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Re: Nachtrag GdB

Verfasst: Sa 24. Mär 2018, 22:17
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:17
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:16
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:15 Hallo zusammen
Ich hatte vor Monaten schon einmal geschrieben wegen Antrag auf Verschlimmerung GdB. Mir wurden darauf 50% eingeräumt (diverse Körperleiden , Depresionen , es wurde aber immer noch Migräne mit genannt). Was mir persönlich recht wenig war. Hatte dann mit Herrn Terhaag gemailt und auch Telefoniert. Ihm sei hier auch noch mein Dank auszusprechen für seine Beratung und mithilfe.Er war auch der auffassung das wir Clusterköpfe einen höheren anspuch auf GdB hätten. Ich habe dann Wiederspruch bei meinem Versorgungsamt gestellt mit zusätzlichen Unterlagen von Herrn Terhaag was den Clusterkopfschmerz betrifft. Habe jetzt am Monteig meinen neuen Bescheid bekommen mit 80%.
Ich kann nur jedem empfehlen der auch einen Antrag beim Versorgungsamt eingereicht hat und mit recht wenigen % abgespeist wird. Sich die mühe zu machen und Wiederspruch einzulegen Auch würde ich den Kontakt mit Herrn Terhaag suchen und gemeinsam den Wiederspruch zu stellen.
Es gibt immer noch genügend Versorgungsämter die sich mit Clusterkopfschmerz nicht auskennen.
SfZ
Ralf
Also meine Vers_amt meint die behandelden Ärzte kennen sich mit meinen Erkrankunken und Störungen nicht aus.. und betohnen doch immer die Gesamtheit meiner Behinderung und das ja alles doch anderst Opjektiviert würde und erklärt gegen über dem Amt.. und ich deshalb nicht höher komme im GDB ich muss dir sagen, in teilen muss ich dem amt recht geben.
ich hab jetzt zb einen neunen Neuro, ich berichtete davon.. wenn ich die sachlichen .inhaltlichen .und formelen fehler rot ansteichen würde im AB bliebe wenig Übrig wenn ich mir dan noch Anmasen würde fachliche Dingen die wieder die logig sind anzumerkeln. wäre alles rot. Ich weis nicht wie der Arzt dann in z.B einen Prozes darsteht wenn Kläger(ich) und Beklakte(amt) auf den gleichen ESEL reiten.

von dahehr muss man nicht immer alles auf Ämter und Behörden schieben.

sfz thore
Mir geht es ebenso, denn ich habe vor ein paar Monaten schon Verschlimmerung beantragt und noch keine Antwort erhalten. Ich bin es ja schon langsam gewohnt warten zu müssen, denn bei der Rente ist es ebenso. Die zweite Instanz läuft, es wird privat von uns finanziert, aber hören tut man vom Anwalt nie etwas. Am Dienstag haben wir mal angerufen, er war ausser Haus und baten um Rückruf, aber bis heute haben wir von ihm nichts gehört! So langsam fühle ich mich von Ämtern , Ärzten Anwallt.....vergackert!!!
Das schlimme ist, dass man sie braucht und auf sie angewiessen ist :-(

SfZ Claudia
Hallo ralf,paul,Thore, Claudia

Zum ersten möchte ich betonen, das JEDER ANTRAG, der irgentwann gestellt wurde, Rückwirkend auf dem Antragsdatum datiert wird. Soll heißen, das der eingehende Feststellungsbescheid ab dem Antragseingangsdatum zählt. Wenn allso die Bearbeitung 6 Monate in Anspruch nimmt bei den Ämtern, so gillt der Bescheid ab dem Eingang des Antrages. Das Versorgungsamt holt immer ALLE verfügbahren Dokumente der behandelnden Ärzte ein, deshalb dauert es manchmal sehr lange, da manche Ärzte so spät ( manche kümmern sich auch gar nicht darum, obwohl Sie eine geringe Aufwandentschädigung erhalten )antworten und die erforderlichen Unterlagen allso so spät ans Amt zurücksenden. Mir persöhnlich ist dies auch passiert, daher weiß ich es. Bei einem Wiederspruch reicht eine formlose Postkarte, bezw. Benachrichtigung aus, in der halt vermerkt werden muss das die Begründung zum Wiederspruch folgen wird. ich hoffe doch, das ich damit einigen helfen konnte und möchte mich hier an dieser Stelle auch noch einmal beim Jakob bedanken da er mir vor langer Zeit auch sehr geholfen hat. Seit nicht Ungeduldig, liebe Leidensgenossen, gut Ding braucht Weile. In diesem sinne wünsche ich allen viel Glück mit und bei den Ämtern, eine ´schmerzfreie Zeit und viel Geduld
Mfg. Casrello

