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Alle Jahre wieder: Versorgungsamt...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 19:55
von Archiv
Hallo!

Derzeit liegt der Fragebogen für die Verlängerung meines Schwerbeschädigtenausweis vor mir. Und alle Jahre wieder die Frage: Was ist ein Clusterkopfschmerz "wert"?

Beim letzten Mal hab ich noch akzeptiert, das man den CK in einen Topf mit den psychischen Problemen geworfen und als "chronisches Kopfschmzersysndrom" deklariert hat. Dieses Jahr möchte ich jedoch sicherstellen, das der Cluster einzeln und mit richtiger Bezeichnung erscheint.

Alleine schon, um den Begriff im Versorgungsamt zu etablieren (damals haben die sich richtiggehend gewehrt) und es damit anderen Betroffenen leichter macht, ihren CK bewerten zu lassen.

Meine Frage an Euch: Wieviel ist ein periodischer, beidseitiger Cluster (jedes Jahr rechts, alle drei Jahre rechts) "wert"? Also, wieviel Prozent kann man dafür veranschlagen?

Der letzte Bescheid gestand mir 50% zu, allerdings kamen noch folgende Punkte hinzu:

- Depression mit Angst- und Persönlichkeitsstörung
- Asthma
- Lumbalischalgie (geklemmter Ischias)
- Gleichgewichtsstörungen
- Fussdeformitäten (eigentlich Arthrose in beiden Füssen) Hüftdysplasie, Beinverkürzung

Im letzten Antragsverfahren habe ich lernen müssen (oder können), das man die Prozente nicht addieren darf, sondern die schwerste Erkrankung (hier die Depression) bewertet wird und Zuschläge für den Rest hinzugerechnet werden.

Ein hilfsbereiter, wenn auch etwas flapsiger Mitarbeiter des Versorgungsamtes hat mir als -hinkenden- Erklärungsversuch folgenden Satz gegeben:

"Wenn jemand ein Bein verloren hat, ist es für die Prozente nicht mehr so ausschlaggebend, wenn er auch noch Asthma bekommt. Wir rechnen die Prozente für das schwerere Leiden und schlagen ein paar für das weniger schwere hinzu."

Danke im voraus für ein paar Meinungen!

Gruss,

Nils

Re: Alle Jahre wieder: Versorgungsamt...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 19:55
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:55 Hallo!

Derzeit liegt der Fragebogen für die Verlängerung meines Schwerbeschädigtenausweis vor mir. Und alle Jahre wieder die Frage: Was ist ein Clusterkopfschmerz "wert"?

Beim letzten Mal hab ich noch akzeptiert, das man den CK in einen Topf mit den psychischen Problemen geworfen und als "chronisches Kopfschmzersysndrom" deklariert hat. Dieses Jahr möchte ich jedoch sicherstellen, das der Cluster einzeln und mit richtiger Bezeichnung erscheint.

Alleine schon, um den Begriff im Versorgungsamt zu etablieren (damals haben die sich richtiggehend gewehrt) und es damit anderen Betroffenen leichter macht, ihren CK bewerten zu lassen.

Meine Frage an Euch: Wieviel ist ein periodischer, beidseitiger Cluster (jedes Jahr rechts, alle drei Jahre rechts) "wert"? Also, wieviel Prozent kann man dafür veranschlagen?

Der letzte Bescheid gestand mir 50% zu, allerdings kamen noch folgende Punkte hinzu:

- Depression mit Angst- und Persönlichkeitsstörung
- Asthma
- Lumbalischalgie (geklemmter Ischias)
- Gleichgewichtsstörungen
- Fussdeformitäten (eigentlich Arthrose in beiden Füssen) Hüftdysplasie, Beinverkürzung

Im letzten Antragsverfahren habe ich lernen müssen (oder können), das man die Prozente nicht addieren darf, sondern die schwerste Erkrankung (hier die Depression) bewertet wird und Zuschläge für den Rest hinzugerechnet werden.

