Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:21Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:20Ich muss Euch allen irgendwie recht geben.Archiv hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 11:20
hallo jürgen
harald hat recht
wenn du in deinem vertrag mit der kasse keine hilfsmittel
mit dabei hast,bekommst du sie auch nicht bezahlt
bei meiner privaten krankenkasse ist alles mit drin
also keine zuzahlung und sauerstoff so viel ich möchte
gruß walter
Dann versteh ich aber nicht warum sie erst zahlen und dann nicht mehr.
Hat da wer gepennt bei der KK?
Ein bisschen schwanger.....
Meine Meinung ist,dass er sich am besten mit seinen Vertragsunterlagen bei der unabhängigen Patientenberatung beraten lässt.
Die können ihm evtl.auch Wege zeigen,oder nach einer annehmbaren Lösung suchen.
Hier ist es Alles ein wenig Spekulation,da man die genauen Hintergründe und das Kleingedruckte des Vertrages nicht kennt.
SfZ Andreas
Ärzteliste
Jeder Doc der sich auskennt ist wichtig für uns.
Die O² Erstausstattung und weitere Füllung wurden mit dem Hinweis auf Kulanz und ohne weitere Rechtsansprüche erstattet.
Nun sind die O² Posten einfach nicht mehr in der Erstattungbestätigung drin.
Bei einer anderen Sache, eine winzige Kleinigkeit, die ebenfalls nicht erstattet wurde, wurde jedoch begründet.
Danke für Eure Tipps und Argumentationshilfen.
Ich werde mich mit denen auseinandersetzen und später berichten.
Mit Gruß Jürgen
Hallo Jürgen,
ein Patient aus der CSG Mannheim hatte genau das gleiche Problem wie du . Er hat es mit Hilfe von Jakob Terhaag und einem Vordruck aus Harald Müllers Buch 100 Fragen 100 Antworten zusammen dann doch erstattet bekommen. Sein Neurologe hat gesagt, der Vordruck des Briefes auf Seite 151 in Harald´s Buch sei perfekt und wunderbar von der CSG. Ein dickes Lob an Harald!!!!!!
Und natürlich auch an Jakob!
Schmerzfreie Grüße Claudia