Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 15:21
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 15:21
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 15:20
Die zweite Patientin hat seit 40 Jahren CKS, es soll Fälle geben, daß mit zunehmendem Alter CKS nachlässt oder ganz verschwindet.
Was mich stutzig macht, ist, daß "der Cluster-Kopfschmerz zum Migräne-Formenkreis gehört".
Außerdem wundert mich, daß die CKS Spezialisten May, Göbel, Diener usw. noch nichts von der Vitamingeschichte wissen sollten, wenn sie denn zutrifft.
In der Ärztezeitung habe ich noch einen sehr interessanten Beitrag zur Verordnungsproblematik bei Sauerstoff gefunden.
Herr Dr. Dietrich Jungck aus Hamburg, Präsident des Verbandes Deutscher Ärzte für Algesiologie, bringt das Thema auf den Punkt:
"FAZIT
Der Cluster-Kopfschmerz gehört zu den schlimmsten Kopfschmerzen. Der chronische Cluster-Kopfschmerz plagt dabei die - meist männlichen - Patienten das ganze Jahr über, der episodische "nur" periodenweise. Immer ist er jedoch als Notfall anzusehen! Der Behandlung gehört daher absolute Priorität - dazu gehört auch die Versorgung mit einem Sauerstoffgerät innerhalb von Stunden.
Es sollte daher nicht hingenommen werden, wenn eine Krankenkasse die Belieferung verzögert. Für den Fall, daß die Verordnung an den MDK weitergereicht wird, muß darauf gedrängt werden, daß dort die Genehmigung schnellstmöglich per Telefon oder Fax wieder an die Kasse übermittelt wird. Daß eine solche Stellungnahme Tage benötigt, wie in diesem Fall, ist unentschuldbar."
Danke Harald für diesen interessanten Beitrag.
Sollte jemand in eine Lage kommen und keine Sauerstoffgenehmigung bekommen, kann er diesen Artikel ausdrucken und bei der KK vorlegen.
Finde ich Super!!!
Schmerzfreie Grüße von Claudia
Die Info ist schon sehr wertvoll.
Nur.Es juckt leider die meisten SB wenig da sie sich wenig in den Patienten rein versezten können.
Er wird sich mit dienstlichen Vorgaben udgl. vorerst mal rausreden und man hat als Betoffener wieder die A....karte.Beispiele hierfür haben wir ja hier genug.Fragt mal Pipillotta.
Wo es bestimmt was bringt,ist wenn man den Bericht mit zu dem Sanhändler mitnimmt.Der kann ihn dann mit dem Rezept zusammen einreichen und somit erklären warum er ohne Rückfrage bei der KK die Anlage vorerst mal ausgegebn hat.
Wir bekamen von der Schmerzambulanz Uni-Mainz gesagt: "So.Hier haben sie Ihr Rezept das sie als Notfallpatient brauchen."
Rezepttext handschriftlich: 10l Druckgassauerstoffanlage mit 15l/min Flow, Vollmaske mit Reservoirbeutel.Zur Behandlung von Clusterkopfschmerz.Eilt!
"Gehen sie in das nächste,bei ihnen in der Nähe liegende, Sanitätshaus das die Anlage auf Lager hat und holen sich die Anlage dort.Dann sind sie erst mal für den Notfall gerüstet.Den Rest erledigt das Sanitätshaus."
Macht man es so ist der weitere Ablauf folgender.
Der Sanihändler reicht,nach Abgabe der Anlage an den Patienten, das Rezept ein und übernimmt erst mal die Versorgung.
Die Kasse macht ihre normale Ausschreibung an der der Sanihändler dann auch teilnimmt.Gewinnt er die Ausschreibung bleibt alles wie gehabt und er liefert weiter.Verliert er,lässt die Kasse die Anlage von ihrem ausgewählten Unternehmen liefern,die Anlage vom Erstlieferanten wieder abholen und rechnet mit ihm dann ab.Man hat also keinen Verorgungsengpass.
Der Vorteil für den Patienten liegt in jedem Fall darin ,dass er nicht erst auf die Ausschreibung der KK warten muss und sofort die nötige Versorgung hat.
Die KK ist nach Eingang des Rezeptes dann viel schneller interssiert die Sache zu bearbeiten, da ja evtl.Kosten eingespart werden können.
Bange machen der Kasse,von wegen man müsse Kosten übernehmen weil man vorher nicht gefragt hat, kann man dahingehend, dass man ja ein Notfall war schnell entkräften.Außerdem ist die Kasse zur Kostenübernahme primär verpflichtet.Wie die KK das dann weiter organisiert ist deren Sache und obliegt sowiso nicht im Ermessen des Patienten.Es sei denn mit der Versorgung klappt was nicht.Dann hat man auf jeden Fall das Recht beider Kasse zu reklamieren und sich den benötigten Sauerstoff notfalls wo anders zu holen.Die Rechnung, oder das Notfallrezept reicht man bei der Kasse ganz normal ein und die Kasse macht dem Verursacher schon Beine und verlangt sich die Mehrkosten von ihm zurück.
Es kann z.B. nicht sein,wenn ein 24Std-Service bei der Ausschreibung ausgemacht ist und beim Nachbestellen kein Sauerstoff kommt.Das zählt im engsten Sinne zur unterlassenen Hilfeleistung.Wenn der Händler zusagt dass er innerhalb von 24 Std liefert hat der das zu organisieren.Wie er das macht ist seinen Sache.
Bei meiner Frau hat diese Vorgehnsweise einwandfrei geklappt und es gab auch von Seiten der DAK keinerlei Beschwerden.Die haben dann den Anbieter gewechselt wie oben beschrieben und gut wars.Auch mit unsrem Lieferanten,an sich, haben wir keinerlei Probleme.Auch der 24Std Service unhd Urlaubsservice klappt hervorragend.
Wir bekamen nur eine kurze schriftliche Benachrichtigung und der neue Händler rief uns an um zu besprechen wie die Anlage aussehen soll.
Die Sache kann man aber nur bei der Heimanlage Erstversorgung machen.
Bei einer späteren Erweiterung(2l Portabelanlage) muss man natürlich das Rezept erst von der KK genehmigen lassen.Da man ja mit der Heimanlage ja schon notversorgt ist.
SFZ Andreas