Seite 2 von 2

Re: zuzahlung für sauerstoff

Verfasst: Mi 28. Feb 2018, 01:32
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 28. Feb 2018, 01:28 hallo leidensgenossen!!!
hab mal ne frage!!! hatte eigentlich nie probs mit meiner krankenkasse (tkk).
als ich aber anfang der woche meine sauerstoff-pullen wechseln wollte sagte mir auf einmal das sanitätshaus vor ort ich muß nun jetzt zuzahlen.
war schon froh das der lieferant im ort ist und ich mich mit der tkk geeinigt hab das ich kein rezept brauch.weiss ja nicht was ich so brauch. also wenn pulle alle nur pulle wechseln. noch dazu erwähnt das die kk mir die große flasche für zuhause abgehlent hat, aber dafür ne 2te kleine.
für die masken soll ich nun auch 3 euronen zuzahlen. für 2 kleine pullen soll ich über 7 euronen zuzahlen:( ist das normal ???
wär dankbar für antwort, wechsel sonst die kk

gglg und viel schmerzfreie zeit
ina
Hallo,
die Zuzahlung für Sauerstoff ist auf max. €10,- im Monat begrenzt,
d.h. pro Füllung der Flasche werden ~€3,- fällig, wenn nun pro Lieferung 2 Flaschen bestellt werden, zahlt man solange bis man die €10,- erreicht hat, wenn man danach ordert, bspw. am letzten Tag des Monats, ist keine Zuzahlung mehr fällig,
da die benötigten Masken in der gleichen HMV-Gruppe sind, ist auch dafür eine Zuzahlung fällig, jedoch wird dieses mit den O²-Füllungen zusammenaddiert & darf €10,- pro Monat nicht übersteigen.
Beispiel:
tel. Bestellung am 03.04.04 über 2 Füllung O² & 2 Masken
die Rechnung an die KK beträgt dann ~ 2 x €30,- & 2 x €16,-
zusammen ~ €92,- davon hat der Versicherte 10% höchsten jedoch €10,- zu tragen
die Zuzahlung beträgt als €9,20 für den o.g. Verbrauch

für die nächste Bestellung im gleichen Monat April sind dann nur noch die Differenz von €0,80 zu leisten, egal wieviel bestellt wird, da die monatliche Belastung von €10,- nicht überschritten werden darf....

Grüße Lars

PS: Sorry, etwas länger geworden

Re: zuzahlung für sauerstoff

Verfasst: Mi 28. Feb 2018, 01:32
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 28. Feb 2018, 01:28 hallo leidensgenossen!!!
hab mal ne frage!!! hatte eigentlich nie probs mit meiner krankenkasse (tkk).
als ich aber anfang der woche meine sauerstoff-pullen wechseln wollte sagte mir auf einmal das sanitätshaus vor ort ich muß nun jetzt zuzahlen.
war schon froh das der lieferant im ort ist und ich mich mit der tkk geeinigt hab das ich kein rezept brauch.weiss ja nicht was ich so brauch. also wenn pulle alle nur pulle wechseln. noch dazu erwähnt das die kk mir die große flasche für zuhause abgehlent hat, aber dafür ne 2te kleine.
für die masken soll ich nun auch 3 euronen zuzahlen. für 2 kleine pullen soll ich über 7 euronen zuzahlen:( ist das normal ???
wär dankbar für antwort, wechsel sonst die kk

gglg und viel schmerzfreie zeit
ina
„Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen zehn vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels.“

Sonderregelung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel:

„... die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert je Packung, höchstens jedoch zehn Euro für den Monatsbedarf je Indikation.“

Re: zuzahlung für sauerstoff

Verfasst: Mi 28. Feb 2018, 01:33
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 28. Feb 2018, 01:32
Archiv hat geschrieben: Mi 28. Feb 2018, 01:28 hallo leidensgenossen!!!
hab mal ne frage!!! hatte eigentlich nie probs mit meiner krankenkasse (tkk).
als ich aber anfang der woche meine sauerstoff-pullen wechseln wollte sagte mir auf einmal das sanitätshaus vor ort ich muß nun jetzt zuzahlen.
war schon froh das der lieferant im ort ist und ich mich mit der tkk geeinigt hab das ich kein rezept brauch.weiss ja nicht was ich so brauch. also wenn pulle alle nur pulle wechseln. noch dazu erwähnt das die kk mir die große flasche für zuhause abgehlent hat, aber dafür ne 2te kleine.
für die masken soll ich nun auch 3 euronen zuzahlen. für 2 kleine pullen soll ich über 7 euronen zuzahlen:( ist das normal ???
wär dankbar für antwort, wechsel sonst die kk

gglg und viel schmerzfreie zeit
ina
„Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen zehn vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels.“

Sonderregelung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel:

„... die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert je Packung, höchstens jedoch zehn Euro für den Monatsbedarf je Indikation.“
hallo zusammen!
vielleicht nur am rande!?
ich habe gerade meine steuerberaterin gefragt wegen der ganzen zahlungen, rezeptgebühren, verordnungsfreie schmerztabletten/ arzneimittel (quittungen), fahrten zu den ärzten (fahrtenbuch) etc.
diese kosten sind steuerlich absetzbar!!! also bitte quittungen und belege sammeln und am ende des jahres mit einreichen! sie müssen allerdings in der summe einen bestimmten prozentsatz von einkommen übersteigen. fragt am besten bei eurem steuerberater nach, wie hoch die pauschale in diesem punkt für euch individuell ist.
wenn ich das alles so lese, wird bei dem einen oder anderen bestimmt die pauschale (bei weitem?) überschritten?!
lsfg
paul