Ein hilfsbereiter, wenn auch etwas flapsiger Mitarbeiter des Versorgungsamtes hat mir als -hinkenden- Erklärungsversuch folgenden Satz gegeben:

"Wenn jemand ein Bein verloren hat, ist es für die Prozente nicht mehr so ausschlaggebend, wenn er auch noch Asthma bekommt. Wir rechnen die Prozente für das schwerere Leiden und schlagen ein paar für das weniger schwere hinzu."

Danke im voraus für ein paar Meinungen!

Gruss,

Nils
Hallo Nils,

dazu hab ich auch mal ne Frage.
Momentan hat sich bei mir die Frage noch nicht gestellt, ob ich einen Gdb beantrage oder nicht.
Ich war der Meinung, das ich erstmal abwarte, wie sich die ganze Geschichte noch entwickelt.

Da es bei mir momentan wieder schlimmer wird, weiß ich aber nicht, wie lange ich noch meine arbeit hinbekomme und ob ich mich wieder krankschreiben lassen muß.
Ich habe natürlich auch bedenken dies zu tun, da ich ja schon in den letzten, 5 1/2 monaten 12 Wochen krankgeschrieben war.

Wann kann man diesen Antrag stellen? Wie lange muß ich den Cluster bei mir haben (mit Diagnose vom Arzt), damit dieser Antrag auch ernst bearbeitet wird und Sinn hat?

Vielleicht kannst du, oder auch andere, die damit Erfahrung haben, eine Antwort darauf geben.

Mein Arbeitgeber (direkter Vorgesetzte) weiß noch nichts vom Cluster. Ich hatte überlegt, zum Betriebsartz zu gehen um ihm das zu sagen. Er muß sich ja an die Schweigepflicht halten.
Denn wenn wirklich mal eine Anfrage vom Arbeitgeber an den Arzt geht, weiß er bescheid.
Aber was nun richtig ist oder falsch, weiß ich noch nicht. Ich habe auch bedenken, das sobald es dort bekannt ist, ich die erste sein werde, die beim nächsten Stellenabbau dabei sein wird.
(öffentlicher Dienst, Abteilung stand vor 2 Jahren schon mal kurz vom aus und wird auch weiterhin durch die Geschäftsführung beobachtet).

Ich denke schon, das der Antrag wohl sinnvoll wäre, aber ob das halt jetzt schon geht?

Liebe Grüße
Anke

Re: Alle Jahre wieder: Versorgungsamt...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 19:55
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:55
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:55 Hallo!

Derzeit liegt der Fragebogen für die Verlängerung meines Schwerbeschädigtenausweis vor mir. Und alle Jahre wieder die Frage: Was ist ein Clusterkopfschmerz "wert"?

Beim letzten Mal hab ich noch akzeptiert, das man den CK in einen Topf mit den psychischen Problemen geworfen und als "chronisches Kopfschmzersysndrom" deklariert hat. Dieses Jahr möchte ich jedoch sicherstellen, das der Cluster einzeln und mit richtiger Bezeichnung erscheint.

Alleine schon, um den Begriff im Versorgungsamt zu etablieren (damals haben die sich richtiggehend gewehrt) und es damit anderen Betroffenen leichter macht, ihren CK bewerten zu lassen.

Meine Frage an Euch: Wieviel ist ein periodischer, beidseitiger Cluster (jedes Jahr rechts, alle drei Jahre rechts) "wert"? Also, wieviel Prozent kann man dafür veranschlagen?

Der letzte Bescheid gestand mir 50% zu, allerdings kamen noch folgende Punkte hinzu:

- Depression mit Angst- und Persönlichkeitsstörung
- Asthma
- Lumbalischalgie (geklemmter Ischias)
- Gleichgewichtsstörungen
- Fussdeformitäten (eigentlich Arthrose in beiden Füssen) Hüftdysplasie, Beinverkürzung

Im letzten Antragsverfahren habe ich lernen müssen (oder können), das man die Prozente nicht addieren darf, sondern die schwerste Erkrankung (hier die Depression) bewertet wird und Zuschläge für den Rest hinzugerechnet werden.

