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Re: Nitrotest

Verfasst: Mi 7. Feb 2018, 11:38
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:38
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:38
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:37

hallo,

ist es nicht ein scherz oder besser gesagt, ein schicksal, das wir in deutschland leben!! hier recht zu haben bzw. recht zu bekommen sind nach wie vor zwei paar schuhe! finde es trotzdem ganz schön pervers,(habe die berichte im forum gelesen),das mit uns so umgegegangen wird. nur weil es immer noch nicht weit genug bekannt ist(Ärzte/Politik/Wissenschaft), wie schmerzvoll so eine atakke ist und mit welchen dingen wir noch zusätzlich zu kämpfen haben.desshalb ist es wichtig allen betroffenen klar zu machen,sich nicht zu verstecken, sondern mit hilfe des forums und csg-selbsthifegruppen zu kämpfen.nur dardurch können wir gemeisam etwas erreichen.(auch ich habe mich leider zu lange versteckt) desshalb möchte allen gründungsmitgliedern und alle die sich für clusterkopf einsetzen ein großes DANKESCHÖN sagen. macht weiter so ,IHR UND WIR MACHEN UNS GEMEINSAM MUT, DAS ES IRGEDWANN FÜR UNS ALLE EINMAL BESSER, ERTRÄGLICHER,VERSTÄNDNISSVOLLER UND WER WEISS SCHON, EINFACHER IM LEBEN WIRD!!!!

allen eine schmerfreie zeit

bis dann....
Lieber Andreas,

der Gutachter muß - und was anderes wäre auch grob unvernünftig - nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse ("State of the art", früher hieß das mal Lex artis, aber wahrscheinlich sind die Jungs mit dem Latein am Ende ;-) ) zu begutachten.

Wenn ich also dem Gutachter diesen Stand nahebringe, dann arbeite ich doch am Gutachten mit, nicht wahr?!

Man soll am Gutachhten mitarbeiten, nicht für den Gutachter Männchen machen.

Deshalb: informieren!!!!!

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald
Da geb ich dir unumwunden recht mit deiner Aussage.

Nur ob es unbedingt taktisch sinnvoll ist,einem Gutachter reinzureden wie er sein Gutachten zu machen hat,kann bös nach hinten los gehen.Alleine die Unterstellung oder der Hinweis dass er nicht auf dem neuesten Stand der Medizin ist,das machst du ja damit, wirkt bei vielen Ärzten sehr kränkend.Hat man es sich versch.... bei ihm,sitzt er am längern Hebel und kann dir einen kleinen Seitenhieb versetzen der sehr schmerzt.

Nur wie es später,so wie ich es oben geschildert habe,vor Gericht gewertet wird ist eine Frage die dann später das Urteil zeigen wird.Meist wird es wohl so ausgehen wie ich es beschrieben habe.
Lieder.
Es sei denn du hast nen sehr guten Anwalt der den Richter von deiner Darstellung überzeugen kann.

Das hat im Endeffekt nichts mit "Männchenmachen" zu tun sondern mit Selbsterhaltungstrieb und den Weg des wenigsten Widerstands zu beschreiten.

Ich versteh den ganzen Humbug mit dem Nitrotest auch nicht und wäre beim Vorschlag auch dagegen.Meine Frau hat ihn beim Gutachter auch nicht machen müssen.Weil sie das "Glück" hatte an einen CK-Spezi zu geraten und während des Gutachtentermins 2 Attacken hatte, im Abstand von 2 Stunden.Da hatte sich der Test erledigt.Dieses Glück ist leider nicht jedem beschert.
Lieber Andreas,

ich sage einem Gutachter nicht, wie er sein Gutachten machen soll, aber ich gebe ihm alle Informationen.

Wenn er diese falsch verwertet, dann kann ich das schon angreifen.Oder ein anderer.

Eine Angst vor einem Medizinmann scheint mir kein guter Ratgeber.(und auf ein Wohlwollen durch Wohlverhalten zu hoffen, das finde ich ein bißchen blauäugig)

Ganz im Gegenteil: wenn der nicht auf Stand ist, wie soll der denn dann ein Gutachten machen können, das Bestand hat?

Nichts gibt mehr Sicherheit als eine gute Information.
Wenn der Stand durch Literaturstellen belegt wird (und wir haben ja ausreichend Literatur), dann muß sich der Gutachter damit auseinandersetzen. Und genau das soll er auch.

Gruß und schmerzfreie Zeit

Re: Nitrotest

Verfasst: Mi 7. Feb 2018, 11:39
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:38
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:38
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:38

Lieber Andreas,

der Gutachter muß - und was anderes wäre auch grob unvernünftig - nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse ("State of the art", früher hieß das mal Lex artis, aber wahrscheinlich sind die Jungs mit dem Latein am Ende ;-) ) zu begutachten.

