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Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:43
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:42
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41 Hallo,Heute war ich bei meinem Hausarzt und wollte Ascotop verschrieben haben.Darf er nicht mehr war die Antwort.Werde nächste Woche bei meinem Neurologen anrufen.Hat jemand von euch auch diese Erfahrung gemacht oder weiss jemand ein anderes Mittel was genauso wirkt wie Ascotop 5mg.?Es grüßt ute Pia

Grüß Dich Ute Pia,

hat Dein Hausarzt auch gesagt warum er das AscoTop nicht mehr verschreiben "darf"? Was hat er Dir als Alternative angeboten?

Genau so gut wie AscoTop kann Imigran nasal wirken. Besser noch kann Imigran s.c. wirken. Das wird Dein Hausarzt aber auch nicht verschreiben wollen dürfen können.

Das seit 1. 1. 2007 geltende Abrechnungssystem scheint so kompliziert, daß selbst Ärzte nicht wissen, wie abzurechnen ist. Vor allem befürchten sie zu verarmen, wenn sie Triptane verschreiben.

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind allem Anschein nach nicht in der Lage aus dem Stand heraus zu sagen, wie das funktioniert.

"Nach § 31 Sozialgesetzbuch V (SGB V) haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Der behandelnde Arzt trifft im patientenindividuellen Fall die Entscheidung, welches Medikament / welche Behandlung bei einem Patienten zum Einsatz kommt und übernimmt hierfür auch die Verantwortung."

"Auf Landesebene gelten in der Regel fachgruppenspezifische Richtgrößen, die die durchschnittlichen Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel pro Fall abbilden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen im Vorfeld Praxisbesonderheiten (z.B. medikamentöse Therapien für spezielle Erkrankungen) vereinbaren. Diese finden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Arztes entsprechende Berücksichtigung. Darüber hinaus kann der betroffene Arzt individuelle Praxisbesonderheiten geltend machen, die vor den Prüfgremien entsprechend ihrer Bewertung gewürdigt werden.

Zum 01.01.2007 haben einige Bundesländer Durchschnittskostenregelungen für sieben Arzneimittelgruppen eingeführt. Die gesetzliche Voraussetzung hierfür wurde durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) geschaffen. Die Durchschnittskostenregelung sieht keine Mengenbegrenzung für die betroffenen Arzneimittelgruppen - u.a. auch der Triptane - vor. Ziel ist es, über eine Erhöhung des Anteils der Leitsubstanz (im Falle der Triptane: Sumatriptan) und der Verordnung wirtschaftlicher Präparate die durchschnittlichen Kosten für die Arzneimittelgruppe zu erniedrigen. Die Versorgungsqualität bleibt somit erhalten."


Wende Dich in jedem Fall an Deinen Neurologen.

Falls Du am Wochenende eine Attacke und kein AscoTop mehr hast, rufe einen Notarzt, der soll Dir was vorbei bringen oder suche ein Krankenhaus auf.

Frage auch bei Deiner Krankenkasse nach, wie Deine Versorgung mit den für Dich notwendigen Medikamenten sichergestellt werden kann.

Vielleicht können Dir ja auch die Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises hierzu Auskunft geben. Haben Die heute nicht über was mit Gesundheit oder so abgestimmt?

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Harald, gut das wir soooo einen wie dich in der Gruppe haben,der sich so gut auskennt und mit Rat und Hilfe zur Seite steht.Ich möchte mich auf diesem Weg mal recht herzlich bedanken,auch allen anderen die sich für uns Clusterköpfe schlau machen und einsetzen.Das dieses nicht selbstverständlich ist muß ich wohl nicht betonen. DANKE !!!
Hallo liebe Mitleidenden,
mit Interesse lese ich in allen möglichen Foren die gleichen Diskussionen wegen der Verordnung von Triptanen ab 2007.
Ich habe gerade meine Auseinandersetzung mit Arzt und Kasse hinter mir. Verordnet wird nur noch Sumatriptan und zwar als Filmtablette mit sehr hoher Dosierung (100mg!!!). Alles andere ist zu teuer und führt hier in Hessen zu Honorarabzug beim Arzt. Die Defined daily dose mit ca 7,28 Euro Kostenobergrenze darf auch nicht vollausgeschöpft werden, da noch andere Kriterien die Arzneimittelverordnung begrenzen.
Es wird nicht beachtet, dass die Forschung ca 7 Triptane bereitstellt und zwar mit Absicht, um ein Karusell zum Umsteigen bei nachlassender Wirkung zu eröffnen. Dies wird durch die Malus-Regelung in Zukunft verhindert.
Viele Grüsse
Rudolf

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:43
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:43
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:42
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41


Grüß Dich Ute Pia,

hat Dein Hausarzt auch gesagt warum er das AscoTop nicht mehr verschreiben "darf"? Was hat er Dir als Alternative angeboten?

Genau so gut wie AscoTop kann Imigran nasal wirken. Besser noch kann Imigran s.c. wirken. Das wird Dein Hausarzt aber auch nicht verschreiben wollen dürfen können.

Das seit 1. 1. 2007 geltende Abrechnungssystem scheint so kompliziert, daß selbst Ärzte nicht wissen, wie abzurechnen ist. Vor allem befürchten sie zu verarmen, wenn sie Triptane verschreiben.

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind allem Anschein nach nicht in der Lage aus dem Stand heraus zu sagen, wie das funktioniert.

"Nach § 31 Sozialgesetzbuch V (SGB V) haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Der behandelnde Arzt trifft im patientenindividuellen Fall die Entscheidung, welches Medikament / welche Behandlung bei einem Patienten zum Einsatz kommt und übernimmt hierfür auch die Verantwortung."

"Auf Landesebene gelten in der Regel fachgruppenspezifische Richtgrößen, die die durchschnittlichen Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel pro Fall abbilden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen im Vorfeld Praxisbesonderheiten (z.B. medikamentöse Therapien für spezielle Erkrankungen) vereinbaren. Diese finden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Arztes entsprechende Berücksichtigung. Darüber hinaus kann der betroffene Arzt individuelle Praxisbesonderheiten geltend machen, die vor den Prüfgremien entsprechend ihrer Bewertung gewürdigt werden.