Ein hilfsbereiter, wenn auch etwas flapsiger Mitarbeiter des Versorgungsamtes hat mir als -hinkenden- Erklärungsversuch folgenden Satz gegeben:

"Wenn jemand ein Bein verloren hat, ist es für die Prozente nicht mehr so ausschlaggebend, wenn er auch noch Asthma bekommt. Wir rechnen die Prozente für das schwerere Leiden und schlagen ein paar für das weniger schwere hinzu."

Danke im voraus für ein paar Meinungen!

Gruss,

Nils
Hallo Nils,

dazu hab ich auch mal ne Frage.
Momentan hat sich bei mir die Frage noch nicht gestellt, ob ich einen Gdb beantrage oder nicht.
Ich war der Meinung, das ich erstmal abwarte, wie sich die ganze Geschichte noch entwickelt.

Da es bei mir momentan wieder schlimmer wird, weiß ich aber nicht, wie lange ich noch meine arbeit hinbekomme und ob ich mich wieder krankschreiben lassen muß.
Ich habe natürlich auch bedenken dies zu tun, da ich ja schon in den letzten, 5 1/2 monaten 12 Wochen krankgeschrieben war.

Wann kann man diesen Antrag stellen? Wie lange muß ich den Cluster bei mir haben (mit Diagnose vom Arzt), damit dieser Antrag auch ernst bearbeitet wird und Sinn hat?

Vielleicht kannst du, oder auch andere, die damit Erfahrung haben, eine Antwort darauf geben.

Mein Arbeitgeber (direkter Vorgesetzte) weiß noch nichts vom Cluster. Ich hatte überlegt, zum Betriebsartz zu gehen um ihm das zu sagen. Er muß sich ja an die Schweigepflicht halten.
Denn wenn wirklich mal eine Anfrage vom Arbeitgeber an den Arzt geht, weiß er bescheid.
Aber was nun richtig ist oder falsch, weiß ich noch nicht. Ich habe auch bedenken, das sobald es dort bekannt ist, ich die erste sein werde, die beim nächsten Stellenabbau dabei sein wird.
(öffentlicher Dienst, Abteilung stand vor 2 Jahren schon mal kurz vom aus und wird auch weiterhin durch die Geschäftsführung beobachtet).

Ich denke schon, das der Antrag wohl sinnvoll wäre, aber ob das halt jetzt schon geht?

Liebe Grüße
Anke
Hallo Anke!

Mein kleiner Bruder hat einen schönen Satz: Es gibt keinen Antrag, der zu dusselig wäre, ihn nicht zu stellen.

Vorraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist eine vorliegende Erkrankung...und die haben wir ja wohl. Sehr gut (da einfacher) wäre es, wenn du entsprechende Gutachten (ich hab drei) über der Cluster und andere Erkrankungen hast, da das VA dann nach Aktenlage entscheiden kann, und Dir bleiben die Rennereien zu Gutachtern erspart.

Gegenfrage: Warum hast Du Bedenken im Bezug auf Deinen Arbeitgeber? Du bist nicht verpflichtet, die festgestellte Behinderung anzugeben...

Überhaupt Arbeitgeber: Ich bin zwar wegen Krankheit 2001 gekündigt worden, habe aber bereits vorher recht offensiv über meine Erkrankungen gesprochen...und meine damalige Abteilungsleiterin hat mich trotzdem behalten. Das man mich damals trotzdem "entsorgt" hat, lag nicht an ihr...sie selber wurde drei Wochen vorher gekündigt...es ging eher um Politik, als um Krankheiten.

Insoweit kann ich Dir nur den Tip geben, Dich mit Deinem Vorgesetzten oder zumindestens dem Betriebsrat zu unterhalten und vielleicht eine präventive Lösung zu erarbeiten.