Re: Nachtrag GdB

Verfasst: Sa 24. Mär 2018, 22:17
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:17
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:17
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:16

Also meine Vers_amt meint die behandelden Ärzte kennen sich mit meinen Erkrankunken und Störungen nicht aus.. und betohnen doch immer die Gesamtheit meiner Behinderung und das ja alles doch anderst Opjektiviert würde und erklärt gegen über dem Amt.. und ich deshalb nicht höher komme im GDB ich muss dir sagen, in teilen muss ich dem amt recht geben.
ich hab jetzt zb einen neunen Neuro, ich berichtete davon.. wenn ich die sachlichen .inhaltlichen .und formelen fehler rot ansteichen würde im AB bliebe wenig Übrig wenn ich mir dan noch Anmasen würde fachliche Dingen die wieder die logig sind anzumerkeln. wäre alles rot. Ich weis nicht wie der Arzt dann in z.B einen Prozes darsteht wenn Kläger(ich) und Beklakte(amt) auf den gleichen ESEL reiten.

von dahehr muss man nicht immer alles auf Ämter und Behörden schieben.

sfz thore
Mir geht es ebenso, denn ich habe vor ein paar Monaten schon Verschlimmerung beantragt und noch keine Antwort erhalten. Ich bin es ja schon langsam gewohnt warten zu müssen, denn bei der Rente ist es ebenso. Die zweite Instanz läuft, es wird privat von uns finanziert, aber hören tut man vom Anwalt nie etwas. Am Dienstag haben wir mal angerufen, er war ausser Haus und baten um Rückruf, aber bis heute haben wir von ihm nichts gehört! So langsam fühle ich mich von Ämtern , Ärzten Anwallt.....vergackert!!!
Das schlimme ist, dass man sie braucht und auf sie angewiessen ist :-(

SfZ Claudia
Hallo ralf,paul,Thore, Claudia

Zum ersten möchte ich betonen, das JEDER ANTRAG, der irgentwann gestellt wurde, Rückwirkend auf dem Antragsdatum datiert wird. Soll heißen, das der eingehende Feststellungsbescheid ab dem Antragseingangsdatum zählt. Wenn allso die Bearbeitung 6 Monate in Anspruch nimmt bei den Ämtern, so gillt der Bescheid ab dem Eingang des Antrages. Das Versorgungsamt holt immer ALLE verfügbahren Dokumente der behandelnden Ärzte ein, deshalb dauert es manchmal sehr lange, da manche Ärzte so spät ( manche kümmern sich auch gar nicht darum, obwohl Sie eine geringe Aufwandentschädigung erhalten )antworten und die erforderlichen Unterlagen allso so spät ans Amt zurücksenden. Mir persöhnlich ist dies auch passiert, daher weiß ich es. Bei einem Wiederspruch reicht eine formlose Postkarte, bezw. Benachrichtigung aus, in der halt vermerkt werden muss das die Begründung zum Wiederspruch folgen wird. ich hoffe doch, das ich damit einigen helfen konnte und möchte mich hier an dieser Stelle auch noch einmal beim Jakob bedanken da er mir vor langer Zeit auch sehr geholfen hat. Seit nicht Ungeduldig, liebe Leidensgenossen, gut Ding braucht Weile. In diesem sinne wünsche ich allen viel Glück mit und bei den Ämtern, eine ´schmerzfreie Zeit und viel Geduld
Mfg. Casrello
Hallo Casrello,

es haben bei mir schon alle Ärzte geantwortet. Ich habe nachgefragt und das schon vor mindes. zwei Monaten.