Wenn ich also dem Gutachter diesen Stand nahebringe, dann arbeite ich doch am Gutachten mit, nicht wahr?!

Man soll am Gutachhten mitarbeiten, nicht für den Gutachter Männchen machen.

Deshalb: informieren!!!!!

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald
Da geb ich dir unumwunden recht mit deiner Aussage.

Nur ob es unbedingt taktisch sinnvoll ist,einem Gutachter reinzureden wie er sein Gutachten zu machen hat,kann bös nach hinten los gehen.Alleine die Unterstellung oder der Hinweis dass er nicht auf dem neuesten Stand der Medizin ist,das machst du ja damit, wirkt bei vielen Ärzten sehr kränkend.Hat man es sich versch.... bei ihm,sitzt er am längern Hebel und kann dir einen kleinen Seitenhieb versetzen der sehr schmerzt.

Nur wie es später,so wie ich es oben geschildert habe,vor Gericht gewertet wird ist eine Frage die dann später das Urteil zeigen wird.Meist wird es wohl so ausgehen wie ich es beschrieben habe.
Lieder.
Es sei denn du hast nen sehr guten Anwalt der den Richter von deiner Darstellung überzeugen kann.

Das hat im Endeffekt nichts mit "Männchenmachen" zu tun sondern mit Selbsterhaltungstrieb und den Weg des wenigsten Widerstands zu beschreiten.

Ich versteh den ganzen Humbug mit dem Nitrotest auch nicht und wäre beim Vorschlag auch dagegen.Meine Frau hat ihn beim Gutachter auch nicht machen müssen.Weil sie das "Glück" hatte an einen CK-Spezi zu geraten und während des Gutachtentermins 2 Attacken hatte, im Abstand von 2 Stunden.Da hatte sich der Test erledigt.Dieses Glück ist leider nicht jedem beschert.
Lieber Andreas,

ich sage einem Gutachter nicht, wie er sein Gutachten machen soll, aber ich gebe ihm alle Informationen.

Wenn er diese falsch verwertet, dann kann ich das schon angreifen.Oder ein anderer.

Eine Angst vor einem Medizinmann scheint mir kein guter Ratgeber.(und auf ein Wohlwollen durch Wohlverhalten zu hoffen, das finde ich ein bißchen blauäugig)

Ganz im Gegenteil: wenn der nicht auf Stand ist, wie soll der denn dann ein Gutachten machen können, das Bestand hat?

Nichts gibt mehr Sicherheit als eine gute Information.
Wenn der Stand durch Literaturstellen belegt wird (und wir haben ja ausreichend Literatur), dann muß sich der Gutachter damit auseinandersetzen. Und genau das soll er auch.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald und alle Mitstreiter.

Mitdem Zitat oder dem Verweis diesem Beitrag dürfte sich wohl der Nitrotest für die meisten,wenn nicht sogar für jeden, CKs erledigt haben.
Nitro-Provokationstest

Wichtig ist das graue Kästchen am Ende des Beitrags.Ganz besonders der letzte Satz.
Ich gehe mal davon aus,dass jeder CK der zu nem Gutachter muss,eine Prophylaxe erhält und während einer Episode pro Tag mindestens 1x Akutmedis zu sich nimmt bzw. spritzt.Also ist der Test nicht mehr anwendbar.
Kein Gutachter wird von einem Patienten verlangen können, alle Medis 24 Stunden vor der Begutachtung abzusetzen, um den Test durchfühern zu können.Das wäre grob fahrlässig und für den Patienten u.a. lebensgefährlich.

Somit wäre der Test,wenn überhaupt,eigentlich nur zur Erstdiagnose anwendbar.

Hier könnte man ansetzen und den Test aushebeln,so dass man auch vor Soz.-Gericht bestand hätte.

Gruß und SFZ
Andreas

Re: Nitrotest

Verfasst: Mi 7. Feb 2018, 11:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:39
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:38
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:38

Hallo Harald
Da geb ich dir unumwunden recht mit deiner Aussage.

Nur ob es unbedingt taktisch sinnvoll ist,einem Gutachter reinzureden wie er sein Gutachten zu machen hat,kann bös nach hinten los gehen.Alleine die Unterstellung oder der Hinweis dass er nicht auf dem neuesten Stand der Medizin ist,das machst du ja damit, wirkt bei vielen Ärzten sehr kränkend.Hat man es sich versch.... bei ihm,sitzt er am längern Hebel und kann dir einen kleinen Seitenhieb versetzen der sehr schmerzt.