Den Betriebsarzt würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser...auch aus Erfahrung. Ich hab mir immer die Frage gestellt, warum ein studierter Mediziner sich in einem Unternehmen für ein -vergleichsweise- niedriges Gehalt einstellen lässt...am Kantinenessen kann‘s nicht liegen. Bis auf den letzten Betriebsarzt den ich kennengelernt habe, waren das nämlich samt und sonders medizinische Pfeifen, die ohne Atlas nicht mal ihren eigenen Hintern gefunden hätten*.

Ich kann Dir nur raten: Sprich mit Deinem Arzt, stellt eine Liste zusammen, was für Leiden Du angeben kannst, stell den Antrag. Ablehnen können die immer noch...

Gruss,

Nils

*Anekdoten:
Arbeitkollege mit 6,5 Dioptrien - Arzt erkennt auf 100% Sehkraft.
Arbeitskollegin ohne Brille, sieht wie ein Adler: Wird als kurzsichtig attestiert. Sie hat ein Auto auf dem Parkplatz nicht erkannt...konnte sie auch nicht, da das Auto von ihrem Platz aus hinter einem Stützpfeiler stand...

Re: Alle Jahre wieder: Versorgungsamt...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 19:55
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:55
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:55
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:55 Hallo!

Derzeit liegt der Fragebogen für die Verlängerung meines Schwerbeschädigtenausweis vor mir. Und alle Jahre wieder die Frage: Was ist ein Clusterkopfschmerz "wert"?

Beim letzten Mal hab ich noch akzeptiert, das man den CK in einen Topf mit den psychischen Problemen geworfen und als "chronisches Kopfschmzersysndrom" deklariert hat. Dieses Jahr möchte ich jedoch sicherstellen, das der Cluster einzeln und mit richtiger Bezeichnung erscheint.

Alleine schon, um den Begriff im Versorgungsamt zu etablieren (damals haben die sich richtiggehend gewehrt) und es damit anderen Betroffenen leichter macht, ihren CK bewerten zu lassen.

Meine Frage an Euch: Wieviel ist ein periodischer, beidseitiger Cluster (jedes Jahr rechts, alle drei Jahre rechts) "wert"? Also, wieviel Prozent kann man dafür veranschlagen?

Der letzte Bescheid gestand mir 50% zu, allerdings kamen noch folgende Punkte hinzu:

- Depression mit Angst- und Persönlichkeitsstörung
- Asthma
- Lumbalischalgie (geklemmter Ischias)
- Gleichgewichtsstörungen
- Fussdeformitäten (eigentlich Arthrose in beiden Füssen) Hüftdysplasie, Beinverkürzung

Im letzten Antragsverfahren habe ich lernen müssen (oder können), das man die Prozente nicht addieren darf, sondern die schwerste Erkrankung (hier die Depression) bewertet wird und Zuschläge für den Rest hinzugerechnet werden.

Ein hilfsbereiter, wenn auch etwas flapsiger Mitarbeiter des Versorgungsamtes hat mir als -hinkenden- Erklärungsversuch folgenden Satz gegeben:

"Wenn jemand ein Bein verloren hat, ist es für die Prozente nicht mehr so ausschlaggebend, wenn er auch noch Asthma bekommt. Wir rechnen die Prozente für das schwerere Leiden und schlagen ein paar für das weniger schwere hinzu."

Danke im voraus für ein paar Meinungen!

Gruss,

Nils
Hallo Nils,

dazu hab ich auch mal ne Frage.
Momentan hat sich bei mir die Frage noch nicht gestellt, ob ich einen Gdb beantrage oder nicht.
Ich war der Meinung, das ich erstmal abwarte, wie sich die ganze Geschichte noch entwickelt.

Da es bei mir momentan wieder schlimmer wird, weiß ich aber nicht, wie lange ich noch meine arbeit hinbekomme und ob ich mich wieder krankschreiben lassen muß.
Ich habe natürlich auch bedenken dies zu tun, da ich ja schon in den letzten, 5 1/2 monaten 12 Wochen krankgeschrieben war.

Wann kann man diesen Antrag stellen? Wie lange muß ich den Cluster bei mir haben (mit Diagnose vom Arzt), damit dieser Antrag auch ernst bearbeitet wird und Sinn hat?

