Transport von Gasbehältern (hier: Sauerstoffflaschen) mit Kraftfahrzeugen

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Transport von Gasbehältern (hier: Sauerstoffflaschen) mit Kraftfahrzeugen

Beitrag von Archiv »

Vor einigen Tagen kam hier im Forum die Diskussion über die Zulässigkeit von Transport von Sauerstoffflaschen im PKW auf.

Von meinem Sani-Haus habe ich auf Anfrage eine ausführliche Auflistung der "Sicherheitshinweise" erhalten. An dieser Stelle möchte ich Herrn Roger Wilbricht vom Sanitätshaus Willeken ganz herzlich für seine immer freundliche Unterstützung danken.

Den gesamten Text könnt ihr auf Clusterkopf.de unter "Service" "Downloads" herunterladen (s. a. Link).

Die Kernaussage dieser Sicherheitshinweise im Zusammenhang mit der hier zur Diskussion stehenden Frage lautet: www.clusterkopf.de
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Re: Transport von Gasbehältern (hier: Sauerstoffflaschen) mit Kraftfahrzeugen

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 15. Jan 2018, 16:48 Vor einigen Tagen kam hier im Forum die Diskussion über die Zulässigkeit von Transport von Sauerstoffflaschen im PKW auf.

Von meinem Sani-Haus habe ich auf Anfrage eine ausführliche Auflistung der "Sicherheitshinweise" erhalten. An dieser Stelle möchte ich Herrn Roger Wilbricht vom Sanitätshaus Willeken ganz herzlich für seine immer freundliche Unterstützung danken.

Den gesamten Text könnt ihr auf Clusterkopf.de unter "Service" "Downloads" herunterladen (s. a. Link).

Die Kernaussage dieser Sicherheitshinweise im Zusammenhang mit der hier zur Diskussion stehenden Frage lautet: www.clusterkopf.de
hi,
das bezieht sich imho aber auf gewerblichen transport.
in der stvo usw wird zwischen geringen mengen und normalem
transport unterschieden.

das ist bei mir auf der arbeit von der fasi (fachkraft für arbeitssicherheit)
geklärt worden.
geringe mengen sind lt der auskunft bis 10 liter.

wichtig ist, sie dürfen nicht im fahrgastraum sein
müssen ordentlich befestigt sein und natürlich mit schutzkappe
das ventil geschützt sein.

hatte aber noch nie probleme bei kontrollen auch wenn die
2 liter tasche im beifahrerfussraum lag, gelobe aber besserung.


p.s. weiss jemand wie das mit dem motorrad aussieht ?
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Re: Transport von Gasbehältern (hier: Sauerstoffflaschen) mit Kraftfahrzeugen

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 15. Jan 2018, 16:51
Archiv hat geschrieben: Mo 15. Jan 2018, 16:48 Vor einigen Tagen kam hier im Forum die Diskussion über die Zulässigkeit von Transport von Sauerstoffflaschen im PKW auf.

Von meinem Sani-Haus habe ich auf Anfrage eine ausführliche Auflistung der "Sicherheitshinweise" erhalten. An dieser Stelle möchte ich Herrn Roger Wilbricht vom Sanitätshaus Willeken ganz herzlich für seine immer freundliche Unterstützung danken.

Den gesamten Text könnt ihr auf Clusterkopf.de unter "Service" "Downloads" herunterladen (s. a. Link).

Die Kernaussage dieser Sicherheitshinweise im Zusammenhang mit der hier zur Diskussion stehenden Frage lautet: www.clusterkopf.de
hi,
das bezieht sich imho aber auf gewerblichen transport.
in der stvo usw wird zwischen geringen mengen und normalem
transport unterschieden.

das ist bei mir auf der arbeit von der fasi (fachkraft für arbeitssicherheit)
geklärt worden.
geringe mengen sind lt der auskunft bis 10 liter.

wichtig ist, sie dürfen nicht im fahrgastraum sein
müssen ordentlich befestigt sein und natürlich mit schutzkappe
das ventil geschützt sein.

hatte aber noch nie probleme bei kontrollen auch wenn die
2 liter tasche im beifahrerfussraum lag, gelobe aber besserung.


p.s. weiss jemand wie das mit dem motorrad aussieht ?

Hi Andre,
auf dem Motorrad benutzt du am besten folgende Technik.
Aus Gründen des Gewichtsausgleiches befestigst du am besten gleich 2 Stück 10 Liter-Flaschen in Höhe der Fussrasten am Rahmen. Also eine auf der linken und eine auf der rechten Seite. Wichtig ist das die Ventile der Flaschen entgegen der Fahrtrichtung (nach hinten) zeigen. Dann Verschlusskappen abschrauben und die Ventile voll aufdrehen. Und ab geht die Post.
Gruß Bernd
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Re: Transport von Gasbehältern (hier: Sauerstoffflaschen) mit Kraftfahrzeugen

Beitrag von Archiv »

Archiv hat geschrieben: Mo 15. Jan 2018, 16:51
Archiv hat geschrieben: Mo 15. Jan 2018, 16:51
Archiv hat geschrieben: Mo 15. Jan 2018, 16:48 Vor einigen Tagen kam hier im Forum die Diskussion über die Zulässigkeit von Transport von Sauerstoffflaschen im PKW auf.

Von meinem Sani-Haus habe ich auf Anfrage eine ausführliche Auflistung der "Sicherheitshinweise" erhalten. An dieser Stelle möchte ich Herrn Roger Wilbricht vom Sanitätshaus Willeken ganz herzlich für seine immer freundliche Unterstützung danken.

Den gesamten Text könnt ihr auf Clusterkopf.de unter "Service" "Downloads" herunterladen (s. a. Link).

Die Kernaussage dieser Sicherheitshinweise im Zusammenhang mit der hier zur Diskussion stehenden Frage lautet: www.clusterkopf.de
hi,
das bezieht sich imho aber auf gewerblichen transport.
in der stvo usw wird zwischen geringen mengen und normalem
transport unterschieden.

das ist bei mir auf der arbeit von der fasi (fachkraft für arbeitssicherheit)
geklärt worden.
geringe mengen sind lt der auskunft bis 10 liter.

wichtig ist, sie dürfen nicht im fahrgastraum sein
müssen ordentlich befestigt sein und natürlich mit schutzkappe
das ventil geschützt sein.

hatte aber noch nie probleme bei kontrollen auch wenn die
2 liter tasche im beifahrerfussraum lag, gelobe aber besserung.


p.s. weiss jemand wie das mit dem motorrad aussieht ?

Hi Andre,
auf dem Motorrad benutzt du am besten folgende Technik.
Aus Gründen des Gewichtsausgleiches befestigst du am besten gleich 2 Stück 10 Liter-Flaschen in Höhe der Fussrasten am Rahmen. Also eine auf der linken und eine auf der rechten Seite. Wichtig ist das die Ventile der Flaschen entgegen der Fahrtrichtung (nach hinten) zeigen. Dann Verschlusskappen abschrauben und die Ventile voll aufdrehen. Und ab geht die Post.
Gruß Bernd
Ich würde die Ventile nach unten ausrichten, dann kannst Du im Notfall abheben und vielleicht einen Stau überfliegen....
Jürgen
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