Zum 01.01.2007 haben einige Bundesländer Durchschnittskostenregelungen für sieben Arzneimittelgruppen eingeführt. Die gesetzliche Voraussetzung hierfür wurde durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) geschaffen. Die Durchschnittskostenregelung sieht keine Mengenbegrenzung für die betroffenen Arzneimittelgruppen - u.a. auch der Triptane - vor. Ziel ist es, über eine Erhöhung des Anteils der Leitsubstanz (im Falle der Triptane: Sumatriptan) und der Verordnung wirtschaftlicher Präparate die durchschnittlichen Kosten für die Arzneimittelgruppe zu erniedrigen. Die Versorgungsqualität bleibt somit erhalten."


Wende Dich in jedem Fall an Deinen Neurologen.

Falls Du am Wochenende eine Attacke und kein AscoTop mehr hast, rufe einen Notarzt, der soll Dir was vorbei bringen oder suche ein Krankenhaus auf.

Frage auch bei Deiner Krankenkasse nach, wie Deine Versorgung mit den für Dich notwendigen Medikamenten sichergestellt werden kann.

Vielleicht können Dir ja auch die Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises hierzu Auskunft geben. Haben Die heute nicht über was mit Gesundheit oder so abgestimmt?

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Harald, gut das wir soooo einen wie dich in der Gruppe haben,der sich so gut auskennt und mit Rat und Hilfe zur Seite steht.Ich möchte mich auf diesem Weg mal recht herzlich bedanken,auch allen anderen die sich für uns Clusterköpfe schlau machen und einsetzen.Das dieses nicht selbstverständlich ist muß ich wohl nicht betonen. DANKE !!!
Hallo liebe Mitleidenden,
mit Interesse lese ich in allen möglichen Foren die gleichen Diskussionen wegen der Verordnung von Triptanen ab 2007.
Ich habe gerade meine Auseinandersetzung mit Arzt und Kasse hinter mir. Verordnet wird nur noch Sumatriptan und zwar als Filmtablette mit sehr hoher Dosierung (100mg!!!). Alles andere ist zu teuer und führt hier in Hessen zu Honorarabzug beim Arzt. Die Defined daily dose mit ca 7,28 Euro Kostenobergrenze darf auch nicht vollausgeschöpft werden, da noch andere Kriterien die Arzneimittelverordnung begrenzen.
Es wird nicht beachtet, dass die Forschung ca 7 Triptane bereitstellt und zwar mit Absicht, um ein Karusell zum Umsteigen bei nachlassender Wirkung zu eröffnen. Dies wird durch die Malus-Regelung in Zukunft verhindert.
Viele Grüsse
Rudolf
hallo,
verfolge ebenfalls die diskussion...
ich bin selber aus hessen und chroniker und habe keinerlei problemen mit der versorgung mit triptanen...
hatte einmal vor wochen eine leichte spannung und habe die kasse eingeschaltet weil mir gesagt wurde es gäbe beschränkungen...
aber es gibt keine...
der arzt kann und muß die medikamente verordnen die helfen und gebraucht werden..
seither habe ich keinerlei probleme und ich verbrauche relativ viel imigran inject..eigentlich täglich seit monaten..weil sämtliche anderen medikamte zur vorsorge bei mir nicht anschlagen...
bekomme auch jetzt meine eu-rente und dies ging relativ problemlos über die bühne..
grüße
und eine schmerzfreie zeit..von der ich seit monaten träume

stefan

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:43
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:43
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:42
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41


Grüß Dich Ute Pia,

hat Dein Hausarzt auch gesagt warum er das AscoTop nicht mehr verschreiben "darf"? Was hat er Dir als Alternative angeboten?

Genau so gut wie AscoTop kann Imigran nasal wirken. Besser noch kann Imigran s.c. wirken. Das wird Dein Hausarzt aber auch nicht verschreiben wollen dürfen können.

Das seit 1. 1. 2007 geltende Abrechnungssystem scheint so kompliziert, daß selbst Ärzte nicht wissen, wie abzurechnen ist. Vor allem befürchten sie zu verarmen, wenn sie Triptane verschreiben.

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind allem Anschein nach nicht in der Lage aus dem Stand heraus zu sagen, wie das funktioniert.

"Nach § 31 Sozialgesetzbuch V (SGB V) haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Der behandelnde Arzt trifft im patientenindividuellen Fall die Entscheidung, welches Medikament / welche Behandlung bei einem Patienten zum Einsatz kommt und übernimmt hierfür auch die Verantwortung."

"Auf Landesebene gelten in der Regel fachgruppenspezifische Richtgrößen, die die durchschnittlichen Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel pro Fall abbilden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen im Vorfeld Praxisbesonderheiten (z.B. medikamentöse Therapien für spezielle Erkrankungen) vereinbaren. Diese finden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Arztes entsprechende Berücksichtigung. Darüber hinaus kann der betroffene Arzt individuelle Praxisbesonderheiten geltend machen, die vor den Prüfgremien entsprechend ihrer Bewertung gewürdigt werden.

Zum 01.01.2007 haben einige Bundesländer Durchschnittskostenregelungen für sieben Arzneimittelgruppen eingeführt. Die gesetzliche Voraussetzung hierfür wurde durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) geschaffen. Die Durchschnittskostenregelung sieht keine Mengenbegrenzung für die betroffenen Arzneimittelgruppen - u.a. auch der Triptane - vor. Ziel ist es, über eine Erhöhung des Anteils der Leitsubstanz (im Falle der Triptane: Sumatriptan) und der Verordnung wirtschaftlicher Präparate die durchschnittlichen Kosten für die Arzneimittelgruppe zu erniedrigen. Die Versorgungsqualität bleibt somit erhalten."


Wende Dich in jedem Fall an Deinen Neurologen.

