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Für Schmerzkranke hat sich viel getan, aber noch lange nicht genug

Verfasst: Mo 8. Jan 2018, 20:17
von Archiv
Ärzte-Zeitung vom 17.12.2003:


Für Schmerzkranke hat sich viel getan, aber noch lange nicht genug

Von Ruth Ney

Die Behandlung von Patienten mit Schmerzen hat sich in den vergangenen 20 Jahren deutlich verbessert. Dazu beigetragen haben neue Erkenntnisse zu Ursachen und Chronifizierungsmechanismen sowie neue Medikamente - entweder mit neuen Wirkstoffen oder neuer Galenik. Ist also alles im Lot bei der Schmerztherapie? Nein, klagen Schmerztherapeuten, das Gegenteil sei der Fall.

So ist es nach Ansicht des Hamburger Algesiologen Dr. Dietrich Jungck zwar positiv, daß sich zum Beispiel die medikamentöse Versorgung von Schmerzpatienten mit stark wirkenden Opiaten deutlich verbessert hat. Der Versorgungsgrad habe von knapp zehn Prozent im Jahr 1998 auf etwa 33 Prozent zugenommen. "Das heißt aber auch, daß immer noch zwei Drittel der Patienten, die diese Medikamente benötigen, nicht ausreichend versorgt sind", so der Präsident des Verbandes Deutscher Ärzte für Algesiologie.
2000 spezielle Schmerzpraxen, sind nötig, es gibt aber nur 400

Nicht ausreichend ist nach seiner Ansicht auch das flächendeckende Angebot an Einrichtungen, die multimodale Behandlungskonzepte vor allem für die etwa eine Million Patienten mit problematischen Schmerzkrankheiten anbieten können. Derzeit gebe es 400 spezielle Schmerzpraxen, nötig seien aber 2000 bis 3000, so Jungck. Dies sei vor allem wichtig angesichts der Tatsache, daß die Zahl der Patienten mit chronischen Schmerzen kontinuierlich zunimmt. Schätzungen gehen von 11 bis 15 Millionen Betroffenen aus.

Um einer Chronifizierung vorzubeugen, ist es nach Ansicht von Jungck zunächst wichtig, daß ein behandelnder Arzt die Schmerzproblematik bei seinen Patienten überhaupt wahrnimmt und dann diagnostisch richtig bewertet. "Unsere Gesellschaft - und dazu gehören auch wir Ärzte - neigt generell dazu, Schmerzen zu bagatellisieren und zu psychologisieren", so Jungck.

"Wenn jemand zum Beispiel sagt, ich habe Hunger, dann gibt man ihm gleich etwas zu essen. Klagt aber jemand über Schmerzen, dann heißt es oft: Beiß’ die Zähne zusammen, das kann doch nicht so schlimm sein." Viele ältere Patienten wiederum akzeptieren fälschlicherweise Schmerzen als eine Alterserscheinung.
Im Studium erfahren Mediziner zu wenig zur Schmerztherapie

Leider sei eine grundlegende Schwierigkeit, daß Ärzte aus dem Studium entlassen würden, ohne für die Herausforderungen der Schmerztherapie in der täglichen Praxis ausreichend vorbereitet zu sein, klagt Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Schmerztherapeut aus Göppingen und Präsident des Schmerztherapeutischen Kolloquiums - Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie.

Daran ändere auch die neue Approbationsordnung nichts, denn die Schmerztherapie komme darin nicht vor. "Die Folge ist, daß das wichtige Grundwissen zu Chronifizierungsprozessen und zur funktionellen Diagnostik fehlt und die zu hohe Gläubigkeit an die Aussagekraft von Röntgenbildern bestehen bleibt", so Müller-Schwefe.

Ein weiterer Grund für die Defizite bei der Schmerztherapie seien auch die Berufs- und Gebührenordnungen. Denn wer eine gezielte Schmerztherapie - gerade bei komplizierten Krankheiten - anbieten wolle, müsse oft über die engen Grenzen seines Fachgebietes hinaus agieren. "Die Leistungsverzeichnisse orientieren sich streng an den Fachgebietsgrenzen, und so gibt es keine leistungsgerechte Honorierung." Dies gelte auch für Ärzte, die die 1996 neugeschaffene Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" erworben haben.

Zumindest für Algesiologen, die sich verbandsintern einer jährlichen Rezertifizierung unterziehen und bestimmte personelle, räumliche und apparative Bedingungen erfüllen, gibt es zwar seit 1991 Schmerztherapievereinbarungen, die eine pauschale Kostenerstattung für die Leistungen vorsieht, die nicht in den Leistungs- und Gebührenverzeichnissen enthalten sind. Diese gelten bundesweit allerdings nur für Ersatzkassen, für die Primärkassen fehlt die flächendeckende Gültigkeit, wie Jungck erläutert. Außerdem fuße die in diesen Verträgen festgelegte Kostenerstattung auf Daten von 1987.

Abhilfe aus der fachlichen Misere kann nach Ansicht von Schmerztherapeuten nur eine eigene Facharztbezeichnung Algesiologie schaffen, die die bei komplizierten, chronischen Schmerzen notwendigen komplexen Behandlungen erlaube. Diese wären dann auch nicht mehr fachfremd.

Doch die Bestrebungen der Fachgesellschaften seien bisher weitgehend auf taube Ohren gestoßen, berichtet Jungck. Nun wollen die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes und die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie gemeinsam einen neuen Antrag bei der Bundesärztekammer einreichen.



FAZIT

Zwischen 11 und 15 Millionen Deutsche haben chronisch Schmerzen. Schmerztherapeuten kritisieren zunehmend, daß deren adäquate Versorgung kaum möglich ist. Gründe dafür sind etwa die mangelhafte Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet der Schmerztherapie. Daran ändert auch die neue Approbationsordnung nichts. Außerdem verhindern die strengen Fachgebietsgrenzen und die daran geknüpfte Honorierung die notwendige komplexe Therapie. Abhilfe könnte eine eigene Facharztausbildung Algesiologie schaffen.