Vielleicht kannst du, oder auch andere, die damit Erfahrung haben, eine Antwort darauf geben.

Mein Arbeitgeber (direkter Vorgesetzte) weiß noch nichts vom Cluster. Ich hatte überlegt, zum Betriebsartz zu gehen um ihm das zu sagen. Er muß sich ja an die Schweigepflicht halten.
Denn wenn wirklich mal eine Anfrage vom Arbeitgeber an den Arzt geht, weiß er bescheid.
Aber was nun richtig ist oder falsch, weiß ich noch nicht. Ich habe auch bedenken, das sobald es dort bekannt ist, ich die erste sein werde, die beim nächsten Stellenabbau dabei sein wird.
(öffentlicher Dienst, Abteilung stand vor 2 Jahren schon mal kurz vom aus und wird auch weiterhin durch die Geschäftsführung beobachtet).

Ich denke schon, das der Antrag wohl sinnvoll wäre, aber ob das halt jetzt schon geht?

Liebe Grüße
Anke
Hallo Anke!

Mein kleiner Bruder hat einen schönen Satz: Es gibt keinen Antrag, der zu dusselig wäre, ihn nicht zu stellen.

Vorraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist eine vorliegende Erkrankung...und die haben wir ja wohl. Sehr gut (da einfacher) wäre es, wenn du entsprechende Gutachten (ich hab drei) über der Cluster und andere Erkrankungen hast, da das VA dann nach Aktenlage entscheiden kann, und Dir bleiben die Rennereien zu Gutachtern erspart.

Gegenfrage: Warum hast Du Bedenken im Bezug auf Deinen Arbeitgeber? Du bist nicht verpflichtet, die festgestellte Behinderung anzugeben...

Überhaupt Arbeitgeber: Ich bin zwar wegen Krankheit 2001 gekündigt worden, habe aber bereits vorher recht offensiv über meine Erkrankungen gesprochen...und meine damalige Abteilungsleiterin hat mich trotzdem behalten. Das man mich damals trotzdem "entsorgt" hat, lag nicht an ihr...sie selber wurde drei Wochen vorher gekündigt...es ging eher um Politik, als um Krankheiten.

Insoweit kann ich Dir nur den Tip geben, Dich mit Deinem Vorgesetzten oder zumindestens dem Betriebsrat zu unterhalten und vielleicht eine präventive Lösung zu erarbeiten.

Den Betriebsarzt würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser...auch aus Erfahrung. Ich hab mir immer die Frage gestellt, warum ein studierter Mediziner sich in einem Unternehmen für ein -vergleichsweise- niedriges Gehalt einstellen lässt...am Kantinenessen kann‘s nicht liegen. Bis auf den letzten Betriebsarzt den ich kennengelernt habe, waren das nämlich samt und sonders medizinische Pfeifen, die ohne Atlas nicht mal ihren eigenen Hintern gefunden hätten*.

Ich kann Dir nur raten: Sprich mit Deinem Arzt, stellt eine Liste zusammen, was für Leiden Du angeben kannst, stell den Antrag. Ablehnen können die immer noch...

Gruss,

Nils

*Anekdoten:
Arbeitkollege mit 6,5 Dioptrien - Arzt erkennt auf 100% Sehkraft.
Arbeitskollegin ohne Brille, sieht wie ein Adler: Wird als kurzsichtig attestiert. Sie hat ein Auto auf dem Parkplatz nicht erkannt...konnte sie auch nicht, da das Auto von ihrem Platz aus hinter einem Stützpfeiler stand...
Mein Betriebsarzt kannte " natürlich den CK" !!! Wow
Näheres über einzelne Apekte von der Erscheinung zur Diagnose bis hin zur Behandlung wußte er jedoch überhaupt nicht.
Infomaterial brauchte er aber auch nicht, weil er ja sowieso alles an Informationen hat.
Jo so isses *:-(
Jürgen

Re: Alle Jahre wieder: Versorgungsamt...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 19:56
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:55
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:55
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:55

Hallo Nils,

dazu hab ich auch mal ne Frage.
Momentan hat sich bei mir die Frage noch nicht gestellt, ob ich einen Gdb beantrage oder nicht.
Ich war der Meinung, das ich erstmal abwarte, wie sich die ganze Geschichte noch entwickelt.

