Neue Gesundheitsreform: Zusatzsversicherung der DAK, Berufsunfähigkeitsversicherung
Verfasst: Di 9. Jan 2018, 07:23
Hallo zusammen,
bezüglich der Beteilung an Heilpraktikerkosten war ich daran interessiert eine Zusatzversicherung über die DAK bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe abzuschliessen. Voraussetzung wie fast überall,Gesundheitszustand, Erkrankungen,usw..
Das Paket der Merkur ist sehr umfangreich, unter anderem Erstattung der Zuzahlungen bei Rezepten, Heilmittel, Krankenhausbehandlung,usw..
Nun, es gibt ja nicht all zuviele Ärzte und Krankenkassen die sich mit Clusterkopfschmerzen auskennen - aber die Versicherungen, die kennen sich aus!!
Antrag wurde abgewiesesen, aufgrund der Migräne sans Migräne und der episodischen Clusterkopfschmerzerkrankung. 1.Niederlage aufgrund meiner Erkrankung.
Aber die GVV hat mir laut Telefonat bestätigt, da sie keine Zuzahlungen bei Rezepten, Heilmittel und Anwendungen erstatten, dass sie mir eine entsprechende Versicherung bez. Heilpraktikerkosten, Brille, Zahnbehandlungen und Auslandsversicherungen anbieten. Der Clusterkopfschmerz sei keine Hinderung eines Vertragsabschlusses. Glück gehabt!
Voller Tatendrang habe ich mich dann anderweitig auch noch nach den Konditionen einer Berufsunfähigkeitsversicherung erkundigt, da ich ja nach dem 01.01.1961 geboren bin, erhalte ich auch keine Berufsunfähigkeitsrente. Als Alleinlebende möchte man im Bedarfsfall, den man keinem wünscht, weder noch auf die finanzielle Hilfe der Eltern - wenn noch vorhanden - oder aber auch auf die Geschwister zugreifen. So wie man mir bereits zu verstehen gegeben hat, ist so ein Versicherungsabschluss wieder sehr kompliziert, aufgrund der Erkrankung.
Aber immerhin, die Versicherungen kennen die Clusterkopfschmerzerkrankung!!!
bezüglich der Beteilung an Heilpraktikerkosten war ich daran interessiert eine Zusatzversicherung über die DAK bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe abzuschliessen. Voraussetzung wie fast überall,Gesundheitszustand, Erkrankungen,usw..
Das Paket der Merkur ist sehr umfangreich, unter anderem Erstattung der Zuzahlungen bei Rezepten, Heilmittel, Krankenhausbehandlung,usw..
Nun, es gibt ja nicht all zuviele Ärzte und Krankenkassen die sich mit Clusterkopfschmerzen auskennen - aber die Versicherungen, die kennen sich aus!!
Antrag wurde abgewiesesen, aufgrund der Migräne sans Migräne und der episodischen Clusterkopfschmerzerkrankung. 1.Niederlage aufgrund meiner Erkrankung.
Aber die GVV hat mir laut Telefonat bestätigt, da sie keine Zuzahlungen bei Rezepten, Heilmittel und Anwendungen erstatten, dass sie mir eine entsprechende Versicherung bez. Heilpraktikerkosten, Brille, Zahnbehandlungen und Auslandsversicherungen anbieten. Der Clusterkopfschmerz sei keine Hinderung eines Vertragsabschlusses. Glück gehabt!
Voller Tatendrang habe ich mich dann anderweitig auch noch nach den Konditionen einer Berufsunfähigkeitsversicherung erkundigt, da ich ja nach dem 01.01.1961 geboren bin, erhalte ich auch keine Berufsunfähigkeitsrente. Als Alleinlebende möchte man im Bedarfsfall, den man keinem wünscht, weder noch auf die finanzielle Hilfe der Eltern - wenn noch vorhanden - oder aber auch auf die Geschwister zugreifen. So wie man mir bereits zu verstehen gegeben hat, ist so ein Versicherungsabschluss wieder sehr kompliziert, aufgrund der Erkrankung.
Aber immerhin, die Versicherungen kennen die Clusterkopfschmerzerkrankung!!!