Nur wie es später,so wie ich es oben geschildert habe,vor Gericht gewertet wird ist eine Frage die dann später das Urteil zeigen wird.Meist wird es wohl so ausgehen wie ich es beschrieben habe.
Lieder.
Es sei denn du hast nen sehr guten Anwalt der den Richter von deiner Darstellung überzeugen kann.

Das hat im Endeffekt nichts mit "Männchenmachen" zu tun sondern mit Selbsterhaltungstrieb und den Weg des wenigsten Widerstands zu beschreiten.

Ich versteh den ganzen Humbug mit dem Nitrotest auch nicht und wäre beim Vorschlag auch dagegen.Meine Frau hat ihn beim Gutachter auch nicht machen müssen.Weil sie das "Glück" hatte an einen CK-Spezi zu geraten und während des Gutachtentermins 2 Attacken hatte, im Abstand von 2 Stunden.Da hatte sich der Test erledigt.Dieses Glück ist leider nicht jedem beschert.
Lieber Andreas,

ich sage einem Gutachter nicht, wie er sein Gutachten machen soll, aber ich gebe ihm alle Informationen.

Wenn er diese falsch verwertet, dann kann ich das schon angreifen.Oder ein anderer.

Eine Angst vor einem Medizinmann scheint mir kein guter Ratgeber.(und auf ein Wohlwollen durch Wohlverhalten zu hoffen, das finde ich ein bißchen blauäugig)

Ganz im Gegenteil: wenn der nicht auf Stand ist, wie soll der denn dann ein Gutachten machen können, das Bestand hat?

Nichts gibt mehr Sicherheit als eine gute Information.
Wenn der Stand durch Literaturstellen belegt wird (und wir haben ja ausreichend Literatur), dann muß sich der Gutachter damit auseinandersetzen. Und genau das soll er auch.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald und alle Mitstreiter.

Mitdem Zitat oder dem Verweis diesem Beitrag dürfte sich wohl der Nitrotest für die meisten,wenn nicht sogar für jeden, CKs erledigt haben.
Nitro-Provokationstest

Wichtig ist das graue Kästchen am Ende des Beitrags.Ganz besonders der letzte Satz.
Ich gehe mal davon aus,dass jeder CK der zu nem Gutachter muss,eine Prophylaxe erhält und während einer Episode pro Tag mindestens 1x Akutmedis zu sich nimmt bzw. spritzt.Also ist der Test nicht mehr anwendbar.
Kein Gutachter wird von einem Patienten verlangen können, alle Medis 24 Stunden vor der Begutachtung abzusetzen, um den Test durchfühern zu können.Das wäre grob fahrlässig und für den Patienten u.a. lebensgefährlich.

Somit wäre der Test,wenn überhaupt,eigentlich nur zur Erstdiagnose anwendbar.

Hier könnte man ansetzen und den Test aushebeln,so dass man auch vor Soz.-Gericht bestand hätte.

Gruß und SFZ
Andreas
Hallo zusammen,

ich habe irgendwo gelesen, daß eine nitroprovozierte Clusterattacke nicht
zu kupieren ist. Weder mit Sauerstoff, noch mit Triptanen. Man muß
eine solche Attacke bis zum Ende aushalten.... Stimmt das? Weiß jemand
was Näheres darüber?

Ich wünsche Euch allen eine schmerzfreie, gute Nacht.

Agnes

Re: Nitrotest

Verfasst: Mi 7. Feb 2018, 11:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:40
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:39
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:38

Lieber Andreas,

ich sage einem Gutachter nicht, wie er sein Gutachten machen soll, aber ich gebe ihm alle Informationen.

Wenn er diese falsch verwertet, dann kann ich das schon angreifen.Oder ein anderer.

Eine Angst vor einem Medizinmann scheint mir kein guter Ratgeber.(und auf ein Wohlwollen durch Wohlverhalten zu hoffen, das finde ich ein bißchen blauäugig)

Ganz im Gegenteil: wenn der nicht auf Stand ist, wie soll der denn dann ein Gutachten machen können, das Bestand hat?

Nichts gibt mehr Sicherheit als eine gute Information.
Wenn der Stand durch Literaturstellen belegt wird (und wir haben ja ausreichend Literatur), dann muß sich der Gutachter damit auseinandersetzen. Und genau das soll er auch.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald und alle Mitstreiter.

Mitdem Zitat oder dem Verweis diesem Beitrag dürfte sich wohl der Nitrotest für die meisten,wenn nicht sogar für jeden, CKs erledigt haben.
Nitro-Provokationstest

Wichtig ist das graue Kästchen am Ende des Beitrags.Ganz besonders der letzte Satz.
Ich gehe mal davon aus,dass jeder CK der zu nem Gutachter muss,eine Prophylaxe erhält und während einer Episode pro Tag mindestens 1x Akutmedis zu sich nimmt bzw. spritzt.Also ist der Test nicht mehr anwendbar.
Kein Gutachter wird von einem Patienten verlangen können, alle Medis 24 Stunden vor der Begutachtung abzusetzen, um den Test durchfühern zu können.Das wäre grob fahrlässig und für den Patienten u.a. lebensgefährlich.

