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GdB bei Selbstständiger Tätigkeit

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 18:46
von Archiv
Bei der CSG Mannheim war gestern ein neuer Gast . Er wollte gerne wissen, was es Ihm bringt, wenn Er GdB beantragt bei selbstständiger Tätigkeit. Kann mir jemand weiterhelfen? Hat Er überhaupt außer steuerlichen Nutzen noch andere Vorteile?

Liebe Grüße Claudia

Re: GdB bei Selbstständiger Tätigkeit

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 18:46
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 18:46 Bei der CSG Mannheim war gestern ein neuer Gast . Er wollte gerne wissen, was es Ihm bringt, wenn Er GdB beantragt bei selbstständiger Tätigkeit. Kann mir jemand weiterhelfen? Hat Er überhaupt außer steuerlichen Nutzen noch andere Vorteile?

Liebe Grüße Claudia
Hallo Claudia,

ganz allegemein muß man sagen: eine Schwerbehinderung bringt gar keine Vorteile.

Es gibt, wenn eine Schwerbehinderung ("GdB") festgestellt ist, sogenannte Nachteilsausgleiche (das sind keine Vorteile!).
Wie der Name schon sagt, ist das der Versuch die Nachteile, die man durch eine Behinderung erfährt, etwas abzumildern.

Das ist auch übrigens von der Art der Behinderung abhängig. Wenn jemand z.B. gehbindert ist, dann kann er auf einem "Behindertenparkplatz" parken.
Es kann auch sein, daß jemand von den Rundfunkgebühren befreit werden kann. Wie gesagt, das ist abhängig von der Art der Behinderung.

Es gibt auch einen kleinen Pauschbetrag, den man von der Steuer absetzen kann, ich meine, mich zu erinnern (und hoffe, daß ich mich nicht täusche) sind das etwa 500 Euro/Jahr. Das ist aber auch vom Grad der Behinderung abhängig.

Alles in allem ist Schwerbehinderung ein sehr komplexes Thema, in das viele Faktoren hineinspielen und sich auswirken. Allgemeine Aussagen sind deshalb nur schwer zu treffen.

Eine gute Zusammenstellung zum Thema hat Jakob.

Gruß und schmerzfreie Zeit

Re: GdB bei Selbstständiger Tätigkeit

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 18:47
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 18:46
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 18:46 Bei der CSG Mannheim war gestern ein neuer Gast . Er wollte gerne wissen, was es Ihm bringt, wenn Er GdB beantragt bei selbstständiger Tätigkeit. Kann mir jemand weiterhelfen? Hat Er überhaupt außer steuerlichen Nutzen noch andere Vorteile?

Liebe Grüße Claudia
Hallo Claudia,

ganz allegemein muß man sagen: eine Schwerbehinderung bringt gar keine Vorteile.

Es gibt, wenn eine Schwerbehinderung ("GdB") festgestellt ist, sogenannte Nachteilsausgleiche (das sind keine Vorteile!).
Wie der Name schon sagt, ist das der Versuch die Nachteile, die man durch eine Behinderung erfährt, etwas abzumildern.

Das ist auch übrigens von der Art der Behinderung abhängig. Wenn jemand z.B. gehbindert ist, dann kann er auf einem "Behindertenparkplatz" parken.
Es kann auch sein, daß jemand von den Rundfunkgebühren befreit werden kann. Wie gesagt, das ist abhängig von der Art der Behinderung.

Es gibt auch einen kleinen Pauschbetrag, den man von der Steuer absetzen kann, ich meine, mich zu erinnern (und hoffe, daß ich mich nicht täusche) sind das etwa 500 Euro/Jahr. Das ist aber auch vom Grad der Behinderung abhängig.

Alles in allem ist Schwerbehinderung ein sehr komplexes Thema, in das viele Faktoren hineinspielen und sich auswirken. Allgemeine Aussagen sind deshalb nur schwer zu treffen.

Eine gute Zusammenstellung zum Thema hat Jakob.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo zusammen,

wie Harald schon geschrieben hat, geht es nicht um Vorteile, sondern um den Versuch, Nachteile die durch die Behinderung bestehen, auszugleichen.

Ich wüsste allerdings nicht, wie man unsere Schmerzen ausgleichen könnte.
Auch nicht die Probleme, die durch die Krankheit entstehen.
Angefangen von der eingeschränkten Teilhabe am sozialen Leben, in der Arbeit und bis hin zu den Problemen im persönlichen Umfeld.

Der Link unten gibt eine gute Übersicht über die "Nachteilsausgleiche".

Alles Gute

Harald Rupp

PS
evtl. ist dort eine Registrierung erforderlich


Geändert von H Rupp AP Nrnberg am 2.Sep.2007 12:30

Re: GdB bei Selbstständiger Tätigkeit

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 18:47
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 18:47
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 18:46
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 18:46 Bei der CSG Mannheim war gestern ein neuer Gast . Er wollte gerne wissen, was es Ihm bringt, wenn Er GdB beantragt bei selbstständiger Tätigkeit. Kann mir jemand weiterhelfen? Hat Er überhaupt außer steuerlichen Nutzen noch andere Vorteile?

Liebe Grüße Claudia
Hallo Claudia,

ganz allegemein muß man sagen: eine Schwerbehinderung bringt gar keine Vorteile.

Es gibt, wenn eine Schwerbehinderung ("GdB") festgestellt ist, sogenannte Nachteilsausgleiche (das sind keine Vorteile!).
Wie der Name schon sagt, ist das der Versuch die Nachteile, die man durch eine Behinderung erfährt, etwas abzumildern.

Das ist auch übrigens von der Art der Behinderung abhängig. Wenn jemand z.B. gehbindert ist, dann kann er auf einem "Behindertenparkplatz" parken.
Es kann auch sein, daß jemand von den Rundfunkgebühren befreit werden kann. Wie gesagt, das ist abhängig von der Art der Behinderung.

Es gibt auch einen kleinen Pauschbetrag, den man von der Steuer absetzen kann, ich meine, mich zu erinnern (und hoffe, daß ich mich nicht täusche) sind das etwa 500 Euro/Jahr. Das ist aber auch vom Grad der Behinderung abhängig.

Alles in allem ist Schwerbehinderung ein sehr komplexes Thema, in das viele Faktoren hineinspielen und sich auswirken. Allgemeine Aussagen sind deshalb nur schwer zu treffen.

Eine gute Zusammenstellung zum Thema hat Jakob.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo zusammen,

wie Harald schon geschrieben hat, geht es nicht um Vorteile, sondern um den Versuch, Nachteile die durch die Behinderung bestehen, auszugleichen.

Ich wüsste allerdings nicht, wie man unsere Schmerzen ausgleichen könnte.
Auch nicht die Probleme, die durch die Krankheit entstehen.
Angefangen von der eingeschränkten Teilhabe am sozialen Leben, in der Arbeit und bis hin zu den Problemen im persönlichen Umfeld.

Der Link unten gibt eine gute Übersicht über die "Nachteilsausgleiche".

Alles Gute

Harald Rupp

PS
evtl. ist dort eine Registrierung erforderlich


Geändert von H Rupp AP Nrnberg am 2.Sep.2007 12:30
Danke Harald für den Link. Ich habe ihn weitergeleitet.

Grüße Claudia