Re: Hallo meine Teufelsschmerz geplagten! Ich bräuchte dringend eure Hilfe!
Verfasst: Do 22. Mär 2018, 00:37
Hallo Thore,Archiv hat geschrieben: ↑Do 22. Mär 2018, 00:37Hallo Jascha82,Archiv hat geschrieben: ↑Do 22. Mär 2018, 00:37Das stimmt schon mit der Mitwirkungspflicht der versuchte aufenthalt im UK-E kam ja auch von mir aus nur habe ich vor ein paar monaten mit einem von der Dak am telefon gesprochen und der hat mich ausgefragt das glaubt ihr nicht.... wie ich im nachhinein erfahren hab ging das weit über seine kompetenzen hinaus also das was nur der MDK erfragen dürfte etc. Der schärfste spruch von ihm war aber ja kann man den CK nicht irgendwie "austreiben" ...... Also ich für meinen Teil werde erstmal vorläufige bzw. Rente auf zeit beantragen damit ich da erstmal auf der sicheren seite bin ich weiss auch nicht wie lange die DAK noch Krankengeld zahlt weil ich ja schon seit 1 3/4 Jahr(en) krankgeschrieben bin, und bis jetzt ist kaum eine verbesserung meiner CK-Attacken vorhanden (täglich zwischen 5-9 Attacken je nachdem wie ich triptane einsetze). Ich werde mich jetzt auch nochmal beim UKSH in Lübeck melden in der Neurologie da sollte ich es schaffen über nacht bleiben zu können ohne groß meiner Panik zu erliegen.Archiv hat geschrieben: ↑Do 22. Mär 2018, 00:35
Hallo Jascha,
es ist natürlich richtig, daß Du eine Mitwirkungspflicht an Deiner Gesundung hast.
Wenn es aber so ist, daß Du -erkrankungsbedingt- nicht mitwirken kannst, obwohl Du das willst, dann sind sicherlich besondere Maßnahmen zu treffen.
Dazu solltest Du entsprechende Maßnahmen mit einem Arzt Deines Vertrauens absprechen udn abstimmen.
Ich drücke Dir die Daumen.
Gruß und schmerzfreie Zeit
Viele liebe Grüße und allen eine Schmerzfreie Zeit
Jascha
die Krankengeldzahlung der Krankenkasse beträgt 78 Wochen, danach wirst Du ausgesteuert. zur Info
Viele Grüsse und schmerzfreie Zeit
Baden24
da muss ein Irrtum bei Dir vorliegen. Es kommt nicht auf die Diagnose an.
Nach 78 Wochen kommt die Aussteuerung der Krankenkasse. Danach Arbeitslosengeld evt. über Nahtlosigkeitsregelung aber nur wenn Rentenantrag gestellt wurde.
Wie kommst Du darauf, dass es anderst ist.
Viele Grüsse
Baden24