Re: Für Schmerzkranke hat sich viel getan, aber noch lange nicht genug

Verfasst: Mo 8. Jan 2018, 20:17
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mo 8. Jan 2018, 20:17 Ärzte-Zeitung vom 17.12.2003:


Für Schmerzkranke hat sich viel getan, aber noch lange nicht genug

Von Ruth Ney

Die Behandlung von Patienten mit Schmerzen hat sich in den vergangenen 20 Jahren deutlich verbessert. Dazu beigetragen haben neue Erkenntnisse zu Ursachen und Chronifizierungsmechanismen sowie neue Medikamente - entweder mit neuen Wirkstoffen oder neuer Galenik. Ist also alles im Lot bei der Schmerztherapie? Nein, klagen Schmerztherapeuten, das Gegenteil sei der Fall.

So ist es nach Ansicht des Hamburger Algesiologen Dr. Dietrich Jungck zwar positiv, daß sich zum Beispiel die medikamentöse Versorgung von Schmerzpatienten mit stark wirkenden Opiaten deutlich verbessert hat. Der Versorgungsgrad habe von knapp zehn Prozent im Jahr 1998 auf etwa 33 Prozent zugenommen. "Das heißt aber auch, daß immer noch zwei Drittel der Patienten, die diese Medikamente benötigen, nicht ausreichend versorgt sind", so der Präsident des Verbandes Deutscher Ärzte für Algesiologie.
2000 spezielle Schmerzpraxen, sind nötig, es gibt aber nur 400

Nicht ausreichend ist nach seiner Ansicht auch das flächendeckende Angebot an Einrichtungen, die multimodale Behandlungskonzepte vor allem für die etwa eine Million Patienten mit problematischen Schmerzkrankheiten anbieten können. Derzeit gebe es 400 spezielle Schmerzpraxen, nötig seien aber 2000 bis 3000, so Jungck. Dies sei vor allem wichtig angesichts der Tatsache, daß die Zahl der Patienten mit chronischen Schmerzen kontinuierlich zunimmt. Schätzungen gehen von 11 bis 15 Millionen Betroffenen aus.

Um einer Chronifizierung vorzubeugen, ist es nach Ansicht von Jungck zunächst wichtig, daß ein behandelnder Arzt die Schmerzproblematik bei seinen Patienten überhaupt wahrnimmt und dann diagnostisch richtig bewertet. "Unsere Gesellschaft - und dazu gehören auch wir Ärzte - neigt generell dazu, Schmerzen zu bagatellisieren und zu psychologisieren", so Jungck.

"Wenn jemand zum Beispiel sagt, ich habe Hunger, dann gibt man ihm gleich etwas zu essen. Klagt aber jemand über Schmerzen, dann heißt es oft: Beiß’ die Zähne zusammen, das kann doch nicht so schlimm sein." Viele ältere Patienten wiederum akzeptieren fälschlicherweise Schmerzen als eine Alterserscheinung.
Im Studium erfahren Mediziner zu wenig zur Schmerztherapie

Leider sei eine grundlegende Schwierigkeit, daß Ärzte aus dem Studium entlassen würden, ohne für die Herausforderungen der Schmerztherapie in der täglichen Praxis ausreichend vorbereitet zu sein, klagt Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Schmerztherapeut aus Göppingen und Präsident des Schmerztherapeutischen Kolloquiums - Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie.

Daran ändere auch die neue Approbationsordnung nichts, denn die Schmerztherapie komme darin nicht vor. "Die Folge ist, daß das wichtige Grundwissen zu Chronifizierungsprozessen und zur funktionellen Diagnostik fehlt und die zu hohe Gläubigkeit an die Aussagekraft von Röntgenbildern bestehen bleibt", so Müller-Schwefe.

Ein weiterer Grund für die Defizite bei der Schmerztherapie seien auch die Berufs- und Gebührenordnungen. Denn wer eine gezielte Schmerztherapie - gerade bei komplizierten Krankheiten - anbieten wolle, müsse oft über die engen Grenzen seines Fachgebietes hinaus agieren. "Die Leistungsverzeichnisse orientieren sich streng an den Fachgebietsgrenzen, und so gibt es keine leistungsgerechte Honorierung." Dies gelte auch für Ärzte, die die 1996 neugeschaffene Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" erworben haben.

Zumindest für Algesiologen, die sich verbandsintern einer jährlichen Rezertifizierung unterziehen und bestimmte personelle, räumliche und apparative Bedingungen erfüllen, gibt es zwar seit 1991 Schmerztherapievereinbarungen, die eine pauschale Kostenerstattung für die Leistungen vorsieht, die nicht in den Leistungs- und Gebührenverzeichnissen enthalten sind. Diese gelten bundesweit allerdings nur für Ersatzkassen, für die Primärkassen fehlt die flächendeckende Gültigkeit, wie Jungck erläutert. Außerdem fuße die in diesen Verträgen festgelegte Kostenerstattung auf Daten von 1987.

Abhilfe aus der fachlichen Misere kann nach Ansicht von Schmerztherapeuten nur eine eigene Facharztbezeichnung Algesiologie schaffen, die die bei komplizierten, chronischen Schmerzen notwendigen komplexen Behandlungen erlaube. Diese wären dann auch nicht mehr fachfremd.

Doch die Bestrebungen der Fachgesellschaften seien bisher weitgehend auf taube Ohren gestoßen, berichtet Jungck. Nun wollen die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes und die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie gemeinsam einen neuen Antrag bei der Bundesärztekammer einreichen.



FAZIT

Zwischen 11 und 15 Millionen Deutsche haben chronisch Schmerzen. Schmerztherapeuten kritisieren zunehmend, daß deren adäquate Versorgung kaum möglich ist. Gründe dafür sind etwa die mangelhafte Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet der Schmerztherapie. Daran ändert auch die neue Approbationsordnung nichts. Außerdem verhindern die strengen Fachgebietsgrenzen und die daran geknüpfte Honorierung die notwendige komplexe Therapie. Abhilfe könnte eine eigene Facharztausbildung Algesiologie schaffen.
Tag Leute,
also, wie zugesagt, ich hab mich mal schlau gemacht. Ich denke, einiges wisst ihr bestimmt auch schon. Nun denn:

durch das gesetz der modernisierung d. gesetzl. KK`s entfällt die gesetzliche grundlage für unsere befreiung zum 01.01.2004 und grundsätzlich alle befreiungs-bescheide sind nach § 48 Abs. 1 satz 1 SGB X ab 31.12.2003 nicht mehr gültig.
Nach den neuen vorschriften sind ab dem 01.01.2004 maximal 2% des Gesamtbrutto-einnahmen des Familienhaushaltes jährlich an zuzahlungen zu entrichten. (Neben den zuzahlungen für arznei-, verband-, heil- u. hilfsmittel wird dann auch die zuzahlung bei stationären behandlungen als gezahlt berücksichtigt.) ACHTUNG!!!!!!!!!JETZT
BEI EINER SCHWERWIEGENDEN CHRONISCHEN ERKRANKUNG VERRINGERT SICH DIE BELASTUNGS-GRENZE AUF 1% DER BRUTTOEINNAHMEN. DER GESETZGEBER BESTIMMT NUN,DASS NEUE RICHT-LINIEN ZUR D E F I N I T I O N EINER SCHWERWIEGENDEN CHRONISCHEN ERKRANKUNG ZU ERSTELLEN SIND.ERST WENN DIESE RICHTLINIEN VORLIEGEN,KANN ÜBER UNSERE ANTRÄGE AUF DIE ANERKENNUNG EINER SCHWERWIEGENDEN CHRONISCHEN ERKRANKUNG ENTSCHIEDEN WERDEN.(Wann das ist, weiss ich noch nicht) SOLANGE GILT FÜR ALLE GESETZLICH VERSICHERTEN AB DEM 01.01.2004 VORLÄUFIG DIE BELASTUNGSGRENZE VON 2%. ALSO LEUTE: SAMMELT QUITTUNGEN BIS ZU EUERER BELASTUNGSGRENZE UND DANN SOFORT DAMIT ZUR KRANKENKASSE UND ANTRAG AUF BEFREIUNG STELLEN!!!!!!!!! ÜBRIGENS FAHRKOSTEN ZU AMBULANTEN BEHANDLUNGEN FALLEN ALS QUITTUNGEN RAUS UND WERDEN NICHT MEHR ALS ZUZAHLUNGEN BERÜCKSICHTIGT.NUR NOCH IN VORHER GENEHMIGTEN AUSNAHMEFÄLLEN!!

ZUZAHLUNGSREGELUNG:
ARZNEIMITTELPREIS: BIS 50 EURO ZUZAHLUNG: 5 EURO MINDESTZUZAHLUNG
(höchstens jedoch der Arzneimittelpreis)
" " : 50 bis 100 EURO " " : 5 bis 10 EURO, 10%
" " : über 100 EURO " " : 10 EURO HÖCHSTZUZAHLUNG
Beispiel: IMIGRAN INJECT N1 (Nachfüllpack) 85,35€ = 8,55 €
Für die Höhe der Zuzahlung ist grundsätzlich der Arzneimittelpreis massgebend!! Dies gilt grundsätzlich auch für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel(Pampers) also eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, JEDOCH HÖCHSTENS 10 EURO FÜR DEN MONATSBEDARF JE INDIKATION!!(Also, bei rezeptfreien Medikamenten Preise ver-gleichen. Bei verschriebenen Medikamenten evtl. nach einem günstigeren und wir-kungsgleichen Medikament fragen. Zuzahlung geht nach Medik.-Preis.)

PRAXISGEBÜHR: 1 x 10 Euro pro Quartal für Arzt und Zahnarzt ( bei einer Überweisung dort keine Pr.-Gebühr mehr fällig, wenn dieser Praxisbesuch im gleichen Quartal ist, egal wieviele Überweisungen)

ZAHNERSATZ: Bleibt im Gesamtkatalog der gesetzl. KV erhalten. Es werden befund-bezogene Festzuschüsse eingesetzt. Alles was darüber liegt, zahlt der Patient.
Mitversicherte Familienmitglieder bleiben weiter versichert.
Zahnersatz ab 2005 wählbar, ob gesetzlich oder privat abgesichert.

BRILLEN: Grundsätzlich keine KK-Beteiligung mehr. LEISTUNGSANSPRUCH HABEN HIER NUR KINDER UND JUGENDLICHE BIS ZUM VOLLENDETEN 18.LEBENSJAHR UND SCHWER SEHBE- HINDERTE MENSCHEN!!

STERBE- UND ENTBINDUNGSGELD: KEINE LEISTUNGEN MEHR

KRANKENHAUS; STATIONÄRE VORSORGE UND REHABILITATION:
10 EURO PRO TAG, FÜR MAXIMAL 28 TAGE IM JAHR
EIN DURCHSCHNITTLICHER AUFENTHALT IM KRANKENHAUS SOLL NICHT MEHR ALS 9 TAGE SEIN

KRANKENGELD: AB 2006 wird ein Sonderbeitrag von 0,5% fällig.

DIE ZUZAHLUNGEN GEHEN IN VOLLER SUMME ZUR MINDERUNG DER AUSGABEN AN DIE JEWEI-LIGE GESETZLICHE KRANKENKASSE UND VERBLEIBEN NICHT IN DER KASSE DER APOTHEKEN.

KINDER UND JUGENDLICHE BLEIBEN VON ZUZAHLUNGEN WEITERHIN BIS ZUM VOLLENDETEN 18. LEBENSJAHR BEFREIT.

INFO: www.bmgs.bund.de - info@bmgs.bund.de
www.die-gesundheitsreform

Ich hoffe, ich habe Euch ersteinmal weiterhelfen können.
(Jetzt habe ich mir einen guten Kaffee verdient)
Tschüss euer Ullakind

Re: Für Schmerzkranke hat sich viel getan, aber noch lange nicht genug

Verfasst: Mo 8. Jan 2018, 20:18
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mo 8. Jan 2018, 20:17
Archiv hat geschrieben: Mo 8. Jan 2018, 20:17 Ärzte-Zeitung vom 17.12.2003:


Für Schmerzkranke hat sich viel getan, aber noch lange nicht genug

Von Ruth Ney

Die Behandlung von Patienten mit Schmerzen hat sich in den vergangenen 20 Jahren deutlich verbessert. Dazu beigetragen haben neue Erkenntnisse zu Ursachen und Chronifizierungsmechanismen sowie neue Medikamente - entweder mit neuen Wirkstoffen oder neuer Galenik. Ist also alles im Lot bei der Schmerztherapie? Nein, klagen Schmerztherapeuten, das Gegenteil sei der Fall.

