungen leisten. Das ist die Konsequenz aus der schwammigen Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Chroniker-Regelung und Fahrtkosten.
Das Gremium von Ärzten, Kassen und Kliniken hatte entschieden, daß diejenigen als "schwerwiegend chronisch krank" einzustufen sind, die sich in Dauerbehandlung befinden und eines der folgenden Kriterien erfüllen: Sie sind entweder zu 60 Prozent behindert oder erwerbsgemindert, für sie gilt wenigstens Pflegestufe zwei oder sie befinden sich in kontinuierlicher Behandlung, ohne die "eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität" zu erwarten wäre.
Besonders das letzte Kriterium einzuschätzen, wird Aufgabe der Ärzte sein. Sie werden auf einem noch zu entwickelnden Einheitsformular ankreuzen müssen, was auf ihre Patienten zutrifft. Diese können dann eine Zuzahlungsminderung bei ihrer Kasse beantragen. Die KBV glaubt, daß sich dadurch Diskussionen über Zuzahlungen in der Arztpraxis erübrigen. "Die Entscheidung trifft letztlich die Kasse, nicht der Arzt", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl.
Als "sozial und medizinisch sinnvoll" wurde die neue Chroniker-Regel von den Krankenkassen begrüßt. Allerdings werde damit der Spielraum für Beitragssenkungen erheblich verringert. Das Gesundheitsministerium rechnet dagegen weiterhin mit geringeren Beitragssätzen. Jetzt müßten sich diejenigen, die vor Ort über Zuzahlungen entscheiden - Ärzte und Kassen - an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten, sagte eine Sprecherin.
Bundesausschuß klärt Reformdetails / Kassen warnen vor finanziellen Folgen
BERLIN (hak). In vielen Fällen werden Ärzte entscheiden müssen, ob ihre Patienten weniger Zuzahlungen leisten. Das ist die Konsequenz aus der schwammigen Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Chroniker-Regelung und Fahrtkosten.
Das Gremium von Ärzten, Kassen und Kliniken hatte entschieden, daß diejenigen als "schwerwiegend chronisch krank" einzustufen sind, die sich in Dauerbehandlung befinden und eines der folgenden Kriterien erfüllen: Sie sind entweder zu 60 Prozent behindert oder erwerbsgemindert, für sie gilt wenigstens Pflegestufe zwei oder sie befinden sich in kontinuierlicher Behandlung, ohne die "eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität" zu erwarten wäre.
Besonders das letzte Kriterium einzuschätzen, wird Aufgabe der Ärzte sein. Sie werden auf einem noch zu entwickelnden Einheitsformular ankreuzen müssen, was auf ihre Patienten zutrifft. Diese können dann eine Zuzahlungsminderung bei ihrer Kasse beantragen. Die KBV glaubt, daß sich dadurch Diskussionen über Zuzahlungen in der Arztpraxis erübrigen. "Die Entscheidung trifft letztlich die Kasse, nicht der Arzt", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl.
Als "sozial und medizinisch sinnvoll" wurde die neue Chroniker-Regel von den Krankenkassen begrüßt. Allerdings werde damit der Spielraum für Beitragssenkungen erheblich verringert. Das Gesundheitsministerium rechnet dagegen weiterhin mit geringeren Beitragssätzen. Jetzt müßten sich diejenigen, die vor Ort über Zuzahlungen entscheiden - Ärzte und Kassen - an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten, sagte eine Sprecherin.