Clusterkopfschmerz unter § 4 der CoronaImpfV als Schutzimpfung mit erhöhter Priorität eingeordnet

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Admin

Clusterkopfschmerz unter § 4 der CoronaImpfV als Schutzimpfung mit erhöhter Priorität eingeordnet

Beitrag von Admin »

Clusterkopfschmerz ist als chronische neurologische Erkrankung unter § 4 Schutzimpfung mit erhöhter Priorität eingeordnet worden, nachzulesen in der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 8. Februar 2021.

Den vollständigen Wortlaut der CoronaImpfV vom 8. Februar 2021 stellen wir hier als pdf-Datei zum Download bereit:

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Kontakt:
Bundesverband der
Clusterkopfschmerz-Selbsthilfe-Gruppen (CSG) e.V.
Clemensstr. 37, 52525 Waldfeucht

eMail info@clusterkopf.de
Tel. +49 (0) 2452 6878684
Fax +49 (0) 2452 6878151
Erreichbarkeit: werktäglich i.d.R von 8.00 – 12.00 Uhr

Mehr Informationen zum Thema Cluster-Kopfschmerzen und anderer trigemino-autonomen Kopfschmerzen finden Sie auf clusterkopf.de
BadInkognito
Beiträge: 35
Registriert: Fr 8. Mär 2019, 11:05

Re: Clusterkopfschmerz unter § 4 der CoronaImpfV als Schutzimpfung mit erhöhter Priorität eingeordnet

Beitrag von BadInkognito »

Hat schon wer?

Hab das Glück schon beide von biontech bekommen zu haben.

Vllt bilde ich es mir ein aber seither haut die sumatriptan 6mg immens rein .muss mich seither übergeben nach einer Injektion.
Serafine
Beiträge: 34
Registriert: Mo 8. Jun 2020, 22:10

Re: Clusterkopfschmerz unter § 4 der CoronaImpfV als Schutzimpfung mit erhöhter Priorität eingeordnet

Beitrag von Serafine »

Herzlichen Dank für die Info, weiss jemand wie man die Priorität nachweisen muss?
Muss man ein ärztliches Attest vorlegen?

Ich danke im voraus !

Gruß, Serafine
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