Somit wäre der Test,wenn überhaupt,eigentlich nur zur Erstdiagnose anwendbar.

Hier könnte man ansetzen und den Test aushebeln,so dass man auch vor Soz.-Gericht bestand hätte.

Gruß und SFZ
Andreas
Hallo zusammen,

ich habe irgendwo gelesen, daß eine nitroprovozierte Clusterattacke nicht
zu kupieren ist. Weder mit Sauerstoff, noch mit Triptanen. Man muß
eine solche Attacke bis zum Ende aushalten.... Stimmt das? Weiß jemand
was Näheres darüber?

Ich wünsche Euch allen eine schmerzfreie, gute Nacht.

Agnes
Hallo Agnes,

wenn man der Literatur glauben darf, so lassen sich auch Attacken, die durch Nitro verursacht wurden abbrechen, wobei hier aber stets Imigran Spritzen verwendet wurden.


Bei mir ist es so, daß sich getriggerte Attacken schlechter bekämpfen lassen.

Gruß und schmerzfreie Zeit

Re: Nitrotest

Verfasst: Mi 7. Feb 2018, 11:40
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:40
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:40
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:39

Hallo Harald und alle Mitstreiter.

Mitdem Zitat oder dem Verweis diesem Beitrag dürfte sich wohl der Nitrotest für die meisten,wenn nicht sogar für jeden, CKs erledigt haben.
Nitro-Provokationstest

Wichtig ist das graue Kästchen am Ende des Beitrags.Ganz besonders der letzte Satz.
Ich gehe mal davon aus,dass jeder CK der zu nem Gutachter muss,eine Prophylaxe erhält und während einer Episode pro Tag mindestens 1x Akutmedis zu sich nimmt bzw. spritzt.Also ist der Test nicht mehr anwendbar.
Kein Gutachter wird von einem Patienten verlangen können, alle Medis 24 Stunden vor der Begutachtung abzusetzen, um den Test durchfühern zu können.Das wäre grob fahrlässig und für den Patienten u.a. lebensgefährlich.

Somit wäre der Test,wenn überhaupt,eigentlich nur zur Erstdiagnose anwendbar.

Hier könnte man ansetzen und den Test aushebeln,so dass man auch vor Soz.-Gericht bestand hätte.

Gruß und SFZ
Andreas
Hallo zusammen,

ich habe irgendwo gelesen, daß eine nitroprovozierte Clusterattacke nicht
zu kupieren ist. Weder mit Sauerstoff, noch mit Triptanen. Man muß
eine solche Attacke bis zum Ende aushalten.... Stimmt das? Weiß jemand
was Näheres darüber?

Ich wünsche Euch allen eine schmerzfreie, gute Nacht.

Agnes
Hallo Agnes,

wenn man der Literatur glauben darf, so lassen sich auch Attacken, die durch Nitro verursacht wurden abbrechen, wobei hier aber stets Imigran Spritzen verwendet wurden.


Bei mir ist es so, daß sich getriggerte Attacken schlechter bekämpfen lassen.

Gruß und schmerzfreie Zeit
hi,
meine erste (bei der erstdiagnose)
und einzige nitro attacke war auch meine schlimmste....
und nix hat geholfen.

wenn mir nochmal einer sowas vorschlagen würde müsste der laufen, aber ganz fix.

Re: Nitrotest

Verfasst: Mi 7. Feb 2018, 11:41
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:39
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:38
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:38

Hallo Harald
Da geb ich dir unumwunden recht mit deiner Aussage.

Nur ob es unbedingt taktisch sinnvoll ist,einem Gutachter reinzureden wie er sein Gutachten zu machen hat,kann bös nach hinten los gehen.Alleine die Unterstellung oder der Hinweis dass er nicht auf dem neuesten Stand der Medizin ist,das machst du ja damit, wirkt bei vielen Ärzten sehr kränkend.Hat man es sich versch.... bei ihm,sitzt er am längern Hebel und kann dir einen kleinen Seitenhieb versetzen der sehr schmerzt.

Nur wie es später,so wie ich es oben geschildert habe,vor Gericht gewertet wird ist eine Frage die dann später das Urteil zeigen wird.Meist wird es wohl so ausgehen wie ich es beschrieben habe.
Lieder.
Es sei denn du hast nen sehr guten Anwalt der den Richter von deiner Darstellung überzeugen kann.

Das hat im Endeffekt nichts mit "Männchenmachen" zu tun sondern mit Selbsterhaltungstrieb und den Weg des wenigsten Widerstands zu beschreiten.

