Seite 2 von 2

Re: Hallo meine Teufelsschmerz geplagten! Ich bräuchte dringend eure Hilfe!

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 00:37
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 00:37
Archiv hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 00:37
Archiv hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 00:35


Hallo Jascha,

es ist natürlich richtig, daß Du eine Mitwirkungspflicht an Deiner Gesundung hast.

Wenn es aber so ist, daß Du -erkrankungsbedingt- nicht mitwirken kannst, obwohl Du das willst, dann sind sicherlich besondere Maßnahmen zu treffen.

Dazu solltest Du entsprechende Maßnahmen mit einem Arzt Deines Vertrauens absprechen udn abstimmen.


Ich drücke Dir die Daumen.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Das stimmt schon mit der Mitwirkungspflicht der versuchte aufenthalt im UK-E kam ja auch von mir aus nur habe ich vor ein paar monaten mit einem von der Dak am telefon gesprochen und der hat mich ausgefragt das glaubt ihr nicht.... wie ich im nachhinein erfahren hab ging das weit über seine kompetenzen hinaus also das was nur der MDK erfragen dürfte etc. Der schärfste spruch von ihm war aber ja kann man den CK nicht irgendwie "austreiben" ...... Also ich für meinen Teil werde erstmal vorläufige bzw. Rente auf zeit beantragen damit ich da erstmal auf der sicheren seite bin ich weiss auch nicht wie lange die DAK noch Krankengeld zahlt weil ich ja schon seit 1 3/4 Jahr(en) krankgeschrieben bin, und bis jetzt ist kaum eine verbesserung meiner CK-Attacken vorhanden (täglich zwischen 5-9 Attacken je nachdem wie ich triptane einsetze). Ich werde mich jetzt auch nochmal beim UKSH in Lübeck melden in der Neurologie da sollte ich es schaffen über nacht bleiben zu können ohne groß meiner Panik zu erliegen.

Viele liebe Grüße und allen eine Schmerzfreie Zeit

Jascha
Hallo Jascha82,
die Krankengeldzahlung der Krankenkasse beträgt 78 Wochen, danach wirst Du ausgesteuert. zur Info
Viele Grüsse und schmerzfreie Zeit
Baden24
Hallo Thore,
da muss ein Irrtum bei Dir vorliegen. Es kommt nicht auf die Diagnose an.
Nach 78 Wochen kommt die Aussteuerung der Krankenkasse. Danach Arbeitslosengeld evt. über Nahtlosigkeitsregelung aber nur wenn Rentenantrag gestellt wurde.
Wie kommst Du darauf, dass es anderst ist.
Viele Grüsse
Baden24

Re: Hallo meine Teufelsschmerz geplagten! Ich bräuchte dringend eure Hilfe!

Verfasst: Do 22. Mär 2018, 00:39
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 00:37
Archiv hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 00:37
Archiv hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 00:37

Das stimmt schon mit der Mitwirkungspflicht der versuchte aufenthalt im UK-E kam ja auch von mir aus nur habe ich vor ein paar monaten mit einem von der Dak am telefon gesprochen und der hat mich ausgefragt das glaubt ihr nicht.... wie ich im nachhinein erfahren hab ging das weit über seine kompetenzen hinaus also das was nur der MDK erfragen dürfte etc. Der schärfste spruch von ihm war aber ja kann man den CK nicht irgendwie "austreiben" ...... Also ich für meinen Teil werde erstmal vorläufige bzw. Rente auf zeit beantragen damit ich da erstmal auf der sicheren seite bin ich weiss auch nicht wie lange die DAK noch Krankengeld zahlt weil ich ja schon seit 1 3/4 Jahr(en) krankgeschrieben bin, und bis jetzt ist kaum eine verbesserung meiner CK-Attacken vorhanden (täglich zwischen 5-9 Attacken je nachdem wie ich triptane einsetze). Ich werde mich jetzt auch nochmal beim UKSH in Lübeck melden in der Neurologie da sollte ich es schaffen über nacht bleiben zu können ohne groß meiner Panik zu erliegen.

Viele liebe Grüße und allen eine Schmerzfreie Zeit

Jascha
Hallo Jascha82,
die Krankengeldzahlung der Krankenkasse beträgt 78 Wochen, danach wirst Du ausgesteuert. zur Info
Viele Grüsse und schmerzfreie Zeit
Baden24
Hallo Thore,
da muss ein Irrtum bei Dir vorliegen. Es kommt nicht auf die Diagnose an.
Nach 78 Wochen kommt die Aussteuerung der Krankenkasse. Danach Arbeitslosengeld evt. über Nahtlosigkeitsregelung aber nur wenn Rentenantrag gestellt wurde.
Wie kommst Du darauf, dass es anderst ist.
Viele Grüsse
Baden24
Hallo Thore,
da ist nichts anderes geregelt. Dies wäre auch Ungerecht. Krankheit ist Krankheit
Laut § 48 SGB V
Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Bei den 3 Jahren handelt es sich umdie sogenannte Blockfrist.
Eine Blockfrist geginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit. Bei jeder Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist. Es ist möglich, dass mehrere Blockfristen nebeneinander laufen.
Du meinst wahrscheinlich ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit.
Nach Ablauf der Blockfrist(3 Jahre) in der der Versicherte wegen derselben Krankheit Krankgengeld für 78 Wochen bezogen hat, entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung unter folgenden Voraussetzungen
erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit
mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend.

Aber leider ist der normale Weg so: Krankheit, 78 Wochen Krankengeldbezug, Aussteuerung der Krankenkasse, Arbeitslosengeld evtl. Rente oder Hartz 4.

So kenne ich persönlich die überwiegend meisten Wege.(leider)
Viele Grüsse
Baden 24