Re: Zuzahlung/Befreiung bei chronischer Erkrankung
Verfasst: Do 11. Jan 2018, 15:17
auch ich mußte meine Einkünfte offen legen (Rente)und auch Anja obwohl wir nicht die gleiche KK haben-und nicht(ein fieses Wort)Verheiratet sind.Archiv hat geschrieben: ↑Do 11. Jan 2018, 15:17Hallo zusammen,Archiv hat geschrieben: ↑Do 11. Jan 2018, 15:17Hallo noch einmal,
na, da war die AOK aber fix mit der Beantwortung, Respekt.
Ich hoffe nur, dass dies nun bei anderen KK auch derart gesehen und praktiziert wird, insbesondere bei meiner KK, die ja anscheinend dazu neigt, alles etwas anders auszulegen...
Allen anderen schönen Dank für Eure Stellungnahmen und Erfahrungsberichte.
Wo wir gerade beim Thema sind: falls ich demnächst meine KK wechseln sollte (was ich vorhabe), können dabei eventuell Probleme entstehen, was die Genehmigung von Sauerstoff anbelangt ? Muss in dem Fall erneut ein Antrag gestellt und durch deren medizinischen Dienst begutachtet und befürwortet werden ? oder reicht ggf. eine Bestätigung meiner aktuellen KK, dass ich von dort Sauerstoff bezogen und genehmigt bekommen habe ?
Ach ja, um die Frage von Herrn Poschen zu beantworten: es war nicht die AOK, die mir eine (wie wir nun wissen) dermaßen absurde Antwort gegeben hat. Da dies bereits der zweite ärgerliche Vorgang war, nenne ich das Kind einmal beim Namen und warne davor, sich jemals bei der BKK Gesundheit zu versichern, offensichtlich sind da nur Ahnungslose tätig.
Gruß und alles Gute
Ralf
ich finde es (mal wieder) unglaublich, was sich so manche kk erlauben. aber nun gut, ich glaube, die meisten fragen wurden beantwortet. da ich selbst im vers.-bereich tätig bin und auch persönlich schon gewaltigen stress mit einer aok hatte (damals allerdings im zusammenhang mit der leukämie-erkrankung meiner tochter), möchte ich noch folgendes anmerken:
sofern man das gefühl hat, dass die kk-sachbearbeiter außerhalb ihres kompetenzrahmens agieren, sollte man nicht lange diskutieren, sóndern zwei dinge fordern:
1. einen schriftlichen hinweis, auf welcher gesetzlichen(!!!) grundlage eine entscheidung beruht und
2. einen klagefähigen bescheid.
auf diese art und weise habe ich (fast) alles durchbekommen. in den fällen, wo das nichts half, habe ich mit hilfe meiner rechtsschutzversicherung letztendlich
doch immer meinen willen bekommen. wichtig ist aber, dass man einen klagefähigen bescheid erhält!! denn die meisten rs-versicherungen zahlen nur bei sozialGERICHTS-streitigkeiten.
viele grüße und eine schmerzfreie zeit
uwe (dessen episode hoffentlich bald mal wieder zu ende ist.....)
Rüdiger