So ist es nach Ansicht des Hamburger Algesiologen Dr. Dietrich Jungck zwar positiv, daß sich zum Beispiel die medikamentöse Versorgung von Schmerzpatienten mit stark wirkenden Opiaten deutlich verbessert hat. Der Versorgungsgrad habe von knapp zehn Prozent im Jahr 1998 auf etwa 33 Prozent zugenommen. "Das heißt aber auch, daß immer noch zwei Drittel der Patienten, die diese Medikamente benötigen, nicht ausreichend versorgt sind", so der Präsident des Verbandes Deutscher Ärzte für Algesiologie.
2000 spezielle Schmerzpraxen, sind nötig, es gibt aber nur 400

Nicht ausreichend ist nach seiner Ansicht auch das flächendeckende Angebot an Einrichtungen, die multimodale Behandlungskonzepte vor allem für die etwa eine Million Patienten mit problematischen Schmerzkrankheiten anbieten können. Derzeit gebe es 400 spezielle Schmerzpraxen, nötig seien aber 2000 bis 3000, so Jungck. Dies sei vor allem wichtig angesichts der Tatsache, daß die Zahl der Patienten mit chronischen Schmerzen kontinuierlich zunimmt. Schätzungen gehen von 11 bis 15 Millionen Betroffenen aus.

Um einer Chronifizierung vorzubeugen, ist es nach Ansicht von Jungck zunächst wichtig, daß ein behandelnder Arzt die Schmerzproblematik bei seinen Patienten überhaupt wahrnimmt und dann diagnostisch richtig bewertet. "Unsere Gesellschaft - und dazu gehören auch wir Ärzte - neigt generell dazu, Schmerzen zu bagatellisieren und zu psychologisieren", so Jungck.

"Wenn jemand zum Beispiel sagt, ich habe Hunger, dann gibt man ihm gleich etwas zu essen. Klagt aber jemand über Schmerzen, dann heißt es oft: Beiß’ die Zähne zusammen, das kann doch nicht so schlimm sein." Viele ältere Patienten wiederum akzeptieren fälschlicherweise Schmerzen als eine Alterserscheinung.
Im Studium erfahren Mediziner zu wenig zur Schmerztherapie

Leider sei eine grundlegende Schwierigkeit, daß Ärzte aus dem Studium entlassen würden, ohne für die Herausforderungen der Schmerztherapie in der täglichen Praxis ausreichend vorbereitet zu sein, klagt Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Schmerztherapeut aus Göppingen und Präsident des Schmerztherapeutischen Kolloquiums - Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie.

Daran ändere auch die neue Approbationsordnung nichts, denn die Schmerztherapie komme darin nicht vor. "Die Folge ist, daß das wichtige Grundwissen zu Chronifizierungsprozessen und zur funktionellen Diagnostik fehlt und die zu hohe Gläubigkeit an die Aussagekraft von Röntgenbildern bestehen bleibt", so Müller-Schwefe.

Ein weiterer Grund für die Defizite bei der Schmerztherapie seien auch die Berufs- und Gebührenordnungen. Denn wer eine gezielte Schmerztherapie - gerade bei komplizierten Krankheiten - anbieten wolle, müsse oft über die engen Grenzen seines Fachgebietes hinaus agieren. "Die Leistungsverzeichnisse orientieren sich streng an den Fachgebietsgrenzen, und so gibt es keine leistungsgerechte Honorierung." Dies gelte auch für Ärzte, die die 1996 neugeschaffene Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" erworben haben.

Zumindest für Algesiologen, die sich verbandsintern einer jährlichen Rezertifizierung unterziehen und bestimmte personelle, räumliche und apparative Bedingungen erfüllen, gibt es zwar seit 1991 Schmerztherapievereinbarungen, die eine pauschale Kostenerstattung für die Leistungen vorsieht, die nicht in den Leistungs- und Gebührenverzeichnissen enthalten sind. Diese gelten bundesweit allerdings nur für Ersatzkassen, für die Primärkassen fehlt die flächendeckende Gültigkeit, wie Jungck erläutert. Außerdem fuße die in diesen Verträgen festgelegte Kostenerstattung auf Daten von 1987.

Abhilfe aus der fachlichen Misere kann nach Ansicht von Schmerztherapeuten nur eine eigene Facharztbezeichnung Algesiologie schaffen, die die bei komplizierten, chronischen Schmerzen notwendigen komplexen Behandlungen erlaube. Diese wären dann auch nicht mehr fachfremd.

Doch die Bestrebungen der Fachgesellschaften seien bisher weitgehend auf taube Ohren gestoßen, berichtet Jungck. Nun wollen die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes und die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie gemeinsam einen neuen Antrag bei der Bundesärztekammer einreichen.



FAZIT

Zwischen 11 und 15 Millionen Deutsche haben chronisch Schmerzen. Schmerztherapeuten kritisieren zunehmend, daß deren adäquate Versorgung kaum möglich ist. Gründe dafür sind etwa die mangelhafte Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet der Schmerztherapie. Daran ändert auch die neue Approbationsordnung nichts. Außerdem verhindern die strengen Fachgebietsgrenzen und die daran geknüpfte Honorierung die notwendige komplexe Therapie. Abhilfe könnte eine eigene Facharztausbildung Algesiologie schaffen.
Tag Leute,
also, wie zugesagt, ich hab mich mal schlau gemacht. Ich denke, einiges wisst ihr bestimmt auch schon. Nun denn:

durch das gesetz der modernisierung d. gesetzl. KK`s entfällt die gesetzliche grundlage für unsere befreiung zum 01.01.2004 und grundsätzlich alle befreiungs-bescheide sind nach § 48 Abs. 1 satz 1 SGB X ab 31.12.2003 nicht mehr gültig.
Nach den neuen vorschriften sind ab dem 01.01.2004 maximal 2% des Gesamtbrutto-einnahmen des Familienhaushaltes jährlich an zuzahlungen zu entrichten. (Neben den zuzahlungen für arznei-, verband-, heil- u. hilfsmittel wird dann auch die zuzahlung bei stationären behandlungen als gezahlt berücksichtigt.) ACHTUNG!!!!!!!!!JETZT
BEI EINER SCHWERWIEGENDEN CHRONISCHEN ERKRANKUNG VERRINGERT SICH DIE BELASTUNGS-GRENZE AUF 1% DER BRUTTOEINNAHMEN. DER GESETZGEBER BESTIMMT NUN,DASS NEUE RICHT-LINIEN ZUR D E F I N I T I O N EINER SCHWERWIEGENDEN CHRONISCHEN ERKRANKUNG ZU ERSTELLEN SIND.ERST WENN DIESE RICHTLINIEN VORLIEGEN,KANN ÜBER UNSERE ANTRÄGE AUF DIE ANERKENNUNG EINER SCHWERWIEGENDEN CHRONISCHEN ERKRANKUNG ENTSCHIEDEN WERDEN.(Wann das ist, weiss ich noch nicht) SOLANGE GILT FÜR ALLE GESETZLICH VERSICHERTEN AB DEM 01.01.2004 VORLÄUFIG DIE BELASTUNGSGRENZE VON 2%. ALSO LEUTE: SAMMELT QUITTUNGEN BIS ZU EUERER BELASTUNGSGRENZE UND DANN SOFORT DAMIT ZUR KRANKENKASSE UND ANTRAG AUF BEFREIUNG STELLEN!!!!!!!!! ÜBRIGENS FAHRKOSTEN ZU AMBULANTEN BEHANDLUNGEN FALLEN ALS QUITTUNGEN RAUS UND WERDEN NICHT MEHR ALS ZUZAHLUNGEN BERÜCKSICHTIGT.NUR NOCH IN VORHER GENEHMIGTEN AUSNAHMEFÄLLEN!!

ZUZAHLUNGSREGELUNG:
ARZNEIMITTELPREIS: BIS 50 EURO ZUZAHLUNG: 5 EURO MINDESTZUZAHLUNG
(höchstens jedoch der Arzneimittelpreis)
" " : 50 bis 100 EURO " " : 5 bis 10 EURO, 10%
" " : über 100 EURO " " : 10 EURO HÖCHSTZUZAHLUNG
Beispiel: IMIGRAN INJECT N1 (Nachfüllpack) 85,35€ = 8,55 €
Für die Höhe der Zuzahlung ist grundsätzlich der Arzneimittelpreis massgebend!! Dies gilt grundsätzlich auch für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel(Pampers) also eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, JEDOCH HÖCHSTENS 10 EURO FÜR DEN MONATSBEDARF JE INDIKATION!!(Also, bei rezeptfreien Medikamenten Preise ver-gleichen. Bei verschriebenen Medikamenten evtl. nach einem günstigeren und wir-kungsgleichen Medikament fragen. Zuzahlung geht nach Medik.-Preis.)

PRAXISGEBÜHR: 1 x 10 Euro pro Quartal für Arzt und Zahnarzt ( bei einer Überweisung dort keine Pr.-Gebühr mehr fällig, wenn dieser Praxisbesuch im gleichen Quartal ist, egal wieviele Überweisungen)

ZAHNERSATZ: Bleibt im Gesamtkatalog der gesetzl. KV erhalten. Es werden befund-bezogene Festzuschüsse eingesetzt. Alles was darüber liegt, zahlt der Patient.
Mitversicherte Familienmitglieder bleiben weiter versichert.
Zahnersatz ab 2005 wählbar, ob gesetzlich oder privat abgesichert.

BRILLEN: Grundsätzlich keine KK-Beteiligung mehr. LEISTUNGSANSPRUCH HABEN HIER NUR KINDER UND JUGENDLICHE BIS ZUM VOLLENDETEN 18.LEBENSJAHR UND SCHWER SEHBE- HINDERTE MENSCHEN!!

STERBE- UND ENTBINDUNGSGELD: KEINE LEISTUNGEN MEHR

KRANKENHAUS; STATIONÄRE VORSORGE UND REHABILITATION:
10 EURO PRO TAG, FÜR MAXIMAL 28 TAGE IM JAHR
EIN DURCHSCHNITTLICHER AUFENTHALT IM KRANKENHAUS SOLL NICHT MEHR ALS 9 TAGE SEIN

KRANKENGELD: AB 2006 wird ein Sonderbeitrag von 0,5% fällig.

DIE ZUZAHLUNGEN GEHEN IN VOLLER SUMME ZUR MINDERUNG DER AUSGABEN AN DIE JEWEI-LIGE GESETZLICHE KRANKENKASSE UND VERBLEIBEN NICHT IN DER KASSE DER APOTHEKEN.

KINDER UND JUGENDLICHE BLEIBEN VON ZUZAHLUNGEN WEITERHIN BIS ZUM VOLLENDETEN 18. LEBENSJAHR BEFREIT.

INFO: www.bmgs.bund.de - info@bmgs.bund.de
www.die-gesundheitsreform

Ich hoffe, ich habe Euch ersteinmal weiterhelfen können.
(Jetzt habe ich mir einen guten Kaffee verdient)
Tschüss euer Ullakind
Vielen Dank, Ulla, für die ausführliche Info.

Zur Verdeutlichung und ggf. Klärung noch ein paar Anmerkungen:

ZUZAHLUNGSREGELUNG:
ARZNEIMITTELPREIS: BIS 50 EURO ZUZAHLUNG: 5 EURO MINDESTZUZAHLUNG
(höchstens jedoch der Arzneimittelpreis)
" " : 50 bis 100 EURO " " : 5 bis 10 EURO, 10%
" " : über 100 EURO " " : 10 EURO HÖCHSTZUZAHLUNG

Hier gilt folgender Grundsatz: Zuzahlung 10%; mindestens 5 € - höchstens der Medikamentenpreis - höchstens 10 Euro.

Beispiele:

Medikament A kostet 3,85 € - Zuzahlung: 3,85 € (10% mindestens 5€ - höchstens der medikamentenpreis)

Medikament B kostet 12 € - Zuzahlung: 5,00 € (10% - mindestens 5€)

Medikament C kostet 85 € - Zuzahlung: 8,50 € (10%)

Medikament D kostet 142 € - Zuzahlung: 10€ (maximal 10,00 €)


--------------------------


Der Grenzwert von 2% (bzw. 1 % bei chronisch Erkrankten - bislang als solche definiert: Krebspatienten und Dialyse-Patienten - ENDE) bezieht sich auf das "Jahres-Familien-Brutto-Einkommen", vermindert um Freibeträge für den nichterwerbstätigen Ehepartner und für jedes kind. Dazu zählen alle Einkommen (die z. B. bei der Steuererklärung als soclhe anzugeben sind) aller Familienmitglieder im gesamten Jahr.