Da es bei mir momentan wieder schlimmer wird, weiß ich aber nicht, wie lange ich noch meine arbeit hinbekomme und ob ich mich wieder krankschreiben lassen muß.
Ich habe natürlich auch bedenken dies zu tun, da ich ja schon in den letzten, 5 1/2 monaten 12 Wochen krankgeschrieben war.

Wann kann man diesen Antrag stellen? Wie lange muß ich den Cluster bei mir haben (mit Diagnose vom Arzt), damit dieser Antrag auch ernst bearbeitet wird und Sinn hat?

Vielleicht kannst du, oder auch andere, die damit Erfahrung haben, eine Antwort darauf geben.

Mein Arbeitgeber (direkter Vorgesetzte) weiß noch nichts vom Cluster. Ich hatte überlegt, zum Betriebsartz zu gehen um ihm das zu sagen. Er muß sich ja an die Schweigepflicht halten.
Denn wenn wirklich mal eine Anfrage vom Arbeitgeber an den Arzt geht, weiß er bescheid.
Aber was nun richtig ist oder falsch, weiß ich noch nicht. Ich habe auch bedenken, das sobald es dort bekannt ist, ich die erste sein werde, die beim nächsten Stellenabbau dabei sein wird.
(öffentlicher Dienst, Abteilung stand vor 2 Jahren schon mal kurz vom aus und wird auch weiterhin durch die Geschäftsführung beobachtet).

Ich denke schon, das der Antrag wohl sinnvoll wäre, aber ob das halt jetzt schon geht?

Liebe Grüße
Anke
Hallo Anke!

Mein kleiner Bruder hat einen schönen Satz: Es gibt keinen Antrag, der zu dusselig wäre, ihn nicht zu stellen.

Vorraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist eine vorliegende Erkrankung...und die haben wir ja wohl. Sehr gut (da einfacher) wäre es, wenn du entsprechende Gutachten (ich hab drei) über der Cluster und andere Erkrankungen hast, da das VA dann nach Aktenlage entscheiden kann, und Dir bleiben die Rennereien zu Gutachtern erspart.

Gegenfrage: Warum hast Du Bedenken im Bezug auf Deinen Arbeitgeber? Du bist nicht verpflichtet, die festgestellte Behinderung anzugeben...

Überhaupt Arbeitgeber: Ich bin zwar wegen Krankheit 2001 gekündigt worden, habe aber bereits vorher recht offensiv über meine Erkrankungen gesprochen...und meine damalige Abteilungsleiterin hat mich trotzdem behalten. Das man mich damals trotzdem "entsorgt" hat, lag nicht an ihr...sie selber wurde drei Wochen vorher gekündigt...es ging eher um Politik, als um Krankheiten.

Insoweit kann ich Dir nur den Tip geben, Dich mit Deinem Vorgesetzten oder zumindestens dem Betriebsrat zu unterhalten und vielleicht eine präventive Lösung zu erarbeiten.

Den Betriebsarzt würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser...auch aus Erfahrung. Ich hab mir immer die Frage gestellt, warum ein studierter Mediziner sich in einem Unternehmen für ein -vergleichsweise- niedriges Gehalt einstellen lässt...am Kantinenessen kann‘s nicht liegen. Bis auf den letzten Betriebsarzt den ich kennengelernt habe, waren das nämlich samt und sonders medizinische Pfeifen, die ohne Atlas nicht mal ihren eigenen Hintern gefunden hätten*.

Ich kann Dir nur raten: Sprich mit Deinem Arzt, stellt eine Liste zusammen, was für Leiden Du angeben kannst, stell den Antrag. Ablehnen können die immer noch...