Falls Du am Wochenende eine Attacke und kein AscoTop mehr hast, rufe einen Notarzt, der soll Dir was vorbei bringen oder suche ein Krankenhaus auf.

Frage auch bei Deiner Krankenkasse nach, wie Deine Versorgung mit den für Dich notwendigen Medikamenten sichergestellt werden kann.

Vielleicht können Dir ja auch die Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises hierzu Auskunft geben. Haben Die heute nicht über was mit Gesundheit oder so abgestimmt?

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Harald, gut das wir soooo einen wie dich in der Gruppe haben,der sich so gut auskennt und mit Rat und Hilfe zur Seite steht.Ich möchte mich auf diesem Weg mal recht herzlich bedanken,auch allen anderen die sich für uns Clusterköpfe schlau machen und einsetzen.Das dieses nicht selbstverständlich ist muß ich wohl nicht betonen. DANKE !!!
Hallo liebe Mitleidenden,
mit Interesse lese ich in allen möglichen Foren die gleichen Diskussionen wegen der Verordnung von Triptanen ab 2007.
Ich habe gerade meine Auseinandersetzung mit Arzt und Kasse hinter mir. Verordnet wird nur noch Sumatriptan und zwar als Filmtablette mit sehr hoher Dosierung (100mg!!!). Alles andere ist zu teuer und führt hier in Hessen zu Honorarabzug beim Arzt. Die Defined daily dose mit ca 7,28 Euro Kostenobergrenze darf auch nicht vollausgeschöpft werden, da noch andere Kriterien die Arzneimittelverordnung begrenzen.
Es wird nicht beachtet, dass die Forschung ca 7 Triptane bereitstellt und zwar mit Absicht, um ein Karusell zum Umsteigen bei nachlassender Wirkung zu eröffnen. Dies wird durch die Malus-Regelung in Zukunft verhindert.
Viele Grüsse
Rudolf
Grüß Dich Rudolf,

willkommen im Forum. Bist Du auch CKS Betroffener? (Migränepatienten haben ja ähnliche Probleme wie wir, deshalb die Frage.)

Wie ich in anderen Beiträgen schon geschrieben habe, gibt es länderunterschiedliche Regelungen. Im wesentlichen laufen aber alle Regelungen darauf hinaus, daß Sumatriptan als "Leitsubstanz" angegeben wird.
Wie Du schreibst, wird dadurch letztlich die Verschreibung anderer Triptane so gut wie unmöglich.

Es wird davon ausgegangen: "Triptan ist Triptan".
Auf unterschiedliche (gute oder schlechte Wirkung) wird kein Augenmerk gelegt, nur auf den Preis.
Diese Einschätzung, wie die sich daraus ergebende Regelung beweist: Wer sich das ausgedacht hat, beweist nicht gerade Sachverstand in medizinischen Dingen.
Die Wirtschaftlichkeit rangiert vor medizinischer Versorgung.

Ich gehe zudem davon aus, daß wir CKS Patienten bei der ganzen Regelung überhaupt nicht berücksichtigt wurden.

Für uns sind Triptantabletten im Akutfall sinnlos.

Eine Dosis Sumatriptan s. c. kostet 36,34 Euro. Da kommt man mit den von Dir angegeben 7,28 Euro, oder den 7,225 Euro in Bayern natürlich nicht hin.

Am 17. Januar habe ich in der Angelegenheit u. a. die KVBayern angeschrieben und konkrete Fragen zur Verordnungsfähigkeit und Abrechnung gestellt.
Bis heute steht eine Antwort noch aus.

Mittlerweile frage ich mich, wie viele Attacken pro Quartal der Gesetzgeber sowie die Vertragspartner Krankenkassen/Kassenärztliche Vereinigungen uns überhaupt genehmigt haben. Je weniger das sind, um so lieber ist uns das.
Das Problem ist da nur noch der Clusterkopfschmerz - ob der sich da dran hält?

Muß aufhören, muß mir grad mal 36,34 Euro unter die Haut zu spritzen.

HR

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:43
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:43
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:43
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:42

Hallo Harald, gut das wir soooo einen wie dich in der Gruppe haben,der sich so gut auskennt und mit Rat und Hilfe zur Seite steht.Ich möchte mich auf diesem Weg mal recht herzlich bedanken,auch allen anderen die sich für uns Clusterköpfe schlau machen und einsetzen.Das dieses nicht selbstverständlich ist muß ich wohl nicht betonen. DANKE !!!
Hallo liebe Mitleidenden,
mit Interesse lese ich in allen möglichen Foren die gleichen Diskussionen wegen der Verordnung von Triptanen ab 2007.
Ich habe gerade meine Auseinandersetzung mit Arzt und Kasse hinter mir. Verordnet wird nur noch Sumatriptan und zwar als Filmtablette mit sehr hoher Dosierung (100mg!!!). Alles andere ist zu teuer und führt hier in Hessen zu Honorarabzug beim Arzt. Die Defined daily dose mit ca 7,28 Euro Kostenobergrenze darf auch nicht vollausgeschöpft werden, da noch andere Kriterien die Arzneimittelverordnung begrenzen.
Es wird nicht beachtet, dass die Forschung ca 7 Triptane bereitstellt und zwar mit Absicht, um ein Karusell zum Umsteigen bei nachlassender Wirkung zu eröffnen. Dies wird durch die Malus-Regelung in Zukunft verhindert.
Viele Grüsse
Rudolf
Grüß Dich Rudolf,

willkommen im Forum. Bist Du auch CKS Betroffener? (Migränepatienten haben ja ähnliche Probleme wie wir, deshalb die Frage.)

Wie ich in anderen Beiträgen schon geschrieben habe, gibt es länderunterschiedliche Regelungen. Im wesentlichen laufen aber alle Regelungen darauf hinaus, daß Sumatriptan als "Leitsubstanz" angegeben wird.
Wie Du schreibst, wird dadurch letztlich die Verschreibung anderer Triptane so gut wie unmöglich.