Da sich diese Einnahmen aber nicht zwangsläufig schon zu Anfang des Jahres festlegen lassen (bisher nicht berufstätiger Ehepartner nimmt im Oktober eine Stelle an; Kind beginnt im August eine Ausbildung; Beförderung, Versetzung mit Einkommensaufbesserung usw.), ist nach dem bisher Festgeschriebenen eine Abrechnung erst zum Jahresende rückwirkend möglich, verbunden mit der Rückerstattung der "zu viel" gezahlten Eigenanteile. Die KKen laufen derzeit Sturm, das praktikabler händeln zu können, so dass MÖGLICHERWEISE (!) eine Zuzahlungsbefreiung schon im März oder April erreicht werden kann - aber das ist noch nicht in trockenen Tüchern.


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BRILLEN: Grundsätzlich keine KK-Beteiligung mehr. LEISTUNGSANSPRUCH HABEN HIER NUR KINDER UND JUGENDLICHE BIS ZUM VOLLENDETEN 18.LEBENSJAHR UND SCHWER SEHBE- HINDERTE MENSCHEN!!

Was als "schwer sehbehindert" anzusehen ist, ist ebenfalls noch nicht definiert. Voraussichtlich sich hier eine Sehleitungsminderung um 30% als Grenzwert eingeführt werden.



--------------------------


KRANKENGELD: AB 2006 wird ein Sonderbeitrag von 0,5% fällig.

Bisher teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenversicherungskosten zu je 50%. Die Arbeitgeber werden künftig um "etwa 0,5%-Punkte" ENTlastet und um diesen Betrag werden die Arbeitnehmer zusätzlich BElastet, um eine Fortführung der Krankengeldzahlungen zu gewährleisten. Es wird also der gleiche Gesamtbetrag in die KK eingezahlt, jedoch ungleichgewichtig zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt.

Re: Für Schmerzkranke hat sich viel getan, aber noch lange nicht genug

Verfasst: Mo 8. Jan 2018, 20:18
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mo 8. Jan 2018, 20:18
Archiv hat geschrieben: Mo 8. Jan 2018, 20:17
Archiv hat geschrieben: Mo 8. Jan 2018, 20:17 Ärzte-Zeitung vom 17.12.2003:


Für Schmerzkranke hat sich viel getan, aber noch lange nicht genug

Von Ruth Ney

Die Behandlung von Patienten mit Schmerzen hat sich in den vergangenen 20 Jahren deutlich verbessert. Dazu beigetragen haben neue Erkenntnisse zu Ursachen und Chronifizierungsmechanismen sowie neue Medikamente - entweder mit neuen Wirkstoffen oder neuer Galenik. Ist also alles im Lot bei der Schmerztherapie? Nein, klagen Schmerztherapeuten, das Gegenteil sei der Fall.

So ist es nach Ansicht des Hamburger Algesiologen Dr. Dietrich Jungck zwar positiv, daß sich zum Beispiel die medikamentöse Versorgung von Schmerzpatienten mit stark wirkenden Opiaten deutlich verbessert hat. Der Versorgungsgrad habe von knapp zehn Prozent im Jahr 1998 auf etwa 33 Prozent zugenommen. "Das heißt aber auch, daß immer noch zwei Drittel der Patienten, die diese Medikamente benötigen, nicht ausreichend versorgt sind", so der Präsident des Verbandes Deutscher Ärzte für Algesiologie.
2000 spezielle Schmerzpraxen, sind nötig, es gibt aber nur 400

Nicht ausreichend ist nach seiner Ansicht auch das flächendeckende Angebot an Einrichtungen, die multimodale Behandlungskonzepte vor allem für die etwa eine Million Patienten mit problematischen Schmerzkrankheiten anbieten können. Derzeit gebe es 400 spezielle Schmerzpraxen, nötig seien aber 2000 bis 3000, so Jungck. Dies sei vor allem wichtig angesichts der Tatsache, daß die Zahl der Patienten mit chronischen Schmerzen kontinuierlich zunimmt. Schätzungen gehen von 11 bis 15 Millionen Betroffenen aus.

Um einer Chronifizierung vorzubeugen, ist es nach Ansicht von Jungck zunächst wichtig, daß ein behandelnder Arzt die Schmerzproblematik bei seinen Patienten überhaupt wahrnimmt und dann diagnostisch richtig bewertet. "Unsere Gesellschaft - und dazu gehören auch wir Ärzte - neigt generell dazu, Schmerzen zu bagatellisieren und zu psychologisieren", so Jungck.

"Wenn jemand zum Beispiel sagt, ich habe Hunger, dann gibt man ihm gleich etwas zu essen. Klagt aber jemand über Schmerzen, dann heißt es oft: Beiß’ die Zähne zusammen, das kann doch nicht so schlimm sein." Viele ältere Patienten wiederum akzeptieren fälschlicherweise Schmerzen als eine Alterserscheinung.
Im Studium erfahren Mediziner zu wenig zur Schmerztherapie

Leider sei eine grundlegende Schwierigkeit, daß Ärzte aus dem Studium entlassen würden, ohne für die Herausforderungen der Schmerztherapie in der täglichen Praxis ausreichend vorbereitet zu sein, klagt Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Schmerztherapeut aus Göppingen und Präsident des Schmerztherapeutischen Kolloquiums - Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie.

Daran ändere auch die neue Approbationsordnung nichts, denn die Schmerztherapie komme darin nicht vor. "Die Folge ist, daß das wichtige Grundwissen zu Chronifizierungsprozessen und zur funktionellen Diagnostik fehlt und die zu hohe Gläubigkeit an die Aussagekraft von Röntgenbildern bestehen bleibt", so Müller-Schwefe.

Ein weiterer Grund für die Defizite bei der Schmerztherapie seien auch die Berufs- und Gebührenordnungen. Denn wer eine gezielte Schmerztherapie - gerade bei komplizierten Krankheiten - anbieten wolle, müsse oft über die engen Grenzen seines Fachgebietes hinaus agieren. "Die Leistungsverzeichnisse orientieren sich streng an den Fachgebietsgrenzen, und so gibt es keine leistungsgerechte Honorierung." Dies gelte auch für Ärzte, die die 1996 neugeschaffene Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" erworben haben.

