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Widerspruchsbescheid des Versorgungsamtes Oldenburg
Verfasst: Di 6. Feb 2018, 11:39
von Archiv
Hallo alle miteinander!
Habe heute meinen Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt Oldenburg bekommen...
Der Widerspruch wurde abgewiesen...
Ich habe sage und schreibe einen GdB von 20 bekommen. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?
Re: Widerspruchsbescheid des Versorgungsamtes Oldenburg
Verfasst: Di 6. Feb 2018, 11:39
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 11:39
Hallo alle miteinander!
Habe heute meinen Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt Oldenburg bekommen...
Der Widerspruch wurde abgewiesen...
Ich habe sage und schreibe einen GdB von 20 bekommen. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?
Hi,
unbedingt, kann zwar u. U. etwas nervend sein, doch in meinem Falle hat es sich gelohnt. Anfangs gab mir das Versorgungsamt Regensburg einen GdB von 30, gegen diesen ich Widerspruch eingelegt habe. DAraufhin lud man mich zu einem Gespräch mit einem Psychologen ein, der sich, so war zumindestens mein Eindruck, mit der Problematik und Symptomatik des Clusters vertraut gemacht hatte. Vor einiger Zeit erhielt ich dann ein Schreiben, in dem mir nun ein GdB von 90 bescheinigt wird. Jedoch weiß ich nicht, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Aber meiner MEinung nach lohnt es sich für sein Recht zu "kämpfen". Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Wünsche alles Gute und ein möglichst schmerzfreie Zeit
Oliver-Daniel
Re: Widerspruchsbescheid des Versorgungsamtes Oldenburg
Verfasst: Di 6. Feb 2018, 11:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 11:39
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 11:39
Hallo alle miteinander!
Habe heute meinen Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt Oldenburg bekommen...
Der Widerspruch wurde abgewiesen...
Ich habe sage und schreibe einen GdB von 20 bekommen. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?
Hi,
unbedingt, kann zwar u. U. etwas nervend sein, doch in meinem Falle hat es sich gelohnt. Anfangs gab mir das Versorgungsamt Regensburg einen GdB von 30, gegen diesen ich Widerspruch eingelegt habe. DAraufhin lud man mich zu einem Gespräch mit einem Psychologen ein, der sich, so war zumindestens mein Eindruck, mit der Problematik und Symptomatik des Clusters vertraut gemacht hatte. Vor einiger Zeit erhielt ich dann ein Schreiben, in dem mir nun ein GdB von 90 bescheinigt wird. Jedoch weiß ich nicht, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Aber meiner MEinung nach lohnt es sich für sein Recht zu "kämpfen". Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Wünsche alles Gute und ein möglichst schmerzfreie Zeit
Oliver-Daniel
Hallo Olli,meine Frage,wie lange hast du schon Cluster?Was für Unterlagen braucht man?Bei mir wurde es erst dieses Jahr diagnostiziert,bin seit dem 15.08.krank geschrieben.Bisher 2 Neurologen 4X Schmerzambulanc Notarzt (Cortison) ambulant in der Migräne-Klinik,der stadionäre aufenthalt wurde von der BKK sowie von der LVA abgelehnt.Wende mich nun an das Bundesversicherungsamt in Bonn.Ich würde mich sehr über eine Nachricht von dir freuen mfg Ute Pia
Re: Widerspruchsbescheid des Versorgungsamtes Oldenburg
Verfasst: Di 6. Feb 2018, 11:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 11:39
Hallo alle miteinander!
Habe heute meinen Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt Oldenburg bekommen...
Der Widerspruch wurde abgewiesen...
Ich habe sage und schreibe einen GdB von 20 bekommen. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?
Hi,
unbedingt, ich denke aber das zu Klage beim Sozialgericht einlegen musst.Ich denke aber auch das man gegen einen abgelehnten Widerspruchsbescheid nochmal Widerspruch einlegen kann. Das kann zwar u. U. etwas nervend sein, doch in meinem Falle hat es sich gelohnt. Anfangs gab mir das Versorgungsamt Regensburg einen GdB von 30, gegen diesen ich Widerspruch eingelegt habe. DAraufhin lud man mich zu einem Gespräch mit einem Psychologen ein, der sich, so war zumindestens mein Eindruck, mit der Problematik und Symptomatik des Clusters vertraut gemacht hatte. Vor einiger Zeit erhielt ich dann ein Schreiben, in dem mir nun ein GdB von 90 bescheinigt wird. Jedoch weiß ich nicht, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Aber meiner MEinung nach lohnt es sich für sein Recht zu "kämpfen". Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Wünsche alles Gute und ein möglichst schmerzfreie Zeit
Oliver-Daniel
Re: Widerspruchsbescheid des Versorgungsamtes Oldenburg
Verfasst: Di 6. Feb 2018, 11:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 11:39
Hallo alle miteinander!
Habe heute meinen Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt Oldenburg bekommen...
Der Widerspruch wurde abgewiesen...
Ich habe sage und schreibe einen GdB von 20 bekommen. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?
Hallo "aristotele",
ob und wohin du Widerspruch einlegen kannst, steht auf deinem Bescheid oder auf einem Beiblatt.
Ich würde Widerspruch einlegen - meistens hat´s Erfolg!
Gruß Willy
Re: Widerspruchsbescheid des Versorgungsamtes Oldenburg
Verfasst: Di 6. Feb 2018, 11:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 11:40
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 11:39
Hallo alle miteinander!
Habe heute meinen Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt Oldenburg bekommen...
Der Widerspruch wurde abgewiesen...
Ich habe sage und schreibe einen GdB von 20 bekommen. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?
Hallo "aristotele",
ob und wohin du Widerspruch einlegen kannst, steht auf deinem Bescheid oder auf einem Beiblatt.
Ich würde Widerspruch einlegen - meistens hat´s Erfolg!
Gruß Willy
Hallo,
ja ja das Versorgungsamt Osnabrück bzw. die Aussenstelle in Oldenburg. Mit denen kenn ich mich auch aus. Zahllose Briefwechsel!!!
Ob Du nochmal Widerspruch einlegen kannst oder vorm Sozialgericht klagen mußt steht auf dem Bescheid.
Gruß Micha
Re: Widerspruchsbescheid des Versorgungsamtes Oldenburg
Verfasst: Di 6. Feb 2018, 11:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 11:40
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 11:40
Archiv hat geschrieben: Di 6. Feb 2018, 11:39
Hallo alle miteinander!
Habe heute meinen Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt Oldenburg bekommen...
Der Widerspruch wurde abgewiesen...
Ich habe sage und schreibe einen GdB von 20 bekommen. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Wie soll ich mich verhalten?
Hallo "aristotele",
ob und wohin du Widerspruch einlegen kannst, steht auf deinem Bescheid oder auf einem Beiblatt.
Ich würde Widerspruch einlegen - meistens hat´s Erfolg!
Gruß Willy
Hallo,
ja ja das Versorgungsamt Osnabrück bzw. die Aussenstelle in Oldenburg. Mit denen kenn ich mich auch aus. Zahllose Briefwechsel!!!
Ob Du nochmal Widerspruch einlegen kannst oder vorm Sozialgericht klagen mußt steht auf dem Bescheid.
Gruß Micha
Hallo, kann heute abend endlich mal wieder klar denken.
Micha, den Widerspruch muss ich wohl beim Sozialgericht in Aurich einreichen...
... wird nur schwer, so ohne Rechtschutz...