Es wird davon ausgegangen: "Triptan ist Triptan".
Auf unterschiedliche (gute oder schlechte Wirkung) wird kein Augenmerk gelegt, nur auf den Preis.
Diese Einschätzung, wie die sich daraus ergebende Regelung beweist: Wer sich das ausgedacht hat, beweist nicht gerade Sachverstand in medizinischen Dingen.
Die Wirtschaftlichkeit rangiert vor medizinischer Versorgung.

Ich gehe zudem davon aus, daß wir CKS Patienten bei der ganzen Regelung überhaupt nicht berücksichtigt wurden.

Für uns sind Triptantabletten im Akutfall sinnlos.

Eine Dosis Sumatriptan s. c. kostet 36,34 Euro. Da kommt man mit den von Dir angegeben 7,28 Euro, oder den 7,225 Euro in Bayern natürlich nicht hin.

Am 17. Januar habe ich in der Angelegenheit u. a. die KVBayern angeschrieben und konkrete Fragen zur Verordnungsfähigkeit und Abrechnung gestellt.
Bis heute steht eine Antwort noch aus.

Mittlerweile frage ich mich, wie viele Attacken pro Quartal der Gesetzgeber sowie die Vertragspartner Krankenkassen/Kassenärztliche Vereinigungen uns überhaupt genehmigt haben. Je weniger das sind, um so lieber ist uns das.
Das Problem ist da nur noch der Clusterkopfschmerz - ob der sich da dran hält?

Muß aufhören, muß mir grad mal 36,34 Euro unter die Haut zu spritzen.

HR
so jetzt geht´s wieder.


Der Beitrag von Stefan, wie auch das Verhalten meines Neurologen zeigen, daß es auch anders geht.

"Jeder Patient hat Anspruch auf die Arzneimittel, die für seine Behandlung nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse notwendig, zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sind."

Diese Aussage ist genau zu lesen.
Die Wirtschaftlichkeit ist zu beachten.
Jedoch ist der Aspekt der Wirtschaftlichkeit nachrangig!

Vorrangig hat die Behandlung "nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse notwendig, zweckmäßig, ausreichend" zu sein!

Wer dennoch Probleme mit der Verordnung notwendiger Medikamente hat, möge sich bitte melden.

Siehe auch den Link unten.

Alles Gute

Harald Rupp

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:43
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:43
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:42
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41


Grüß Dich Ute Pia,

hat Dein Hausarzt auch gesagt warum er das AscoTop nicht mehr verschreiben "darf"? Was hat er Dir als Alternative angeboten?

Genau so gut wie AscoTop kann Imigran nasal wirken. Besser noch kann Imigran s.c. wirken. Das wird Dein Hausarzt aber auch nicht verschreiben wollen dürfen können.

Das seit 1. 1. 2007 geltende Abrechnungssystem scheint so kompliziert, daß selbst Ärzte nicht wissen, wie abzurechnen ist. Vor allem befürchten sie zu verarmen, wenn sie Triptane verschreiben.

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind allem Anschein nach nicht in der Lage aus dem Stand heraus zu sagen, wie das funktioniert.

"Nach § 31 Sozialgesetzbuch V (SGB V) haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Der behandelnde Arzt trifft im patientenindividuellen Fall die Entscheidung, welches Medikament / welche Behandlung bei einem Patienten zum Einsatz kommt und übernimmt hierfür auch die Verantwortung."

"Auf Landesebene gelten in der Regel fachgruppenspezifische Richtgrößen, die die durchschnittlichen Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel pro Fall abbilden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen im Vorfeld Praxisbesonderheiten (z.B. medikamentöse Therapien für spezielle Erkrankungen) vereinbaren. Diese finden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Arztes entsprechende Berücksichtigung. Darüber hinaus kann der betroffene Arzt individuelle Praxisbesonderheiten geltend machen, die vor den Prüfgremien entsprechend ihrer Bewertung gewürdigt werden.

Zum 01.01.2007 haben einige Bundesländer Durchschnittskostenregelungen für sieben Arzneimittelgruppen eingeführt. Die gesetzliche Voraussetzung hierfür wurde durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) geschaffen. Die Durchschnittskostenregelung sieht keine Mengenbegrenzung für die betroffenen Arzneimittelgruppen - u.a. auch der Triptane - vor. Ziel ist es, über eine Erhöhung des Anteils der Leitsubstanz (im Falle der Triptane: Sumatriptan) und der Verordnung wirtschaftlicher Präparate die durchschnittlichen Kosten für die Arzneimittelgruppe zu erniedrigen. Die Versorgungsqualität bleibt somit erhalten."


Wende Dich in jedem Fall an Deinen Neurologen.

Falls Du am Wochenende eine Attacke und kein AscoTop mehr hast, rufe einen Notarzt, der soll Dir was vorbei bringen oder suche ein Krankenhaus auf.

Frage auch bei Deiner Krankenkasse nach, wie Deine Versorgung mit den für Dich notwendigen Medikamenten sichergestellt werden kann.

Vielleicht können Dir ja auch die Bundestagsabgeordneten Deines Wahlkreises hierzu Auskunft geben. Haben Die heute nicht über was mit Gesundheit oder so abgestimmt?

