Seite 1 von 1
Midizinischer Dienst der Krankenkasse
Verfasst: Do 8. Feb 2018, 17:14
von Archiv
Hallo und danke für die Antworten. Von meinem Arzt hatte ich eine Verordnung über eine hyperbare Sauerstofftherapie und Injekt Pen. Mußte ich bei der Kasse einreichen und die hat dann den Med. Dienst eingeschaltet. Bei meiner Nachfrage bei der KK hat die Mitarbeiterin gesagt, sie dürfe mir das Schreiben des Med. Dienstes nicht geben. Sie war dann aber doch so freundlich und sagte mir, was darin steht. Nämlich, dass der Arzt vom Med. Dienst ablehnt, schulmedizinische Medikation und wie schon erwähnt "Aspirin und Entspannungsübungen" empfiehlt. Durch die Hilfe von Mitgliedern des Forums bin ich in dieser Sache jetzt allerdings weiter gekommen. Ich habe erfahren, dass ich ein Recht auf Akteneinsicht habe. Darum habe ich heute bei der KK-Mitarbeiterin gebeten. Natürlich erst wieder "nein". Als ich den Paragraphen erwähnte, ging es dann doch und mir wurden die Unterlagen zugefaxt. Die Ablehnung betraf die hyperbare Sauerstofftherapie! Die Pens wurden nicht abgelehnt. Viel Wirbel, weil die Mitarbeiterin der KK einem "dummen Patienten Berichte nicht übermitteln darf" und dann doch so freundlich war, telefonisch den Bericht wiederzugeben. Dies dann allerdings - wie das so ist im Leben -unzureichend. Es hat mich Nerven gekostet. Aber jetzt bin ich froh, noch eine weitere "Waffe" gegen den Cluster in die Hand zu bekommen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang
Re: Midizinischer Dienst der Krankenkasse
Verfasst: Do 8. Feb 2018, 17:15
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 8. Feb 2018, 17:14
Hallo und danke für die Antworten. Von meinem Arzt hatte ich eine Verordnung über eine hyperbare Sauerstofftherapie und Injekt Pen. Mußte ich bei der Kasse einreichen und die hat dann den Med. Dienst eingeschaltet. Bei meiner Nachfrage bei der KK hat die Mitarbeiterin gesagt, sie dürfe mir das Schreiben des Med. Dienstes nicht geben. Sie war dann aber doch so freundlich und sagte mir, was darin steht. Nämlich, dass der Arzt vom Med. Dienst ablehnt, schulmedizinische Medikation und wie schon erwähnt "Aspirin und Entspannungsübungen" empfiehlt. Durch die Hilfe von Mitgliedern des Forums bin ich in dieser Sache jetzt allerdings weiter gekommen. Ich habe erfahren, dass ich ein Recht auf Akteneinsicht habe. Darum habe ich heute bei der KK-Mitarbeiterin gebeten. Natürlich erst wieder "nein". Als ich den Paragraphen erwähnte, ging es dann doch und mir wurden die Unterlagen zugefaxt. Die Ablehnung betraf die hyperbare Sauerstofftherapie! Die Pens wurden nicht abgelehnt. Viel Wirbel, weil die Mitarbeiterin der KK einem "dummen Patienten Berichte nicht übermitteln darf" und dann doch so freundlich war, telefonisch den Bericht wiederzugeben. Dies dann allerdings - wie das so ist im Leben -unzureichend. Es hat mich Nerven gekostet. Aber jetzt bin ich froh, noch eine weitere "Waffe" gegen den Cluster in die Hand zu bekommen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang
Hallo Wolfgang,
freut mich, daß das Problem sich problemlos lösen ließ.
Hier nochmal für alle, der Link zum § 25, SGB X - "Akteneinsicht durch Beteiligte"
Das Recht auf Akteneinsicht bezieht sich auf alle Bereiche des Sozialgesetzbuches (SGB), nicht nur auf
SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
GusZ
HR
Re: Midizinischer Dienst der Krankenkasse
Verfasst: Do 8. Feb 2018, 17:15
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 8. Feb 2018, 17:15
Archiv hat geschrieben: Do 8. Feb 2018, 17:14
Hallo und danke für die Antworten. Von meinem Arzt hatte ich eine Verordnung über eine hyperbare Sauerstofftherapie und Injekt Pen. Mußte ich bei der Kasse einreichen und die hat dann den Med. Dienst eingeschaltet. Bei meiner Nachfrage bei der KK hat die Mitarbeiterin gesagt, sie dürfe mir das Schreiben des Med. Dienstes nicht geben. Sie war dann aber doch so freundlich und sagte mir, was darin steht. Nämlich, dass der Arzt vom Med. Dienst ablehnt, schulmedizinische Medikation und wie schon erwähnt "Aspirin und Entspannungsübungen" empfiehlt. Durch die Hilfe von Mitgliedern des Forums bin ich in dieser Sache jetzt allerdings weiter gekommen. Ich habe erfahren, dass ich ein Recht auf Akteneinsicht habe. Darum habe ich heute bei der KK-Mitarbeiterin gebeten. Natürlich erst wieder "nein". Als ich den Paragraphen erwähnte, ging es dann doch und mir wurden die Unterlagen zugefaxt. Die Ablehnung betraf die hyperbare Sauerstofftherapie! Die Pens wurden nicht abgelehnt. Viel Wirbel, weil die Mitarbeiterin der KK einem "dummen Patienten Berichte nicht übermitteln darf" und dann doch so freundlich war, telefonisch den Bericht wiederzugeben. Dies dann allerdings - wie das so ist im Leben -unzureichend. Es hat mich Nerven gekostet. Aber jetzt bin ich froh, noch eine weitere "Waffe" gegen den Cluster in die Hand zu bekommen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang
Hallo Wolfgang,
freut mich, daß das Problem sich problemlos lösen ließ.
Hier nochmal für alle, der Link zum § 25, SGB X - "Akteneinsicht durch Beteiligte"
Das Recht auf Akteneinsicht bezieht sich auf alle Bereiche des Sozialgesetzbuches (SGB), nicht nur auf
SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
GusZ
HR
Hallo Harald,
ist genauso wie Du es geschrieben hast,
Als Suchfunktion -Akteneinsicht angeben-
und schon ist man da ( 151 Treffer )
davon der erste Absatz, § 25 ......!
Manfred