Zumindest für Algesiologen, die sich verbandsintern einer jährlichen Rezertifizierung unterziehen und bestimmte personelle, räumliche und apparative Bedingungen erfüllen, gibt es zwar seit 1991 Schmerztherapievereinbarungen, die eine pauschale Kostenerstattung für die Leistungen vorsieht, die nicht in den Leistungs- und Gebührenverzeichnissen enthalten sind. Diese gelten bundesweit allerdings nur für Ersatzkassen, für die Primärkassen fehlt die flächendeckende Gültigkeit, wie Jungck erläutert. Außerdem fuße die in diesen Verträgen festgelegte Kostenerstattung auf Daten von 1987.

Abhilfe aus der fachlichen Misere kann nach Ansicht von Schmerztherapeuten nur eine eigene Facharztbezeichnung Algesiologie schaffen, die die bei komplizierten, chronischen Schmerzen notwendigen komplexen Behandlungen erlaube. Diese wären dann auch nicht mehr fachfremd.

Doch die Bestrebungen der Fachgesellschaften seien bisher weitgehend auf taube Ohren gestoßen, berichtet Jungck. Nun wollen die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes und die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie gemeinsam einen neuen Antrag bei der Bundesärztekammer einreichen.



FAZIT

Zwischen 11 und 15 Millionen Deutsche haben chronisch Schmerzen. Schmerztherapeuten kritisieren zunehmend, daß deren adäquate Versorgung kaum möglich ist. Gründe dafür sind etwa die mangelhafte Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet der Schmerztherapie. Daran ändert auch die neue Approbationsordnung nichts. Außerdem verhindern die strengen Fachgebietsgrenzen und die daran geknüpfte Honorierung die notwendige komplexe Therapie. Abhilfe könnte eine eigene Facharztausbildung Algesiologie schaffen.
Tag Leute,
also, wie zugesagt, ich hab mich mal schlau gemacht. Ich denke, einiges wisst ihr bestimmt auch schon. Nun denn:

durch das gesetz der modernisierung d. gesetzl. KK`s entfällt die gesetzliche grundlage für unsere befreiung zum 01.01.2004 und grundsätzlich alle befreiungs-bescheide sind nach § 48 Abs. 1 satz 1 SGB X ab 31.12.2003 nicht mehr gültig.
Nach den neuen vorschriften sind ab dem 01.01.2004 maximal 2% des Gesamtbrutto-einnahmen des Familienhaushaltes jährlich an zuzahlungen zu entrichten. (Neben den zuzahlungen für arznei-, verband-, heil- u. hilfsmittel wird dann auch die zuzahlung bei stationären behandlungen als gezahlt berücksichtigt.) ACHTUNG!!!!!!!!!JETZT
BEI EINER SCHWERWIEGENDEN CHRONISCHEN ERKRANKUNG VERRINGERT SICH DIE BELASTUNGS-GRENZE AUF 1% DER BRUTTOEINNAHMEN. DER GESETZGEBER BESTIMMT NUN,DASS NEUE RICHT-LINIEN ZUR D E F I N I T I O N EINER SCHWERWIEGENDEN CHRONISCHEN ERKRANKUNG ZU ERSTELLEN SIND.ERST WENN DIESE RICHTLINIEN VORLIEGEN,KANN ÜBER UNSERE ANTRÄGE AUF DIE ANERKENNUNG EINER SCHWERWIEGENDEN CHRONISCHEN ERKRANKUNG ENTSCHIEDEN WERDEN.(Wann das ist, weiss ich noch nicht) SOLANGE GILT FÜR ALLE GESETZLICH VERSICHERTEN AB DEM 01.01.2004 VORLÄUFIG DIE BELASTUNGSGRENZE VON 2%. ALSO LEUTE: SAMMELT QUITTUNGEN BIS ZU EUERER BELASTUNGSGRENZE UND DANN SOFORT DAMIT ZUR KRANKENKASSE UND ANTRAG AUF BEFREIUNG STELLEN!!!!!!!!! ÜBRIGENS FAHRKOSTEN ZU AMBULANTEN BEHANDLUNGEN FALLEN ALS QUITTUNGEN RAUS UND WERDEN NICHT MEHR ALS ZUZAHLUNGEN BERÜCKSICHTIGT.NUR NOCH IN VORHER GENEHMIGTEN AUSNAHMEFÄLLEN!!

ZUZAHLUNGSREGELUNG:
ARZNEIMITTELPREIS: BIS 50 EURO ZUZAHLUNG: 5 EURO MINDESTZUZAHLUNG
(höchstens jedoch der Arzneimittelpreis)
" " : 50 bis 100 EURO " " : 5 bis 10 EURO, 10%
" " : über 100 EURO " " : 10 EURO HÖCHSTZUZAHLUNG
Beispiel: IMIGRAN INJECT N1 (Nachfüllpack) 85,35€ = 8,55 €
Für die Höhe der Zuzahlung ist grundsätzlich der Arzneimittelpreis massgebend!! Dies gilt grundsätzlich auch für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel(Pampers) also eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, JEDOCH HÖCHSTENS 10 EURO FÜR DEN MONATSBEDARF JE INDIKATION!!(Also, bei rezeptfreien Medikamenten Preise ver-gleichen. Bei verschriebenen Medikamenten evtl. nach einem günstigeren und wir-kungsgleichen Medikament fragen. Zuzahlung geht nach Medik.-Preis.)

PRAXISGEBÜHR: 1 x 10 Euro pro Quartal für Arzt und Zahnarzt ( bei einer Überweisung dort keine Pr.-Gebühr mehr fällig, wenn dieser Praxisbesuch im gleichen Quartal ist, egal wieviele Überweisungen)

ZAHNERSATZ: Bleibt im Gesamtkatalog der gesetzl. KV erhalten. Es werden befund-bezogene Festzuschüsse eingesetzt. Alles was darüber liegt, zahlt der Patient.
Mitversicherte Familienmitglieder bleiben weiter versichert.
Zahnersatz ab 2005 wählbar, ob gesetzlich oder privat abgesichert.

