Alle Jahre wieder: Versorgungsamt...
Verfasst: Fr 2. Feb 2018, 19:55
Hallo!
Derzeit liegt der Fragebogen für die Verlängerung meines Schwerbeschädigtenausweis vor mir. Und alle Jahre wieder die Frage: Was ist ein Clusterkopfschmerz "wert"?
Beim letzten Mal hab ich noch akzeptiert, das man den CK in einen Topf mit den psychischen Problemen geworfen und als "chronisches Kopfschmzersysndrom" deklariert hat. Dieses Jahr möchte ich jedoch sicherstellen, das der Cluster einzeln und mit richtiger Bezeichnung erscheint.
Alleine schon, um den Begriff im Versorgungsamt zu etablieren (damals haben die sich richtiggehend gewehrt) und es damit anderen Betroffenen leichter macht, ihren CK bewerten zu lassen.
Meine Frage an Euch: Wieviel ist ein periodischer, beidseitiger Cluster (jedes Jahr rechts, alle drei Jahre rechts) "wert"? Also, wieviel Prozent kann man dafür veranschlagen?
Der letzte Bescheid gestand mir 50% zu, allerdings kamen noch folgende Punkte hinzu:
- Depression mit Angst- und Persönlichkeitsstörung
- Asthma
- Lumbalischalgie (geklemmter Ischias)
- Gleichgewichtsstörungen
- Fussdeformitäten (eigentlich Arthrose in beiden Füssen) Hüftdysplasie, Beinverkürzung
Im letzten Antragsverfahren habe ich lernen müssen (oder können), das man die Prozente nicht addieren darf, sondern die schwerste Erkrankung (hier die Depression) bewertet wird und Zuschläge für den Rest hinzugerechnet werden.
Ein hilfsbereiter, wenn auch etwas flapsiger Mitarbeiter des Versorgungsamtes hat mir als -hinkenden- Erklärungsversuch folgenden Satz gegeben:
"Wenn jemand ein Bein verloren hat, ist es für die Prozente nicht mehr so ausschlaggebend, wenn er auch noch Asthma bekommt. Wir rechnen die Prozente für das schwerere Leiden und schlagen ein paar für das weniger schwere hinzu."
Danke im voraus für ein paar Meinungen!
Gruss,
Nils
Derzeit liegt der Fragebogen für die Verlängerung meines Schwerbeschädigtenausweis vor mir. Und alle Jahre wieder die Frage: Was ist ein Clusterkopfschmerz "wert"?
Beim letzten Mal hab ich noch akzeptiert, das man den CK in einen Topf mit den psychischen Problemen geworfen und als "chronisches Kopfschmzersysndrom" deklariert hat. Dieses Jahr möchte ich jedoch sicherstellen, das der Cluster einzeln und mit richtiger Bezeichnung erscheint.
Alleine schon, um den Begriff im Versorgungsamt zu etablieren (damals haben die sich richtiggehend gewehrt) und es damit anderen Betroffenen leichter macht, ihren CK bewerten zu lassen.
Meine Frage an Euch: Wieviel ist ein periodischer, beidseitiger Cluster (jedes Jahr rechts, alle drei Jahre rechts) "wert"? Also, wieviel Prozent kann man dafür veranschlagen?
Der letzte Bescheid gestand mir 50% zu, allerdings kamen noch folgende Punkte hinzu:
- Depression mit Angst- und Persönlichkeitsstörung
- Asthma
- Lumbalischalgie (geklemmter Ischias)
- Gleichgewichtsstörungen
- Fussdeformitäten (eigentlich Arthrose in beiden Füssen) Hüftdysplasie, Beinverkürzung
Im letzten Antragsverfahren habe ich lernen müssen (oder können), das man die Prozente nicht addieren darf, sondern die schwerste Erkrankung (hier die Depression) bewertet wird und Zuschläge für den Rest hinzugerechnet werden.
Ein hilfsbereiter, wenn auch etwas flapsiger Mitarbeiter des Versorgungsamtes hat mir als -hinkenden- Erklärungsversuch folgenden Satz gegeben:
"Wenn jemand ein Bein verloren hat, ist es für die Prozente nicht mehr so ausschlaggebend, wenn er auch noch Asthma bekommt. Wir rechnen die Prozente für das schwerere Leiden und schlagen ein paar für das weniger schwere hinzu."
Danke im voraus für ein paar Meinungen!
Gruss,
Nils