LSG Claudia

Re: Nachtrag GdB

Verfasst: Sa 24. Mär 2018, 22:17
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:17
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:17
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:16

Also meine Vers_amt meint die behandelden Ärzte kennen sich mit meinen Erkrankunken und Störungen nicht aus.. und betohnen doch immer die Gesamtheit meiner Behinderung und das ja alles doch anderst Opjektiviert würde und erklärt gegen über dem Amt.. und ich deshalb nicht höher komme im GDB ich muss dir sagen, in teilen muss ich dem amt recht geben.
ich hab jetzt zb einen neunen Neuro, ich berichtete davon.. wenn ich die sachlichen .inhaltlichen .und formelen fehler rot ansteichen würde im AB bliebe wenig Übrig wenn ich mir dan noch Anmasen würde fachliche Dingen die wieder die logig sind anzumerkeln. wäre alles rot. Ich weis nicht wie der Arzt dann in z.B einen Prozes darsteht wenn Kläger(ich) und Beklakte(amt) auf den gleichen ESEL reiten.

von dahehr muss man nicht immer alles auf Ämter und Behörden schieben.

sfz thore
Mir geht es ebenso, denn ich habe vor ein paar Monaten schon Verschlimmerung beantragt und noch keine Antwort erhalten. Ich bin es ja schon langsam gewohnt warten zu müssen, denn bei der Rente ist es ebenso. Die zweite Instanz läuft, es wird privat von uns finanziert, aber hören tut man vom Anwalt nie etwas. Am Dienstag haben wir mal angerufen, er war ausser Haus und baten um Rückruf, aber bis heute haben wir von ihm nichts gehört! So langsam fühle ich mich von Ämtern , Ärzten Anwallt.....vergackert!!!
Das schlimme ist, dass man sie braucht und auf sie angewiessen ist :-(

SfZ Claudia
Hallo ralf,paul,Thore, Claudia

Zum ersten möchte ich betonen, das JEDER ANTRAG, der irgentwann gestellt wurde, Rückwirkend auf dem Antragsdatum datiert wird. Soll heißen, das der eingehende Feststellungsbescheid ab dem Antragseingangsdatum zählt. Wenn allso die Bearbeitung 6 Monate in Anspruch nimmt bei den Ämtern, so gillt der Bescheid ab dem Eingang des Antrages. Das Versorgungsamt holt immer ALLE verfügbahren Dokumente der behandelnden Ärzte ein, deshalb dauert es manchmal sehr lange, da manche Ärzte so spät ( manche kümmern sich auch gar nicht darum, obwohl Sie eine geringe Aufwandentschädigung erhalten )antworten und die erforderlichen Unterlagen allso so spät ans Amt zurücksenden. Mir persöhnlich ist dies auch passiert, daher weiß ich es. Bei einem Wiederspruch reicht eine formlose Postkarte, bezw. Benachrichtigung aus, in der halt vermerkt werden muss das die Begründung zum Wiederspruch folgen wird. ich hoffe doch, das ich damit einigen helfen konnte und möchte mich hier an dieser Stelle auch noch einmal beim Jakob bedanken da er mir vor langer Zeit auch sehr geholfen hat. Seit nicht Ungeduldig, liebe Leidensgenossen, gut Ding braucht Weile. In diesem sinne wünsche ich allen viel Glück mit und bei den Ämtern, eine ´schmerzfreie Zeit und viel Geduld
Mfg. Casrello
Hallo,
meine Erfahrungen mit dem Versorgungsamt sind gemischt. Beim Erstantrag innerhalb von 5 Wochen 50% bekommen auf Cluster und ein Paar anderen Kleinigkeiten befristet auf 2 Jahre. Ca. 1 Jahr später Verschlechterungsantrag gestellt (es sind noch Bandscheibenvorfälle dazugekommen) Bearbeitungszeit ca. 3 Monate bekam 60% auf 2 Jahre. Damit war ich nicht einverstanden und habe die Sachbearbeiterin direkt angerufen. Diese meinte es komme auf das Gesamtbild an nicht auf einzelne Diagnosen. Es ging dann im freundlichen Ton etwas hin und her zum Schluß meinte sie sie könne mir auch die 60% unbefristet geben. Das habe ich so erst einmal angenommen.
Dann habe ich in der letzten CSG aktuell von dem Urteil aus Frankfurt gelesen (100% GdB auf chronischen Cluster). Daraufhin habe ich mit Herr Terhaag telefoniert, wurde gut beraten (vielen Dank) und habe einen Änderungsantrag gestellt mit der Forderung auf 100% und MerkzeichenG und B. Das war vor 2 Wochen und ich warte ab was jetzt passiert.
Gruss
2011