Alles Gute

Harald Rupp
Hallo Harald, gut das wir soooo einen wie dich in der Gruppe haben,der sich so gut auskennt und mit Rat und Hilfe zur Seite steht.Ich möchte mich auf diesem Weg mal recht herzlich bedanken,auch allen anderen die sich für uns Clusterköpfe schlau machen und einsetzen.Das dieses nicht selbstverständlich ist muß ich wohl nicht betonen. DANKE !!!
Hallo liebe Mitleidenden,
mit Interesse lese ich in allen möglichen Foren die gleichen Diskussionen wegen der Verordnung von Triptanen ab 2007.
Ich habe gerade meine Auseinandersetzung mit Arzt und Kasse hinter mir. Verordnet wird nur noch Sumatriptan und zwar als Filmtablette mit sehr hoher Dosierung (100mg!!!). Alles andere ist zu teuer und führt hier in Hessen zu Honorarabzug beim Arzt. Die Defined daily dose mit ca 7,28 Euro Kostenobergrenze darf auch nicht vollausgeschöpft werden, da noch andere Kriterien die Arzneimittelverordnung begrenzen.
Es wird nicht beachtet, dass die Forschung ca 7 Triptane bereitstellt und zwar mit Absicht, um ein Karusell zum Umsteigen bei nachlassender Wirkung zu eröffnen. Dies wird durch die Malus-Regelung in Zukunft verhindert.
Viele Grüsse
Rudolf
hallo rudolf,

es ist schon wahnsinn wie manchmal verfahren wird.
es gibt keine begrenzung der mittel oder irgendeinen oberbetrag der nicht überschritten werden darf bei der verschreibung von arzneimittel.
noch gibt es den nicht !!!!!!!
und beim arzt kommt es auch nicht zu honorarabzug.
ich habe mich darüber umfassend persönlich bei der krankenkasse informiert weil eben mein arzt anfing mir sowas zu erzählen.
die krankenkasse hat mich erstmal abgewiesen und an die kassenärztliche vereinigung verwiesen aber nach etwas nachdruck meinerseits hat sich der sachbearbeiter umfassend in meinem beisein über die sachlage informiert.
der arzt ist angewiesen wirtschaftlich zu verschreiben aber keinesfalls gibt es eine obergrenze oder honorarabzug. mit diesen informationen konfrontierte ich meinen behandelnden arzt und habe seither keine probleme mehr.
wir als patienten sollten mit unseren leiden nicht einfach alles so hinnehmen was so gesagt wird oder wie gehandelt wird. bei problemen egal welcher art ob mit dem arzt oder der kasse habe ich bislang immer gekämpft und letztlich auch meine belange relativ gut vertreten können.

wünsche eine schmerzfreie zeit

grüße

stefan

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:44
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:43
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:43
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:42

Hallo Harald, gut das wir soooo einen wie dich in der Gruppe haben,der sich so gut auskennt und mit Rat und Hilfe zur Seite steht.Ich möchte mich auf diesem Weg mal recht herzlich bedanken,auch allen anderen die sich für uns Clusterköpfe schlau machen und einsetzen.Das dieses nicht selbstverständlich ist muß ich wohl nicht betonen. DANKE !!!
Hallo liebe Mitleidenden,
mit Interesse lese ich in allen möglichen Foren die gleichen Diskussionen wegen der Verordnung von Triptanen ab 2007.
Ich habe gerade meine Auseinandersetzung mit Arzt und Kasse hinter mir. Verordnet wird nur noch Sumatriptan und zwar als Filmtablette mit sehr hoher Dosierung (100mg!!!). Alles andere ist zu teuer und führt hier in Hessen zu Honorarabzug beim Arzt. Die Defined daily dose mit ca 7,28 Euro Kostenobergrenze darf auch nicht vollausgeschöpft werden, da noch andere Kriterien die Arzneimittelverordnung begrenzen.
Es wird nicht beachtet, dass die Forschung ca 7 Triptane bereitstellt und zwar mit Absicht, um ein Karusell zum Umsteigen bei nachlassender Wirkung zu eröffnen. Dies wird durch die Malus-Regelung in Zukunft verhindert.
Viele Grüsse
Rudolf
hallo rudolf,

es ist schon wahnsinn wie manchmal verfahren wird.
es gibt keine begrenzung der mittel oder irgendeinen oberbetrag der nicht überschritten werden darf bei der verschreibung von arzneimittel.
noch gibt es den nicht !!!!!!!
und beim arzt kommt es auch nicht zu honorarabzug.
ich habe mich darüber umfassend persönlich bei der krankenkasse informiert weil eben mein arzt anfing mir sowas zu erzählen.
die krankenkasse hat mich erstmal abgewiesen und an die kassenärztliche vereinigung verwiesen aber nach etwas nachdruck meinerseits hat sich der sachbearbeiter umfassend in meinem beisein über die sachlage informiert.
der arzt ist angewiesen wirtschaftlich zu verschreiben aber keinesfalls gibt es eine obergrenze oder honorarabzug. mit diesen informationen konfrontierte ich meinen behandelnden arzt und habe seither keine probleme mehr.
wir als patienten sollten mit unseren leiden nicht einfach alles so hinnehmen was so gesagt wird oder wie gehandelt wird. bei problemen egal welcher art ob mit dem arzt oder der kasse habe ich bislang immer gekämpft und letztlich auch meine belange relativ gut vertreten können.

