In einem wichtigen Urteil vom 7.4.2011 Az: B 9 SB 3/10 R hat das Bundessozialgericht dem besonderen Interesse schwerbehinderter Menschen an einer rückwirkenden Feststellung der Schwerbehinderung Rechnung getragen.
Eine über den Zeitpunkt der Antragstellung hinaus zurückwirkende Feststellung des Grades der Behinderung /GdB) müsse bereits dann geprüft werden, wenn der Betroffene ein Feststellungsinteresse glaubhaft macht. Ein solches besteht jedenfalls dann, wenn mit der Feststellung eine vorteilhafte Position verbunden ist, etwa der Bezug einer abschlagsfreien Altersrente.
Die Rückdatierung ist nicht auf medizinisch offensichtliche Fälle beschränkt. Vielmehr sei im Rahmen der Prüfung allen Hinweisen nachzugehen ob und ab wann welcher Grad der Behinderung vor der Antragstellung vorgelegen habe.
Vielleicht hilft dies dem einen oder anderen.
Viele Grüsse
Baden24