Gruss,

Nils

*Anekdoten:
Arbeitkollege mit 6,5 Dioptrien - Arzt erkennt auf 100% Sehkraft.
Arbeitskollegin ohne Brille, sieht wie ein Adler: Wird als kurzsichtig attestiert. Sie hat ein Auto auf dem Parkplatz nicht erkannt...konnte sie auch nicht, da das Auto von ihrem Platz aus hinter einem Stützpfeiler stand...
Mein Betriebsarzt kannte " natürlich den CK" !!! Wow
Näheres über einzelne Apekte von der Erscheinung zur Diagnose bis hin zur Behandlung wußte er jedoch überhaupt nicht.
Infomaterial brauchte er aber auch nicht, weil er ja sowieso alles an Informationen hat.
Jo so isses *:-(
Jürgen

...und gezz stell Dir mal vor, Du sitzt bei einem solchen Strategen (seines Zeichens Neurologe), der Dir als psychisch Krankem unbedingt Lithium aufschwatzen will*, weil (wie nachher rauskam) ein Studienkollege einen chronischen CKler damit behandelt...

Und um dieses eh‘ schon prickelnde Situation zu verschönern (vorausgesetzt, man steht auf Schmerzen), darf dieser Held der Medizin dann auch noch ein Gutachten über Dich schreiben, das -nachdem Du ihn subtil auf seinen Fehler hingewiesen hast- entsprechend ausfiel...

Märchen? Nö. Mir passiert.

so™ jammernd,

Nils

*: Lithium kann bei nicht-indiziertem Gebrauch (normalerweise wird es bei Psychosen gegeben) zu schweren bis schwersten psychischen Schäden führen...

Re: Alle Jahre wieder: Versorgungsamt...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 19:56
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:56
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:55
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:55

Hallo Anke!

Mein kleiner Bruder hat einen schönen Satz: Es gibt keinen Antrag, der zu dusselig wäre, ihn nicht zu stellen.

Vorraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist eine vorliegende Erkrankung...und die haben wir ja wohl. Sehr gut (da einfacher) wäre es, wenn du entsprechende Gutachten (ich hab drei) über der Cluster und andere Erkrankungen hast, da das VA dann nach Aktenlage entscheiden kann, und Dir bleiben die Rennereien zu Gutachtern erspart.

Gegenfrage: Warum hast Du Bedenken im Bezug auf Deinen Arbeitgeber? Du bist nicht verpflichtet, die festgestellte Behinderung anzugeben...

Überhaupt Arbeitgeber: Ich bin zwar wegen Krankheit 2001 gekündigt worden, habe aber bereits vorher recht offensiv über meine Erkrankungen gesprochen...und meine damalige Abteilungsleiterin hat mich trotzdem behalten. Das man mich damals trotzdem "entsorgt" hat, lag nicht an ihr...sie selber wurde drei Wochen vorher gekündigt...es ging eher um Politik, als um Krankheiten.

Insoweit kann ich Dir nur den Tip geben, Dich mit Deinem Vorgesetzten oder zumindestens dem Betriebsrat zu unterhalten und vielleicht eine präventive Lösung zu erarbeiten.

Den Betriebsarzt würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser...auch aus Erfahrung. Ich hab mir immer die Frage gestellt, warum ein studierter Mediziner sich in einem Unternehmen für ein -vergleichsweise- niedriges Gehalt einstellen lässt...am Kantinenessen kann‘s nicht liegen. Bis auf den letzten Betriebsarzt den ich kennengelernt habe, waren das nämlich samt und sonders medizinische Pfeifen, die ohne Atlas nicht mal ihren eigenen Hintern gefunden hätten*.

Ich kann Dir nur raten: Sprich mit Deinem Arzt, stellt eine Liste zusammen, was für Leiden Du angeben kannst, stell den Antrag. Ablehnen können die immer noch...