wünsche eine schmerzfreie zeit

grüße

stefan
Hallo Stefan,
Dein Beitrag sollte mich optipitisch stimmen. Ich habe jedoch letzten Freitag ein Telefonat mit der TKK und am Samstag ein Gespräch mit meinem Arzt geführt, das sehr endgültig klang.
Zur Bestätigung habe ich von der Webseite der KV-Hessen mir die entsprechenden Anweisungen und Ratschläge, die inzwischen an die Ärzte herausgegeben wurden angeschauen müssen und mir ausgedruckt.
Hier ein Tabellenauszug:
Leitsubstanz Sumatriptan 50 mg Zielgrösse DDD-Kosten 7,288 Euro
Beispiel: 2 Filmtabletten (N1) 50mg Preis 16,69 Euro
16,69 / 2 = 8,34 Euro > 7,288 Euro >>>>>> überschritten
Unter der Tabelle findet sich folgender Text für den Arzt:
"Damit das Ganze für Sie überhaupt steuerbar ist, werden von den Krankenkassenverbänden die Ihnen bekannten GamSi-Daten ergänzt und schneller als bisher zugestellt. Sie sollen ab Anfang nächsten Jahres (07) mtl....eine Information erhalten, die Ihnen den prozentualen Anteil der DDD der Leitsubstanz, sowie die durchschnittlichen Bruttokosten der DDD in der Wirkstoffgruppe angibt. Quartalsweise ergibt sich ein Gesamtergebnis, welches dann dem Prüfungsausschuss mitgeteilt wird, der bei einer Überschreitung der Zielwerte ggf. einen Malus festsetzt."
Wie mein Hausarzt mitteilte, sass er bereits vor dem Ausschuss und wurde mit Honorarabzug bestraft.
Ein Beispiel für Imigran Nasal 20mg Packung mit 6 Sprays Kosten: 76,10 Euro
6x20/20=6 76,10/6= 12,52 Euro >>> 7,288 Euro >>>>>> überschritten > Malus
Zweites Beispiel Zolmitriptan (AscoTop) 2,5mg mit 12 Schmelztabletten Kosten 101,40 Euro
In Hessen gibt es keine DDD für Zolmitriptan, deshalb weiche ich aus auf die Angaben in Berlin, die sehr fortschrittlicher DDD"s von allen Tiptanen zeigen:
12x2,5/2,5=12 101,40/12 = 8,45 Euro >>> 7,288 Euro >>>>>>überschritten > Malus.
Die Beispiele sind erschreckend, wenn man bedenkt, dass die sogenannte Zielwerterreichung über das Quartal hochgerechnet wird und somit die eigentlichen Zielwerte (7,288) gar nicht ausgeschöpft werden dürfen.
Eine sehr gute Gesamtübersicht ergibt die Broschüre der KV-Bayern " Die wichtigsten Begriffe und Regelungen zum Arzneimittelvertrag 2007", den man sich aus dem Internet herunterladen kann. Hier wird die ganze Kopmlexheit der Gesetzgebung deutlich.
Mich erschreckt auch, wie sehr sich die einzelen KV der Bundesländer mit ihren Richtwerten und Tabellen unterscheiden. Hessen arbeitet hier sehr grob, während Berlin sehr stark zwischen den Wirkstoffen differenziert.
Alles in Allem eine sehr beunruhigende Entwicklung, die das Vertrauen zwischen Arzt und Patient belastet, denn letztlich muss der Arzt mit uns klarkommen und umgekehrt. Es wird der Eindruck erweckt, der Arzt würde aufgrund der Befürchtung von Honorareinbussen vor einer Verordnung, wie wir sie gewohnt waren, zurückschrecken.
Und das ist noch nicht einmal die neue "Gesundeheitsreform" sondern noch die alte.
Ein Thema, das wir noch weiter bearbeiten sollten.
Viele Grüsse
Rudolf

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:44
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:44
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:43
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:43

Hallo liebe Mitleidenden,
mit Interesse lese ich in allen möglichen Foren die gleichen Diskussionen wegen der Verordnung von Triptanen ab 2007.
Ich habe gerade meine Auseinandersetzung mit Arzt und Kasse hinter mir. Verordnet wird nur noch Sumatriptan und zwar als Filmtablette mit sehr hoher Dosierung (100mg!!!). Alles andere ist zu teuer und führt hier in Hessen zu Honorarabzug beim Arzt. Die Defined daily dose mit ca 7,28 Euro Kostenobergrenze darf auch nicht vollausgeschöpft werden, da noch andere Kriterien die Arzneimittelverordnung begrenzen.
Es wird nicht beachtet, dass die Forschung ca 7 Triptane bereitstellt und zwar mit Absicht, um ein Karusell zum Umsteigen bei nachlassender Wirkung zu eröffnen. Dies wird durch die Malus-Regelung in Zukunft verhindert.
Viele Grüsse
Rudolf
hallo rudolf,

es ist schon wahnsinn wie manchmal verfahren wird.
es gibt keine begrenzung der mittel oder irgendeinen oberbetrag der nicht überschritten werden darf bei der verschreibung von arzneimittel.
noch gibt es den nicht !!!!!!!
und beim arzt kommt es auch nicht zu honorarabzug.
ich habe mich darüber umfassend persönlich bei der krankenkasse informiert weil eben mein arzt anfing mir sowas zu erzählen.
die krankenkasse hat mich erstmal abgewiesen und an die kassenärztliche vereinigung verwiesen aber nach etwas nachdruck meinerseits hat sich der sachbearbeiter umfassend in meinem beisein über die sachlage informiert.
der arzt ist angewiesen wirtschaftlich zu verschreiben aber keinesfalls gibt es eine obergrenze oder honorarabzug. mit diesen informationen konfrontierte ich meinen behandelnden arzt und habe seither keine probleme mehr.
wir als patienten sollten mit unseren leiden nicht einfach alles so hinnehmen was so gesagt wird oder wie gehandelt wird. bei problemen egal welcher art ob mit dem arzt oder der kasse habe ich bislang immer gekämpft und letztlich auch meine belange relativ gut vertreten können.