Ich versteh den ganzen Humbug mit dem Nitrotest auch nicht und wäre beim Vorschlag auch dagegen.Meine Frau hat ihn beim Gutachter auch nicht machen müssen.Weil sie das "Glück" hatte an einen CK-Spezi zu geraten und während des Gutachtentermins 2 Attacken hatte, im Abstand von 2 Stunden.Da hatte sich der Test erledigt.Dieses Glück ist leider nicht jedem beschert.
Lieber Andreas,

ich sage einem Gutachter nicht, wie er sein Gutachten machen soll, aber ich gebe ihm alle Informationen.

Wenn er diese falsch verwertet, dann kann ich das schon angreifen.Oder ein anderer.

Eine Angst vor einem Medizinmann scheint mir kein guter Ratgeber.(und auf ein Wohlwollen durch Wohlverhalten zu hoffen, das finde ich ein bißchen blauäugig)

Ganz im Gegenteil: wenn der nicht auf Stand ist, wie soll der denn dann ein Gutachten machen können, das Bestand hat?

Nichts gibt mehr Sicherheit als eine gute Information.
Wenn der Stand durch Literaturstellen belegt wird (und wir haben ja ausreichend Literatur), dann muß sich der Gutachter damit auseinandersetzen. Und genau das soll er auch.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald und alle Mitstreiter.

Mitdem Zitat oder dem Verweis diesem Beitrag dürfte sich wohl der Nitrotest für die meisten,wenn nicht sogar für jeden, CKs erledigt haben.
Nitro-Provokationstest

Wichtig ist das graue Kästchen am Ende des Beitrags.Ganz besonders der letzte Satz.
Ich gehe mal davon aus,dass jeder CK der zu nem Gutachter muss,eine Prophylaxe erhält und während einer Episode pro Tag mindestens 1x Akutmedis zu sich nimmt bzw. spritzt.Also ist der Test nicht mehr anwendbar.
Kein Gutachter wird von einem Patienten verlangen können, alle Medis 24 Stunden vor der Begutachtung abzusetzen, um den Test durchfühern zu können.Das wäre grob fahrlässig und für den Patienten u.a. lebensgefährlich.

Somit wäre der Test,wenn überhaupt,eigentlich nur zur Erstdiagnose anwendbar.

Hier könnte man ansetzen und den Test aushebeln,so dass man auch vor Soz.-Gericht bestand hätte.

Gruß und SFZ
Andreas
Guten Abend Andreas
einmal vielen Dank für Deine Hinweise und die Verweis-Angabe auf weitere Infos.
Ich habe natürlich die Beiträge "Nitrotest" gelesen und mir einige Gedanken zur Anwendung für ein Gutachten gemacht. Liege ich richtig, Nitroglyzerin bewirkt doch gefässerweiternd. Wenn sich dies als Provokationstest auswirkt könnte da nicht mit gegenteilig wirkenden Medikamenten das Gegenteil einer povozierenden Austestung, also eine positive Wirkung=Linderung im Beschwerdenfall erreicht werden?
Mit freundlichen Grüssen
René

Re: Nitrotest

Verfasst: Mi 7. Feb 2018, 11:42
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:41
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:39
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:38

Lieber Andreas,

ich sage einem Gutachter nicht, wie er sein Gutachten machen soll, aber ich gebe ihm alle Informationen.

Wenn er diese falsch verwertet, dann kann ich das schon angreifen.Oder ein anderer.

Eine Angst vor einem Medizinmann scheint mir kein guter Ratgeber.(und auf ein Wohlwollen durch Wohlverhalten zu hoffen, das finde ich ein bißchen blauäugig)

Ganz im Gegenteil: wenn der nicht auf Stand ist, wie soll der denn dann ein Gutachten machen können, das Bestand hat?

Nichts gibt mehr Sicherheit als eine gute Information.
Wenn der Stand durch Literaturstellen belegt wird (und wir haben ja ausreichend Literatur), dann muß sich der Gutachter damit auseinandersetzen. Und genau das soll er auch.

Gruß und schmerzfreie Zeit
Hallo Harald und alle Mitstreiter.

Mitdem Zitat oder dem Verweis diesem Beitrag dürfte sich wohl der Nitrotest für die meisten,wenn nicht sogar für jeden, CKs erledigt haben.
Nitro-Provokationstest

Wichtig ist das graue Kästchen am Ende des Beitrags.Ganz besonders der letzte Satz.
Ich gehe mal davon aus,dass jeder CK der zu nem Gutachter muss,eine Prophylaxe erhält und während einer Episode pro Tag mindestens 1x Akutmedis zu sich nimmt bzw. spritzt.Also ist der Test nicht mehr anwendbar.
Kein Gutachter wird von einem Patienten verlangen können, alle Medis 24 Stunden vor der Begutachtung abzusetzen, um den Test durchfühern zu können.Das wäre grob fahrlässig und für den Patienten u.a. lebensgefährlich.