Re: Nachtrag GdB

Verfasst: Sa 24. Mär 2018, 22:17
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:17
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:17
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:16

Also meine Vers_amt meint die behandelden Ärzte kennen sich mit meinen Erkrankunken und Störungen nicht aus.. und betohnen doch immer die Gesamtheit meiner Behinderung und das ja alles doch anderst Opjektiviert würde und erklärt gegen über dem Amt.. und ich deshalb nicht höher komme im GDB ich muss dir sagen, in teilen muss ich dem amt recht geben.
ich hab jetzt zb einen neunen Neuro, ich berichtete davon.. wenn ich die sachlichen .inhaltlichen .und formelen fehler rot ansteichen würde im AB bliebe wenig Übrig wenn ich mir dan noch Anmasen würde fachliche Dingen die wieder die logig sind anzumerkeln. wäre alles rot. Ich weis nicht wie der Arzt dann in z.B einen Prozes darsteht wenn Kläger(ich) und Beklakte(amt) auf den gleichen ESEL reiten.

von dahehr muss man nicht immer alles auf Ämter und Behörden schieben.

sfz thore
Mir geht es ebenso, denn ich habe vor ein paar Monaten schon Verschlimmerung beantragt und noch keine Antwort erhalten. Ich bin es ja schon langsam gewohnt warten zu müssen, denn bei der Rente ist es ebenso. Die zweite Instanz läuft, es wird privat von uns finanziert, aber hören tut man vom Anwalt nie etwas. Am Dienstag haben wir mal angerufen, er war ausser Haus und baten um Rückruf, aber bis heute haben wir von ihm nichts gehört! So langsam fühle ich mich von Ämtern , Ärzten Anwallt.....vergackert!!!
Das schlimme ist, dass man sie braucht und auf sie angewiessen ist :-(

SfZ Claudia
Hallo ralf,paul,Thore, Claudia

Zum ersten möchte ich betonen, das JEDER ANTRAG, der irgentwann gestellt wurde, Rückwirkend auf dem Antragsdatum datiert wird. Soll heißen, das der eingehende Feststellungsbescheid ab dem Antragseingangsdatum zählt. Wenn allso die Bearbeitung 6 Monate in Anspruch nimmt bei den Ämtern, so gillt der Bescheid ab dem Eingang des Antrages. Das Versorgungsamt holt immer ALLE verfügbahren Dokumente der behandelnden Ärzte ein, deshalb dauert es manchmal sehr lange, da manche Ärzte so spät ( manche kümmern sich auch gar nicht darum, obwohl Sie eine geringe Aufwandentschädigung erhalten )antworten und die erforderlichen Unterlagen allso so spät ans Amt zurücksenden. Mir persöhnlich ist dies auch passiert, daher weiß ich es. Bei einem Wiederspruch reicht eine formlose Postkarte, bezw. Benachrichtigung aus, in der halt vermerkt werden muss das die Begründung zum Wiederspruch folgen wird. ich hoffe doch, das ich damit einigen helfen konnte und möchte mich hier an dieser Stelle auch noch einmal beim Jakob bedanken da er mir vor langer Zeit auch sehr geholfen hat. Seit nicht Ungeduldig, liebe Leidensgenossen, gut Ding braucht Weile. In diesem sinne wünsche ich allen viel Glück mit und bei den Ämtern, eine ´schmerzfreie Zeit und viel Geduld
Mfg. Casrello
Hallo,
solange unsere Krankheit nicht in den Vers.med. Grundsätze aufgenommen wird, gibt es weiterhin unterschiedliche Beurteilungen. Gleichzeitig gibt es auch noch sehr grosse Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Um eine Beschleunigung bei der Bearbeitung des Antrages zu erreichen ist es sehr wichtig alle Facharztberichte beizufügen.
Viele Grüsse
Baden24

