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Gemeinnützigkeit

Verfasst: Di 9. Jan 2018, 07:26
von Archiv
Weil ich immer wieder zum Thema Gemeinnützigkeit und Spenden gefragt werde:

Die CSG ist die einzige deutsche Clusterkopfschmerz-Selbsthilfegruppe der die Gemeinnützigkeit zuerkannt wurde. Spenden an die CSG können daher selbstverständlich steuerlich geltend gemacht werden. Spendenbescheinigungen werden hierzu von der CSG ausgestellt.

Gruß und schmerzfreie Zeit