Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:19
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:18
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:18
Hallo Jürgen,
wenn Du diagnostizierten Clusterkopfschmerz hast, wird Deine KK sich nicht gegen die Verschreibung wehren können.
Die Sauerstofftherapie bei Clusterkopfschmerz wurde 1999 in das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgenommen (Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses für Produktgruppe 14, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Nr. 23 a vom 04.02.1999), d.h. die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Therapie.
Wenn Du keine Erstattung bekommst würde ich mal, ganz nett, mit dem Rechtsanwalt drohen.
Leider wollen die Kassen augenblicklich an allen möglichen Leistungen, die uns bedingt durch unsere Krankheit rechtlich zustehen, sparen. Das können wir uns so nicht gefallen lassen....
Die Krankheit CKS ist in der Vergangenheit immer mit extremen Kämpfen, gerade wenn es um die Medis geht, verbunden. Lass Dich nicht unterkriegen und bestehe auf Dein Recht... Ich würde das unterlassene Hilfeleistung nennen.....
LG
Peter
Moin Leute
Nicht gelesen ?
Der Gute ist Privat versichert ! Da gelten andere Spielregeln.
Für Beamte gibt es z.B. keine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente,
auch wenn diese in der Liste aufgeführt sind.
Bei mir sind es bis jetzt Clusterbedingt 193,-Eur Eigenanteil, die sich
Herr Steinbrück ungerechtfertigt in die Tasche steckt.
Fazit : unterschiedliche Systheme = unterschiedliche Erstattung.
mfG Meycel
Was hat nun Kostenbeteiligung mit Kostenübernahme zu tun.
Das sind doch 2 Paar Schuhe.
Bei Jürgen ist es ,so wie er sagt leider so,dass die Kasse im Moment GAR NICHTS ZAHLT.Das ist aber rechtswidrig.
Auch GKK-Patienten zahlen ihren Eigenanteil,soweit sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Das sind im günstigsten Fall 120 Euro im Jahr da man pro Monatsrezept 10 Euro zuzahlen muss.Hierbei sind die Zuzahlungen der andren Medikamente noch nicht gerechnet.
Ich muss leidere sagen,dass du mit deinen 193 Euro gar nicht so schlecht liegst.Dein Doc macht einen Fehler.Er hat dir höchstwarscheinlich übers Jahr mehr Rezepte ausgestellt und dann zahlst du natürlich pro Rezept 10 Eus oder 10% der Rechnungssumme.Daher rührt auch der krumme Betrag.
Wirk auf deinen Arzt hin ,dass er Monatsbedarfsrezepte ausstellt.Du weist ja in etwa welchen Verbrauch du hast.
sfZ Andreas
Ärzteliste
Jeder Doc der sich auskennt ist wichtig für uns.
Hallo zusammen,
mal ganz langsam:
Jürgen hat geschrieben, daß er bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist.
Er hat einen privatrechtlichen Vertrag mit der PKV geschlossen. Hier gilt die sog. Vertragsfreiheit, es kommt also auf den Vertragsinhalt an. Wenn die PKV Sauerstoff nicht in ihrem Leistungskatalog (Vertragsinhalt = das Kleingedruckte) hat, muss sie den auch nicht bezahlen.
Bei Beamten gilt, daß der Dienstherr für den Beamten (auch Richter, Soldaten, usw.) im Rahmen des Alimentationsprinzips zu sorgen hat. Dazu gehört neben der Besoldung auch die Übernahme eines Teils der Krankenkosten durch die Beihilfe.
Für die dabei nicht abgedeckten Krankenkosten muss der Beamte selbst aufkommen, bzw. sich eben privat versichern.
Wer als Selbständiger in der PKV ist, oder wer in jungen und meist gesunden Jahren, wegen der günstigen Tarife oder sonstiger Vorteile aus der "Solidargemeinschaft" der GKV in die PKV gewechselt ist, hat Pech gehabt, wenn später eine Erkrankung auftritt, die im Vertrag nicht abgedeckt ist.
Durch die Gesundheitsreformation in der GKV, besteht diese sogenannte Solidargemeinschaft der Versicherten auch nicht mehr. Durch die Herausnahme bisheriger Leistungen, bieten auch die gesetzlichen Kassen verschiedene zusätzliche Versicherungen an. Wer sich die nicht leisten kann, hat auch Pech gehabt.
Ungleichheit und Ungerechtigkeit liegen im politischen System begründet.
Dieses System wird mit jeder Wahl bestätigt, auch durch Nichtwahl.
Avanti popolo
HR
PS
es gibt Menschen in diesem Land, die von "Grundsicherung" (SGB II, SGB XII) leben, oder die durch Hungerlöhne von wenigen Euro/Stunde ebenfalls am Existenzminimum sind.
PPS
Diätenerhöhung von 330 Euro
Der Regelsatz in der Grundsicherung beträgt 347 Euro im Monat für einen Alleinstehenden.
Von diesen 347 Euro sind neben Essen, Kleidung, Strom, Zuzahlungen für Medis, Praxisgebühr, Brillen, nicht erstattungsfähige Medikamente, ggf. Kosten durch ehrenamtliche Selbsthilfetätigkeit usw. zu bezahlen.