BRILLEN: Grundsätzlich keine KK-Beteiligung mehr. LEISTUNGSANSPRUCH HABEN HIER NUR KINDER UND JUGENDLICHE BIS ZUM VOLLENDETEN 18.LEBENSJAHR UND SCHWER SEHBE- HINDERTE MENSCHEN!!

STERBE- UND ENTBINDUNGSGELD: KEINE LEISTUNGEN MEHR

KRANKENHAUS; STATIONÄRE VORSORGE UND REHABILITATION:
10 EURO PRO TAG, FÜR MAXIMAL 28 TAGE IM JAHR
EIN DURCHSCHNITTLICHER AUFENTHALT IM KRANKENHAUS SOLL NICHT MEHR ALS 9 TAGE SEIN

KRANKENGELD: AB 2006 wird ein Sonderbeitrag von 0,5% fällig.

DIE ZUZAHLUNGEN GEHEN IN VOLLER SUMME ZUR MINDERUNG DER AUSGABEN AN DIE JEWEI-LIGE GESETZLICHE KRANKENKASSE UND VERBLEIBEN NICHT IN DER KASSE DER APOTHEKEN.

KINDER UND JUGENDLICHE BLEIBEN VON ZUZAHLUNGEN WEITERHIN BIS ZUM VOLLENDETEN 18. LEBENSJAHR BEFREIT.

INFO: www.bmgs.bund.de - info@bmgs.bund.de
www.die-gesundheitsreform

Ich hoffe, ich habe Euch ersteinmal weiterhelfen können.
(Jetzt habe ich mir einen guten Kaffee verdient)
Tschüss euer Ullakind
Vielen Dank, Ulla, für die ausführliche Info.

Zur Verdeutlichung und ggf. Klärung noch ein paar Anmerkungen:

ZUZAHLUNGSREGELUNG:
ARZNEIMITTELPREIS: BIS 50 EURO ZUZAHLUNG: 5 EURO MINDESTZUZAHLUNG
(höchstens jedoch der Arzneimittelpreis)
" " : 50 bis 100 EURO " " : 5 bis 10 EURO, 10%
" " : über 100 EURO " " : 10 EURO HÖCHSTZUZAHLUNG

Hier gilt folgender Grundsatz: Zuzahlung 10%; mindestens 5 € - höchstens der Medikamentenpreis - höchstens 10 Euro.

Beispiele:

Medikament A kostet 3,85 € - Zuzahlung: 3,85 € (10% mindestens 5€ - höchstens der medikamentenpreis)

Medikament B kostet 12 € - Zuzahlung: 5,00 € (10% - mindestens 5€)

Medikament C kostet 85 € - Zuzahlung: 8,50 € (10%)

Medikament D kostet 142 € - Zuzahlung: 10€ (maximal 10,00 €)


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Der Grenzwert von 2% (bzw. 1 % bei chronisch Erkrankten - bislang als solche definiert: Krebspatienten und Dialyse-Patienten - ENDE) bezieht sich auf das "Jahres-Familien-Brutto-Einkommen", vermindert um Freibeträge für den nichterwerbstätigen Ehepartner und für jedes kind. Dazu zählen alle Einkommen (die z. B. bei der Steuererklärung als soclhe anzugeben sind) aller Familienmitglieder im gesamten Jahr.

Da sich diese Einnahmen aber nicht zwangsläufig schon zu Anfang des Jahres festlegen lassen (bisher nicht berufstätiger Ehepartner nimmt im Oktober eine Stelle an; Kind beginnt im August eine Ausbildung; Beförderung, Versetzung mit Einkommensaufbesserung usw.), ist nach dem bisher Festgeschriebenen eine Abrechnung erst zum Jahresende rückwirkend möglich, verbunden mit der Rückerstattung der "zu viel" gezahlten Eigenanteile. Die KKen laufen derzeit Sturm, das praktikabler händeln zu können, so dass MÖGLICHERWEISE (!) eine Zuzahlungsbefreiung schon im März oder April erreicht werden kann - aber das ist noch nicht in trockenen Tüchern.


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BRILLEN: Grundsätzlich keine KK-Beteiligung mehr. LEISTUNGSANSPRUCH HABEN HIER NUR KINDER UND JUGENDLICHE BIS ZUM VOLLENDETEN 18.LEBENSJAHR UND SCHWER SEHBE- HINDERTE MENSCHEN!!

Was als "schwer sehbehindert" anzusehen ist, ist ebenfalls noch nicht definiert. Voraussichtlich sich hier eine Sehleitungsminderung um 30% als Grenzwert eingeführt werden.



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KRANKENGELD: AB 2006 wird ein Sonderbeitrag von 0,5% fällig.

Bisher teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenversicherungskosten zu je 50%. Die Arbeitgeber werden künftig um "etwa 0,5%-Punkte" ENTlastet und um diesen Betrag werden die Arbeitnehmer zusätzlich BElastet, um eine Fortführung der Krankengeldzahlungen zu gewährleisten. Es wird also der gleiche Gesamtbetrag in die KK eingezahlt, jedoch ungleichgewichtig zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt.
Hi Jakob, hi leute,
danke für deine erweiterungen.
Leider hat sich bei der übertragung das schriftbild meiner zuzahlungsaufzählung verschoben. Sieht etwas eigenartig aus. Die gemachte aufstellung habe ich aus den informationen des bundes für alle apotheker entnommen.++ Habe soeben mit leuten verbindung aufgenommen, die ständig mit chronisch kranken "amts- u. kassenmässig" arbeiten. Es ist schon recht amüsant, wie "gut" doch die einzelnen "Fachleute" informiert sind. Hinsichtlich der befreiungsregelung sind sich aber alle grundsätzlich einig. Quittungen der zuzahlungen sammeln und nach ausrechnen der grenzwerte ab zur krankenkasse und antrag stellen. Es wird, so wie es aussieht, nach dem grundsatz, wer zu erst kommt mahlt zuerst, verfahren. Die genauen definitionen könnten noch auf sich warten lassen und einige kk-mitarbeiter sind über die handhabung ziemlich sauer: man gibt den kranken ein gesetz und keiner kann danach handeln oder damit umgehen. Ich werde versuchen, genaueres schriftmaterial hinsichtlich der definition "chronisch krank" zu erhalten und heraus zu bekommen, welche gremien von welchen patienten-vertretungen bei diesen gesetzen im vorfeld haben mitarbeiten "dürfen".
grüsse an alle ulla