Somit wäre der Test,wenn überhaupt,eigentlich nur zur Erstdiagnose anwendbar.

Hier könnte man ansetzen und den Test aushebeln,so dass man auch vor Soz.-Gericht bestand hätte.

Gruß und SFZ
Andreas
Guten Abend Andreas
einmal vielen Dank für Deine Hinweise und die Verweis-Angabe auf weitere Infos.
Ich habe natürlich die Beiträge "Nitrotest" gelesen und mir einige Gedanken zur Anwendung für ein Gutachten gemacht. Liege ich richtig, Nitroglyzerin bewirkt doch gefässerweiternd. Wenn sich dies als Provokationstest auswirkt könnte da nicht mit gegenteilig wirkenden Medikamenten das Gegenteil einer povozierenden Austestung, also eine positive Wirkung=Linderung im Beschwerdenfall erreicht werden?
Mit freundlichen Grüssen
René
Hi Rene.
Wenn ich deinen Gedankengang richtig verstanden habe, meinst du mit einschlägigen gegenteilig zu Nitro wirkenden Medikamenten,z.B. Sauerstoff oder Immigran sc. wirkt beides gefäßverengend, die Attacke während des Gutachtens abzubrechen.

Das Problem hierbei ist,dass du gerade beim Gutachtertermin eine Attacke haben müsstest.
Bei meiner Frau damals kein Problem da sie im Schnitt alle 2 Stunden eine Attacke hatte.Aber für einen Episodiker ,oder für einen Patienten der "nur" 3-4 Attacken am Tag hat schon ein Problem.
Einzige Möglichkeit wäre,wenn deine Attacken zu regelmäßigen Zeiten auftreten,mit dem Gutachter den Termin so zu legen ,dass gerade eine Attacke höchstwarscheinlich in diesen Zeitraum fällt.
Aber kennst du den Vorführeffekt?
Gerade dann wenn man es braucht tritts nicht ein.

Hier noch ein Link wie Nitroglyzerin wirkt und warum.

Nitro

Gruß und Sfz Andreas

Ärzteliste
Jeder Doc der sich auskennt ist wichtig für uns.

Re: Nitrotest

Verfasst: Mi 7. Feb 2018, 11:42
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:42
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:41
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:39

Hallo Harald und alle Mitstreiter.

Mitdem Zitat oder dem Verweis diesem Beitrag dürfte sich wohl der Nitrotest für die meisten,wenn nicht sogar für jeden, CKs erledigt haben.
Nitro-Provokationstest

Wichtig ist das graue Kästchen am Ende des Beitrags.Ganz besonders der letzte Satz.
Ich gehe mal davon aus,dass jeder CK der zu nem Gutachter muss,eine Prophylaxe erhält und während einer Episode pro Tag mindestens 1x Akutmedis zu sich nimmt bzw. spritzt.Also ist der Test nicht mehr anwendbar.
Kein Gutachter wird von einem Patienten verlangen können, alle Medis 24 Stunden vor der Begutachtung abzusetzen, um den Test durchfühern zu können.Das wäre grob fahrlässig und für den Patienten u.a. lebensgefährlich.

Somit wäre der Test,wenn überhaupt,eigentlich nur zur Erstdiagnose anwendbar.

Hier könnte man ansetzen und den Test aushebeln,so dass man auch vor Soz.-Gericht bestand hätte.

Gruß und SFZ
Andreas
Guten Abend Andreas
einmal vielen Dank für Deine Hinweise und die Verweis-Angabe auf weitere Infos.
Ich habe natürlich die Beiträge "Nitrotest" gelesen und mir einige Gedanken zur Anwendung für ein Gutachten gemacht. Liege ich richtig, Nitroglyzerin bewirkt doch gefässerweiternd. Wenn sich dies als Provokationstest auswirkt könnte da nicht mit gegenteilig wirkenden Medikamenten das Gegenteil einer povozierenden Austestung, also eine positive Wirkung=Linderung im Beschwerdenfall erreicht werden?
Mit freundlichen Grüssen
René
Hi Rene.
Wenn ich deinen Gedankengang richtig verstanden habe, meinst du mit einschlägigen gegenteilig zu Nitro wirkenden Medikamenten,z.B. Sauerstoff oder Immigran sc. wirkt beides gefäßverengend, die Attacke während des Gutachtens abzubrechen.