Re: Nachtrag GdB

Verfasst: Sa 24. Mär 2018, 22:18
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:17
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:17
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:17

Mir geht es ebenso, denn ich habe vor ein paar Monaten schon Verschlimmerung beantragt und noch keine Antwort erhalten. Ich bin es ja schon langsam gewohnt warten zu müssen, denn bei der Rente ist es ebenso. Die zweite Instanz läuft, es wird privat von uns finanziert, aber hören tut man vom Anwalt nie etwas. Am Dienstag haben wir mal angerufen, er war ausser Haus und baten um Rückruf, aber bis heute haben wir von ihm nichts gehört! So langsam fühle ich mich von Ämtern , Ärzten Anwallt.....vergackert!!!
Das schlimme ist, dass man sie braucht und auf sie angewiessen ist :-(

SfZ Claudia
Hallo ralf,paul,Thore, Claudia

Zum ersten möchte ich betonen, das JEDER ANTRAG, der irgentwann gestellt wurde, Rückwirkend auf dem Antragsdatum datiert wird. Soll heißen, das der eingehende Feststellungsbescheid ab dem Antragseingangsdatum zählt. Wenn allso die Bearbeitung 6 Monate in Anspruch nimmt bei den Ämtern, so gillt der Bescheid ab dem Eingang des Antrages. Das Versorgungsamt holt immer ALLE verfügbahren Dokumente der behandelnden Ärzte ein, deshalb dauert es manchmal sehr lange, da manche Ärzte so spät ( manche kümmern sich auch gar nicht darum, obwohl Sie eine geringe Aufwandentschädigung erhalten )antworten und die erforderlichen Unterlagen allso so spät ans Amt zurücksenden. Mir persöhnlich ist dies auch passiert, daher weiß ich es. Bei einem Wiederspruch reicht eine formlose Postkarte, bezw. Benachrichtigung aus, in der halt vermerkt werden muss das die Begründung zum Wiederspruch folgen wird. ich hoffe doch, das ich damit einigen helfen konnte und möchte mich hier an dieser Stelle auch noch einmal beim Jakob bedanken da er mir vor langer Zeit auch sehr geholfen hat. Seit nicht Ungeduldig, liebe Leidensgenossen, gut Ding braucht Weile. In diesem sinne wünsche ich allen viel Glück mit und bei den Ämtern, eine ´schmerzfreie Zeit und viel Geduld
Mfg. Casrello
Hallo,
solange unsere Krankheit nicht in den Vers.med. Grundsätze aufgenommen wird, gibt es weiterhin unterschiedliche Beurteilungen. Gleichzeitig gibt es auch noch sehr grosse Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Um eine Beschleunigung bei der Bearbeitung des Antrages zu erreichen ist es sehr wichtig alle Facharztberichte beizufügen.
Viele Grüsse
Baden24
Hallo Baden genau das ist auch meine Meinung..nur ich finde es Fatal das zb Ärzte der DMKG da richtingsweisend Vorschläge machen..ich denke beim GdB auf Cluster müsste es genauso sein und die 33% reglung herschen wie bei zB.Seelischen Störungen. je 33% mittspache von Amt, Patienten und Ärzten.. auf den grundlagen der noch festzulgenden Vers-med Richtline..
wo ebenfalls alle mitsparche haben solten.