Gruss,

Nils

*Anekdoten:
Arbeitkollege mit 6,5 Dioptrien - Arzt erkennt auf 100% Sehkraft.
Arbeitskollegin ohne Brille, sieht wie ein Adler: Wird als kurzsichtig attestiert. Sie hat ein Auto auf dem Parkplatz nicht erkannt...konnte sie auch nicht, da das Auto von ihrem Platz aus hinter einem Stützpfeiler stand...
Mein Betriebsarzt kannte " natürlich den CK" !!! Wow
Näheres über einzelne Apekte von der Erscheinung zur Diagnose bis hin zur Behandlung wußte er jedoch überhaupt nicht.
Infomaterial brauchte er aber auch nicht, weil er ja sowieso alles an Informationen hat.
Jo so isses *:-(
Jürgen

...und gezz stell Dir mal vor, Du sitzt bei einem solchen Strategen (seines Zeichens Neurologe), der Dir als psychisch Krankem unbedingt Lithium aufschwatzen will*, weil (wie nachher rauskam) ein Studienkollege einen chronischen CKler damit behandelt...

Und um dieses eh‘ schon prickelnde Situation zu verschönern (vorausgesetzt, man steht auf Schmerzen), darf dieser Held der Medizin dann auch noch ein Gutachten über Dich schreiben, das -nachdem Du ihn subtil auf seinen Fehler hingewiesen hast- entsprechend ausfiel...

Märchen? Nö. Mir passiert.

so™ jammernd,

Nils

*: Lithium kann bei nicht-indiziertem Gebrauch (normalerweise wird es bei Psychosen gegeben) zu schweren bis schwersten psychischen Schäden führen...

"Lithium kann bei nicht-indiziertem Gebrauch (normalerweise wird es bei Psychosen gegeben) zu schweren bis schwersten psychischen Schäden führen... "

die betonung liegt auf KANN. ich kenne im übrigen niemanden, der lithium genommen hat oder nimmt, der sowas hat. das sind kranke verschiedener art.

gruß
barbara-RA

Re: Alle Jahre wieder: Versorgungsamt...

Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 19:56
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:56
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:56
Archiv hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 19:55

Mein Betriebsarzt kannte " natürlich den CK" !!! Wow
Näheres über einzelne Apekte von der Erscheinung zur Diagnose bis hin zur Behandlung wußte er jedoch überhaupt nicht.
Infomaterial brauchte er aber auch nicht, weil er ja sowieso alles an Informationen hat.
Jo so isses *:-(
Jürgen

...und gezz stell Dir mal vor, Du sitzt bei einem solchen Strategen (seines Zeichens Neurologe), der Dir als psychisch Krankem unbedingt Lithium aufschwatzen will*, weil (wie nachher rauskam) ein Studienkollege einen chronischen CKler damit behandelt...

Und um dieses eh‘ schon prickelnde Situation zu verschönern (vorausgesetzt, man steht auf Schmerzen), darf dieser Held der Medizin dann auch noch ein Gutachten über Dich schreiben, das -nachdem Du ihn subtil auf seinen Fehler hingewiesen hast- entsprechend ausfiel...

Märchen? Nö. Mir passiert.

so™ jammernd,

Nils

*: Lithium kann bei nicht-indiziertem Gebrauch (normalerweise wird es bei Psychosen gegeben) zu schweren bis schwersten psychischen Schäden führen...

"Lithium kann bei nicht-indiziertem Gebrauch (normalerweise wird es bei Psychosen gegeben) zu schweren bis schwersten psychischen Schäden führen... "

die betonung liegt auf KANN. ich kenne im übrigen niemanden, der lithium genommen hat oder nimmt, der sowas hat. das sind kranke verschiedener art.

gruß
barbara-RA
Hallo Nils,
ich nehme, neben Vera, seit 11/12 Jahren non stop
Lithium. Eine auffällige Leber (ebensolange 0,o Alk)habe ich davon,
aber an der Waffel habe ich nur CKS und das reicht.
Übrigens, wenn es mir mal etwas besser geht und ich keine Lust habe die
notleidende Pharmaindustrie zu unterstützen, werde ich immer mal
leichtsinnig und versuche eine "1/2" Tab auszuschleichen, werde ich nach
2 Tagen bestraft und bin wieder voll dabei.
Gruß, allen gute Zeit peter.