Das Problem hierbei ist,dass du gerade beim Gutachtertermin eine Attacke haben müsstest.
Bei meiner Frau damals kein Problem da sie im Schnitt alle 2 Stunden eine Attacke hatte.Aber für einen Episodiker ,oder für einen Patienten der "nur" 3-4 Attacken am Tag hat schon ein Problem.
Einzige Möglichkeit wäre,wenn deine Attacken zu regelmäßigen Zeiten auftreten,mit dem Gutachter den Termin so zu legen ,dass gerade eine Attacke höchstwarscheinlich in diesen Zeitraum fällt.
Aber kennst du den Vorführeffekt?
Gerade dann wenn man es braucht tritts nicht ein.

Hier noch ein Link wie Nitroglyzerin wirkt und warum.

Nitro

Gruß und Sfz Andreas

Ärzteliste
Jeder Doc der sich auskennt ist wichtig für uns.
Grüezi Andreas
ja, es sind genau diese Überlegungen. Eine solche Provokationsaustestung dürfte wohl für den Gutachter bei Migräne- Clusterbeschwerden die einfach durchzuführende Anwendung sein – aber ob dies für Patienten zu einer doch massiv belastenden Sache werden könnte – ob da Leidende überhaupt zustimmen !?? Ich habe da so meine Zweifel, nach meiner Meinung müsste eigentlich eine patientenfreundlichere Austestungsmöglichkeit das Ziel sein. Betroffenen werden dies mit sich selbst ausmachen müssen.
Gefässverengende Anwendungen entfalten ihre Wirkung im ganzen Körper und es gibt entsprechende Gegenindikations-Hinweise (Achtung ich bin ein Laie). Bei einer selektiven, gezielten und mit höheren/stärkeren Dosierungen erfolgenden Applikation kann (u/Erfahrung im 1992) ein versierter Facharzt mit entsprechendem Wissen nach seinen Untersuchungen seinen Befund zudem mit einer örtlichen Austestung relativ einfach und ohne Patientenbelastung, verifizieren.
Wer an weiteren Infos und entsprechenden Fach-Berichten Interesse hat, darf mir schreiben. Gerne übermittle ich sie zum „Eigengebrauch“. (renePUNKTaltherrÄTTTgmxPÜNKTCHENch).
Mit freundlichen Grüssen René

Re: Nitrotest

Verfasst: Mi 7. Feb 2018, 11:42
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:37
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:36 Jede Spritze, jede Operation ist strafrechtlich eine Körperverletzung. Der Arzt wird nur deswegen nicht verurteilt, weil der Patient in den Eingriff einwilligt.
Kommt nun ein Gutachter und will eine Clusterattacke auslösen so muss man nur die Zustimmung verweigern.Schon würde der Gutachter sich strafbar machen. Das will er nicht wirklich! Ein kleiner Hinweis und schon ist man den Qüalgeist los.
Servus Rossi,

das könnte allerdings auch negativ ausgelegt werden, daß man den "Test" nicht machen will.

Alternativ könnte man grundsätzlich einwilligen, aber vorher über die Höhe des Schmerzensgeldes verhandeln.

Oder den Gutachter bitten, aus Gründen der "Gerechtigkeit", sich zeitgleich zur provozierten Attacke, ein glühendes Messer ins Auge zu stoßen.

Alles Gute und viel schmerzfreie Zeit
für CKS Betroffene und Gutachter

Harald Rupp
Liest sich ja ganz schön, aber........

Lest mal folgende Zeilen:

Für den zu Begutachtenden besteht in jedem Fall die „Pflicht zur Mitwirkung“, d.h. er muss sich einer gutachterlichen Untersuchung unterziehen, wenn der jeweilige Versicherungsträger und/oder das Gericht diese Untersuchung für notwendig hält. Aber auch die Mitwirkungspflicht hat Ihre Grenzen. Zu beachten ist hier § 65, Abs. 2, SGB I. Hiernach können Behandlungen und Untersuchungen nur dann abgelehnt werden,

1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für das Leben oder die Gesundheit
mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann,

2. die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind,

3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten.

damit wäre lt. § 65, Abs. 2, SGB I. die Mitwirkung an einem Nitrotest hinfällig.