wünsche eine schmerzfreie zeit

grüße

stefan
Hallo Stefan,
Dein Beitrag sollte mich optipitisch stimmen. Ich habe jedoch letzten Freitag ein Telefonat mit der TKK und am Samstag ein Gespräch mit meinem Arzt geführt, das sehr endgültig klang.
Zur Bestätigung habe ich von der Webseite der KV-Hessen mir die entsprechenden Anweisungen und Ratschläge, die inzwischen an die Ärzte herausgegeben wurden angeschauen müssen und mir ausgedruckt.
Hier ein Tabellenauszug:
Leitsubstanz Sumatriptan 50 mg Zielgrösse DDD-Kosten 7,288 Euro
Beispiel: 2 Filmtabletten (N1) 50mg Preis 16,69 Euro
16,69 / 2 = 8,34 Euro > 7,288 Euro >>>>>> überschritten
Unter der Tabelle findet sich folgender Text für den Arzt:
"Damit das Ganze für Sie überhaupt steuerbar ist, werden von den Krankenkassenverbänden die Ihnen bekannten GamSi-Daten ergänzt und schneller als bisher zugestellt. Sie sollen ab Anfang nächsten Jahres (07) mtl....eine Information erhalten, die Ihnen den prozentualen Anteil der DDD der Leitsubstanz, sowie die durchschnittlichen Bruttokosten der DDD in der Wirkstoffgruppe angibt. Quartalsweise ergibt sich ein Gesamtergebnis, welches dann dem Prüfungsausschuss mitgeteilt wird, der bei einer Überschreitung der Zielwerte ggf. einen Malus festsetzt."
Wie mein Hausarzt mitteilte, sass er bereits vor dem Ausschuss und wurde mit Honorarabzug bestraft.
Ein Beispiel für Imigran Nasal 20mg Packung mit 6 Sprays Kosten: 76,10 Euro
6x20/20=6 76,10/6= 12,52 Euro >>> 7,288 Euro >>>>>> überschritten > Malus
Zweites Beispiel Zolmitriptan (AscoTop) 2,5mg mit 12 Schmelztabletten Kosten 101,40 Euro
In Hessen gibt es keine DDD für Zolmitriptan, deshalb weiche ich aus auf die Angaben in Berlin, die sehr fortschrittlicher DDD"s von allen Tiptanen zeigen:
12x2,5/2,5=12 101,40/12 = 8,45 Euro >>> 7,288 Euro >>>>>>überschritten > Malus.
Die Beispiele sind erschreckend, wenn man bedenkt, dass die sogenannte Zielwerterreichung über das Quartal hochgerechnet wird und somit die eigentlichen Zielwerte (7,288) gar nicht ausgeschöpft werden dürfen.
Eine sehr gute Gesamtübersicht ergibt die Broschüre der KV-Bayern " Die wichtigsten Begriffe und Regelungen zum Arzneimittelvertrag 2007", den man sich aus dem Internet herunterladen kann. Hier wird die ganze Kopmlexheit der Gesetzgebung deutlich.
Mich erschreckt auch, wie sehr sich die einzelen KV der Bundesländer mit ihren Richtwerten und Tabellen unterscheiden. Hessen arbeitet hier sehr grob, während Berlin sehr stark zwischen den Wirkstoffen differenziert.
Alles in Allem eine sehr beunruhigende Entwicklung, die das Vertrauen zwischen Arzt und Patient belastet, denn letztlich muss der Arzt mit uns klarkommen und umgekehrt. Es wird der Eindruck erweckt, der Arzt würde aufgrund der Befürchtung von Honorareinbussen vor einer Verordnung, wie wir sie gewohnt waren, zurückschrecken.
Und das ist noch nicht einmal die neue "Gesundeheitsreform" sondern noch die alte.
Ein Thema, das wir noch weiter bearbeiten sollten.
Viele Grüsse
Rudolf
Grüß Dich Rudolf,

mir liegt derzeit lediglich eine Stellungnahme der KV Niedersachsen vor.
Darin heißt es:

"Im Falle einer Richtgrößenprüfung obliegt die Anerkennung einer Praxisbesonderheit der jeweiligen Prüfeinrichtung."

Das heißt, die Notwendigkeit von Imigranverschreibungen für CKS Patienten stellt eine Praxisbesonderheit dar, die berücksichtigt werden kann.

Was in Niedersachsen vorgesehen ist, wird es wohl auch in Hessen geben? Zumindest hoffe ich das.

Du hast ja bisher nur telefonische Auskünfte erhalten. Am Telefon kann man viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Was Schriftliches ist mir immer lieber.

Ich habe deshalb eine Bitte an Dich und alle anderen, die ähnliche Probleme mit den Verordnungen von Imigran oder Sauerstoff haben:

- Lasst Euch solche Auskünfte von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkasssen schriftlich geben.

- "Wir wollen nun versuchen, diesen Beschwerden nachzugehen und auch ggf. neue Beschwerden oder Erfahrungen, Erlebnisse usw. aufnehmen.

Für die Bearbeitung dieser Aufgabe hat sich unser AP Hans Duwenkamp zur Verfügung gestellt.

Wenn Ihr also feststellen mußtet, daß die Verschreibung von Medikamenten verweigert wurde/ wird, dann setzt Euch bitte mit Hans unter der Email-Adresse hduwenkamp ät t-online.de (das ät bitte durch @ ersetzen) in Verbindung und schildert Eure Erfahrungen.

Es wäre hier gut, wenn die Berichte möglichst konkret abgefasst wären, Roß und Reiter sollen genannt sein. Vertraulichkeit wird zugesichert. Anonyme Zuschriften fliegen in den Papierkorb."

Alles Gute

Harald Rupp

PS
Mein Neurologe hat unlängst gesagt:
"Wenn Sie Cluster haben, kriegen Sie alles was Sie brauchen."
Ich glaube kaum, daß er mein Imigran aus eigener Tasche bezahlt.

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:44
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41 Hallo,Heute war ich bei meinem Hausarzt und wollte Ascotop verschrieben haben.Darf er nicht mehr war die Antwort.Werde nächste Woche bei meinem Neurologen anrufen.Hat jemand von euch auch diese Erfahrung gemacht oder weiss jemand ein anderes Mittel was genauso wirkt wie Ascotop 5mg.?Es grüßt ute Pia
Hallo an alle !!!