Von der Ausrede der Custer sei selten usw.. die vor jahren gemacht wurde kann man jetzt ja nicht mehr sprechen. Ich denke er ist eigendlich ja schon ein recht großes sozoiales Problem wenn man die Patienten , Angehörigen ,Arbeitgeber und soweiter zusamen rechnet sind das doch locker 1mio Menschen die von Cluster betroffen sind ob direkt oder indirekt.
Lg und sfz
thore

Re: Nachtrag GdB

Verfasst: Sa 24. Mär 2018, 22:18
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:18
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:17
Archiv hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 22:17

Hallo ralf,paul,Thore, Claudia

Zum ersten möchte ich betonen, das JEDER ANTRAG, der irgentwann gestellt wurde, Rückwirkend auf dem Antragsdatum datiert wird. Soll heißen, das der eingehende Feststellungsbescheid ab dem Antragseingangsdatum zählt. Wenn allso die Bearbeitung 6 Monate in Anspruch nimmt bei den Ämtern, so gillt der Bescheid ab dem Eingang des Antrages. Das Versorgungsamt holt immer ALLE verfügbahren Dokumente der behandelnden Ärzte ein, deshalb dauert es manchmal sehr lange, da manche Ärzte so spät ( manche kümmern sich auch gar nicht darum, obwohl Sie eine geringe Aufwandentschädigung erhalten )antworten und die erforderlichen Unterlagen allso so spät ans Amt zurücksenden. Mir persöhnlich ist dies auch passiert, daher weiß ich es. Bei einem Wiederspruch reicht eine formlose Postkarte, bezw. Benachrichtigung aus, in der halt vermerkt werden muss das die Begründung zum Wiederspruch folgen wird. ich hoffe doch, das ich damit einigen helfen konnte und möchte mich hier an dieser Stelle auch noch einmal beim Jakob bedanken da er mir vor langer Zeit auch sehr geholfen hat. Seit nicht Ungeduldig, liebe Leidensgenossen, gut Ding braucht Weile. In diesem sinne wünsche ich allen viel Glück mit und bei den Ämtern, eine ´schmerzfreie Zeit und viel Geduld
Mfg. Casrello
Hallo,
solange unsere Krankheit nicht in den Vers.med. Grundsätze aufgenommen wird, gibt es weiterhin unterschiedliche Beurteilungen. Gleichzeitig gibt es auch noch sehr grosse Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Um eine Beschleunigung bei der Bearbeitung des Antrages zu erreichen ist es sehr wichtig alle Facharztberichte beizufügen.
Viele Grüsse
Baden24
Hallo Baden genau das ist auch meine Meinung..nur ich finde es Fatal das zb Ärzte der DMKG da richtingsweisend Vorschläge machen..ich denke beim GdB auf Cluster müsste es genauso sein und die 33% reglung herschen wie bei zB.Seelischen Störungen. je 33% mittspache von Amt, Patienten und Ärzten.. auf den grundlagen der noch festzulgenden Vers-med Richtline..
wo ebenfalls alle mitsparche haben solten.

Von der Ausrede der Custer sei selten usw.. die vor jahren gemacht wurde kann man jetzt ja nicht mehr sprechen. Ich denke er ist eigendlich ja schon ein recht großes sozoiales Problem wenn man die Patienten , Angehörigen ,Arbeitgeber und soweiter zusamen rechnet sind das doch locker 1mio Menschen die von Cluster betroffen sind ob direkt oder indirekt.
Lg und sfz
thore
Hallo,

heute kam der Bescheid vom Versorgungsamt in Warendorf. Es gibt eine Erhöhung um 10 % was einen jetzigen GdB von 70 % bei einem chronischem CK ausmacht. Ist ja schonmal ein Anfang.
Merkzeichen G und B wurden nicht zuerkannt. Somit wird dann Widerspruch aufgrund des genannten und bekannten Sachverhalts erhoben.
Unter Ausweisinhalt, Gültigkeitsbeginn für die 70 % 11.08.2011 ! ! !
Aber, ich fasse noch mal zusammen

2009 angeblich episodischer CK = 40 %
2011 Anerkennung des chronischen CK = 60 %
2012 Überprüfungsantrag = 70 % aber rückwirkend auf 08/2011

So ein bisschen wie auf dem Basar.

Lieben Gruß und viel schmerzfrei

Andre