Sollte wieder Erwarten daraufhin eine negative Einstellung erfolgen, lest nachfolgend aufgeführte Zeilen:

Wenn ein Gutachter sich abwertend äußert, Sie nicht ernst nimmt, Ihnen nicht zuhört usw., können Sie den Gutachter darauf aufmerksam machen, dass er verpflichtet ist sie ernst zu nehmen, ohne Vorurteile sachkundig und objektiv zu untersuchen und dass sie ansonsten seine Untersuchung ablehnen können. Werden Sie weiter abwertend behandelt, können Sie die Untersuchung vorzeitig beenden. Auch wenn die Begutachtung laufend unterbrochen wird durch Telefonate, Herausgehen o.ä. und Sie deshalb „immer wieder den Faden verlieren“ können Sie die Begutachtung nach einem entsprechenden Hinweis beenden, wenn der Gutachter Ihre Bitte weiterhin nicht beachtet. Im Falle der vorzeitigen Beendigung einer Untersuchung durch Sie ist es im Nachhinein allerdings zwingend und schnellstmöglich erforderlich einen wahrheitsgemäßen Erlebnisbericht zu schreiben und diesen Bericht bei der jeweiligen Stelle (Gericht, Deutsche Rentenversicherung usw.) bzw. bei Ihrem Rechtsbeistand abzugeben.

mfG

Manfred

Re: Nitrotest

Verfasst: Mi 7. Feb 2018, 11:43
von Archiv
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:42
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:37
Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:36 Jede Spritze, jede Operation ist strafrechtlich eine Körperverletzung. Der Arzt wird nur deswegen nicht verurteilt, weil der Patient in den Eingriff einwilligt.
Kommt nun ein Gutachter und will eine Clusterattacke auslösen so muss man nur die Zustimmung verweigern.Schon würde der Gutachter sich strafbar machen. Das will er nicht wirklich! Ein kleiner Hinweis und schon ist man den Qüalgeist los.
Servus Rossi,

das könnte allerdings auch negativ ausgelegt werden, daß man den "Test" nicht machen will.

Alternativ könnte man grundsätzlich einwilligen, aber vorher über die Höhe des Schmerzensgeldes verhandeln.

Oder den Gutachter bitten, aus Gründen der "Gerechtigkeit", sich zeitgleich zur provozierten Attacke, ein glühendes Messer ins Auge zu stoßen.

Alles Gute und viel schmerzfreie Zeit
für CKS Betroffene und Gutachter

Harald Rupp
Liest sich ja ganz schön, aber........

Lest mal folgende Zeilen:

Für den zu Begutachtenden besteht in jedem Fall die „Pflicht zur Mitwirkung“, d.h. er muss sich einer gutachterlichen Untersuchung unterziehen, wenn der jeweilige Versicherungsträger und/oder das Gericht diese Untersuchung für notwendig hält. Aber auch die Mitwirkungspflicht hat Ihre Grenzen. Zu beachten ist hier § 65, Abs. 2, SGB I. Hiernach können Behandlungen und Untersuchungen nur dann abgelehnt werden,

1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für das Leben oder die Gesundheit
mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann,

2. die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind,

3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten.

damit wäre lt. § 65, Abs. 2, SGB I. die Mitwirkung an einem Nitrotest hinfällig.

Sollte wieder Erwarten daraufhin eine negative Einstellung erfolgen, lest nachfolgend aufgeführte Zeilen:

Wenn ein Gutachter sich abwertend äußert, Sie nicht ernst nimmt, Ihnen nicht zuhört usw., können Sie den Gutachter darauf aufmerksam machen, dass er verpflichtet ist sie ernst zu nehmen, ohne Vorurteile sachkundig und objektiv zu untersuchen und dass sie ansonsten seine Untersuchung ablehnen können. Werden Sie weiter abwertend behandelt, können Sie die Untersuchung vorzeitig beenden. Auch wenn die Begutachtung laufend unterbrochen wird durch Telefonate, Herausgehen o.ä. und Sie deshalb „immer wieder den Faden verlieren“ können Sie die Begutachtung nach einem entsprechenden Hinweis beenden, wenn der Gutachter Ihre Bitte weiterhin nicht beachtet. Im Falle der vorzeitigen Beendigung einer Untersuchung durch Sie ist es im Nachhinein allerdings zwingend und schnellstmöglich erforderlich einen wahrheitsgemäßen Erlebnisbericht zu schreiben und diesen Bericht bei der jeweiligen Stelle (Gericht, Deutsche Rentenversicherung usw.) bzw. bei Ihrem Rechtsbeistand abzugeben.

mfG

Manfred

Hi redrebel
BeimNitrotest waren wir uns einig.Alles klar.

Wie du schon schreibst:Liest sich alles ganz schön ABER.

Gerade dein letzter Abschnitt stellt sich mir persönlich rechtlich sehr fraglich dar.
Es mag alles stimmen was darin steht.Auch dass du das Recht darauf hast.
NUR
Wie willst du das beweisen wenn du alleine beim Gutachter warst?
Hast du immer ne Kamera dabei oder ein Diktiergerät?

Da steht dann wohl Aussage gegen Aussage.

Hier mag nur hilfreich sein wenn du zu den Gutachten immer eine Begleitperson dabei hast. Aber ansonsten--------

Das daraufhin folgende Urteil lass ich jetzt mal offen.

Gruß Andreas