Ich bin neu hier, weil mich die Cluster dazu getrieben haben. Ich Leide unter dem Diagnostizierten Cluster jetzt seit Nov.06. Hatte schon MRT,( war Neg. bis auf eine kleine Anomalie seitens einer zusätzlichen Venösen Verbindung ). Seither wurde ich auf Decortin (Prednisolon) sowie Verapamil Medikamentös adaptiert. Die Anfälle lagen da bei 6-8 mal am Tag. Vom Neurologe wurde dazu eine O2-Therapie angestellt, die aber keine Akzeptanz hervorrufen konnten. Bei den Anfällen war Primär ebenfalls ein massiv erhöter Augeninnendruck feststellbar. Der RR aber selber blieb Konstanz bei 130/80mmHG, was mich aber weiter beunruhigt, ist, das es bei der Einnahme der Medikamente teilweise durch das Prednisolon starke Ruhe AP aufgetreten sind die durch Verapamil wieder verschwunden sind. Aber als Nebenwirkung von Verapamil ist aber eine Herzinsuffizienz angegeben. Meine Familie kann bisher damit nicht richtig umgehen, da sie zu diesem Krankheitsbild keine Informationen hat. Auch ist die Orale Einnahme der Medikamente für mich nicht mehr sicher, aber erste Wahl. Die Nebenwirkungen seitens der Medis, sind groß. ( Was meine Frau nicht besonders Freud). Wer hat mit welchen Medis Erfahrung die in geringer Dosis das Leiden beeinflussen? Sobald ich die Medis leicht absetze, kommt innerhalb wen9iger Std, zu einem neuen Anfall. Der Neurologe hat gesagt, ich solle mich damit anfreunden, das ich die Cluster wohl jetzt für immer habe Zeitlich unbegrenzt zwischen Anfall und Ruhephase. Da ich selbst im Med. Sektor tätig bin, Frage ich mich, wie weit mich die Cluster bei Behandlungen von Pat. behinder bzw. beeinträchtigen können, da ich ja ständig Medis einnehmen muss. Wer hat in dieser Hinsicht Erfahrung?

Re: Ascotop

Verfasst: So 8. Apr 2018, 17:44
von Archiv
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:44
Archiv hat geschrieben: So 8. Apr 2018, 17:41 Hallo,Heute war ich bei meinem Hausarzt und wollte Ascotop verschrieben haben.Darf er nicht mehr war die Antwort.Werde nächste Woche bei meinem Neurologen anrufen.Hat jemand von euch auch diese Erfahrung gemacht oder weiss jemand ein anderes Mittel was genauso wirkt wie Ascotop 5mg.?Es grüßt ute Pia
Hallo an alle !!!

Ich bin neu hier, weil mich die Cluster dazu getrieben haben. Ich Leide unter dem Diagnostizierten Cluster jetzt seit Nov.06. Hatte schon MRT,( war Neg. bis auf eine kleine Anomalie seitens einer zusätzlichen Venösen Verbindung ). Seither wurde ich auf Decortin (Prednisolon) sowie Verapamil Medikamentös adaptiert. Die Anfälle lagen da bei 6-8 mal am Tag. Vom Neurologe wurde dazu eine O2-Therapie angestellt, die aber keine Akzeptanz hervorrufen konnten. Bei den Anfällen war Primär ebenfalls ein massiv erhöter Augeninnendruck feststellbar. Der RR aber selber blieb Konstanz bei 130/80mmHG, was mich aber weiter beunruhigt, ist, das es bei der Einnahme der Medikamente teilweise durch das Prednisolon starke Ruhe AP aufgetreten sind die durch Verapamil wieder verschwunden sind. Aber als Nebenwirkung von Verapamil ist aber eine Herzinsuffizienz angegeben. Meine Familie kann bisher damit nicht richtig umgehen, da sie zu diesem Krankheitsbild keine Informationen hat. Auch ist die Orale Einnahme der Medikamente für mich nicht mehr sicher, aber erste Wahl. Die Nebenwirkungen seitens der Medis, sind groß. ( Was meine Frau nicht besonders Freud). Wer hat mit welchen Medis Erfahrung die in geringer Dosis das Leiden beeinflussen? Sobald ich die Medis leicht absetze, kommt innerhalb wen9iger Std, zu einem neuen Anfall. Der Neurologe hat gesagt, ich solle mich damit anfreunden, das ich die Cluster wohl jetzt für immer habe Zeitlich unbegrenzt zwischen Anfall und Ruhephase. Da ich selbst im Med. Sektor tätig bin, Frage ich mich, wie weit mich die Cluster bei Behandlungen von Pat. behinder bzw. beeinträchtigen können, da ich ja ständig Medis einnehmen muss. Wer hat in dieser Hinsicht Erfahrung?
Hallo Parametic,

erst mal willkommen im Forum...

Cluster ist, wie Du bestimmt schon gelesen hast, bei Jedem anders.

Zur Behinderung bei Cluster:
Vielen CKS-Betroffenen helfen die gängigen Medikamente, wie Sauerstoff und Imigran zur Akuttherapie und Verapamil als Prophylaxe. Die Dosierung ist bei jedem verschieden. Prednisolon sollte nur als Übergang bis zum Wirkeintritt von Verapamil genutzt werden da eine längere Einnahme zu irreparablen Schädigungen führen kann.
Imigran s.c. kupiert die Attacken meistens innerhalb von maximal 10 Minuten. Allerdings bist Du in diese 10 Minuten sicher nicht fähig gewissenhaft einer Arbeit nachzugehen da die Schmerzen einfach überwiegen.

Wie hoch die Dosis der Medikamente sein muss ist, wie schon oben beschrieben, bei jedem verschieden. Was verstehst Du unter "geringer Dosis"? Meiner Meinung nach muss es eine "vertretbare" Dosis sein die keine anderen körperlichen Schädigungen nach sich zieht.

Wenn Du längere Zeit Attacken hast ist Dir die Dosis die zur Schmerzreduzierung führt relativ egal und Du nimmst auch geringe Nebenwirkungen der Medikamente in Kauf.

Wie machen sich die Nebenwirkungen bei Dir bemerkbar? Ein seelische Tief bei der Diagnose Clusterkopfschmerz kann auch von den dauernden Attacken, bzw. auch nur von der Diagnose kommen (wer ist schon gerne unheilbar krank?).

Wenn Dir erst im November 2006 Cluster diagnostiziert wurde hast Du ja noch die Hoffnung dass es sich um episodischen Cluster handelt und somit die Attacken nach einiger Zeit selbst verschwinden - um allerdings nach einer unbestimmten Zeit wieder zu kommen. Die attackenfreie Zeit kann, im günstigsten Fall, mehrere Jahre dauern.

Viele Informationen über Clusterkopfschmerz findest Du auf den obigen Links.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

Gruß
Peter